Was ist wenn ich darüber komme?

3 Antworten

Gesetzlich ist keine bestimmte Zahl von Überstunden geregelt sondern die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit pro Tag, bzw. pro Woche.

Das kannst Du im § 3 Arbeitszeitgesetz nachlesen.

Deine Frage ist viel zu ungenau.

Arbeitet ein Arbeitnehmer in Teilzeit mit 20 Std./Woche, kann dieser viel mehr Überstunden machen als ein AN mit einem Vollzeitjob und einer z.B. 40- oder 42-Stunden-Woche.

In Betrieben mit Betriebsrat kann es sein, dass die max. zulässige Anzahl der Überstunden in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist oder es steht z.B. im Arbeitsvertrag, dass ein AN z.B. bis zu 20 Überstunden/Monat leisten darf/kann/muss.

Du siehst, Deine Frage ist überhaupt nicht korrekt zu beantworten, da viel zu viele Infos fehlen. Eine pauschale Antwort gibt es eben nicht.

Die "normale" Höchstarbeitszeit ist 48 Stunden/Woche. In begründeten Ausnahmen sind bis zu 60 Stunden erlaubt.

Grundsätzlich ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt.

In AUSNAHMEFÄLLEN sind 60 Stunden erlaubt. Die müssen dann aber zeitnah als Freizeit abgegolten werden.


corialius846  12.04.2022, 13:41

Da warst du schneller. Ich meine sogar, dass für diese Abgeltung eine Frist existiert 🤔

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