mit welcher Wahrscheinlichkeit bin ich weg vom Fenster?

Die Wahrscheinlichkeit ist "0"!

Ein Azubi kann nach der Probezeit sowieso nur sehr schwer gekündigt werden und das ist bestimmt kein Kündigungsgrund.

Du bist im ersten Ausbildungsjahr und musst noch sehr viel lernen. Wenn Dein AG der Meinung ist, dass Dein Verhalten nicht ok war, wird er Dir das sagen.

Allerdings wird Dein AG, wie auch Deine Kollegen, bestimmt schon öfter mit schwierigen, anstrengenden und unfreundlichen Kunden zu tun gehabt haben und kann Deine Äußerung evtl. nachvollziehen (auch wenn er das nicht sagt)

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  1. Walnuss- und Mangoeis (kann mich nicht entscheiden)
  2. Pfirsicheis
  3. Saltet Caramel Eis
  4. Zitroneneis
  5. Vanilleeis
  6. Schokoeis
  7. Heidelbeereis
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Du forderst Deinen AG auf, Dir den vertraglich vereinbarten Lohn zu bezahlen.

Im Arbeitsvertrag hast Du Dich zu 30 Wochenstunden verpflichtet, Dein AG ist entsprechend verpflichtet Dir auch für 30 Wochenstunden Arbeit zu geben.

Du hast Deine Arbeitskraft nachweislich angeboten, Dein Chef hat Dir aber trotzdem nicht genug zu tun gegeben.

Deshalb befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich also so bezahlen, als hättest Du die 30 Wochenstunden gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen und Du musst auch nicht "nacharbeiten".

Setzt Deinem Chef für die Nachzahlung eine Frist von 7-10 Tagen und schreib dazu, dass Du Dein Geld einklagst, wenn er nicht bezahlt..

Reagiert er nicht auf diese Abmahnung kannst Du beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

Mit einer Rechtsschutzversicherung oder als Gewerkschaftsmitglied macht das ein Anwalt für Dich. Kannst oder willst Du nicht selbst einen Anwalt bezahlen, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Dort hilft man Dir bei der Klageerhebung und das ist kostenlos (keine Rechtsberatung)

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Schichtzulagen sind nur bei Nachtarbeit gesetzlich vorgeschrieben, wenn der AG für Nachtarbeit keine zusätzlichen (bezahlten) freien Tage gewährt und kein Tarifvertrag mit Ausgleichsregelungen Anwendung findet (§ 7 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz)

Für Sonn- und Feiertag sieht der Gesetzgeber Ersatzruhetage vor (§ 11 Arbeitszeitgesetz)

Gibt es Schichtzulagen und es findet kein Tarifvertrag Anwendung, ist das im Arbeitsvertrag oder auch einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Die Zulagen sind i.d.R. prozentual von Deinem Verdienst gerechnet und kein fester Betrag (Dein Beispiel mit 200€)

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Wenn Du Deine Kündigung am 20. Mai erhalten hast, kann der AG Dir frühestens zum 31. Oktober kündigen, da er nach § 622 Abs. 2 BGB eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Monatsende einzuhalten hat.

Es spielt keine Rolle, ob der Betrieb stillgelegt oder verkauft wird. Die Kündigungsfrist kann vom AG nicht verkürzt werden.

Nein, er hat verkauft und der neue Betrieb wird erstmal Erneuerungsarbeiten machen und kann daher das Personal nicht übernehmen.

Welche "Erneuerungsarbeiten" und warum kann das Personal nicht übernommen werden? Wie groß ist denn der Betrieb des neuen Eigentümers?

Ich vermute mal, hier handelt es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Bei einem Betriebsübergang kann der AG nicht so einfach kündigen. Der neue AG tritt in die Rechte und Pflichten des jetzigen AG ein.

Du solltest umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Dazu hast Du genau drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit. Sonst ist die Kündigung, auch mit der "falschen" Frist, gültig such wenn sie nicht rechtens wäre.

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch kein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen.

Man hilft Dir dort bei der Klageerhebung und das ist kostenlos. Rechtsberatung gibt es allerdings nicht aber dass hier die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, ist unstreitbar.

Das bedeutet, Dein jetziger AG wird Dir frühestens im Juni eine neue Kündigung überreichen (falls dies wegen des Betriesübergangs überhaupt möglich ist), damit verschiebt sich auch das Beendigungsdatum nach hinten.

Es gibt auch ein Bürgertel?efon, bei dem Du mal anrufen kannst:

https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon_node.html

Habe ich die Chance auf eine Abfindung

Das kommt darauf an.

Ich vermute mal, wenn Du keine Klage erhebst wird es nichts geben. Mit Klage hast Du bedeutend mehr Chancen.

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Wenn mein AG mir im Urlaub eine Mail schicken würde, hätte er einen mehr als sehr guten Grund. Mein AG macht sowas sonst nicht.

Ich arbeite schon sehr viele Jahre im Betrieb. Geschäftliche Mails habe ich im Urlaub oder bei Krankheit noch nie bekommen. Da gab es bisher nur z.B. Glückwünsche zum Geburtstag, Beileidsbekundungen oder Genesungswünsche.

Vor einigen Monaten wurde ich erstmals an einem Sonntag vom Geschäftsführer angerufen. Es handelte sich aber um einen absoluten Notfall und ich war mit dem Führungskreis am Abend in einem Meeting.

Würde ich einen AG haben, der mir wegen betrieblicher Dinge generell im Urlaub/Krankenstand schreibt oder mich anruft, würde ich das ignorieren.

Nachrichten weder lesen noch gar beantworten und kein Telefonat annehmen.

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Wenn Deine Anfangszeit im Rahmen der Gleitzeitvereinbarung ist und Du in einer evtl. festgelegten Kernzeit anwesend bist, machst Du nichts falsch.

Das hat ja auch Dein Chef bestätigt.

Erst vor kurzem war ich auf dem Weg zur Stempeluhr, da hat ein Kollege auch gemeint, dass er das auch mal so gut haben möchte wenn man so früh Feierabend macht.

Ich habe zu ihm gesagt, er könne ja gerne am nächsten Tag so früh kommen wie ich, dann können wir gemeinsam den Betrieb verlassen..

sie redet auch noch die ganze Zeit mit mir als wäre nichts gewesen, wie kann sie denken, dass ich nach der Aktion noch irgendwas mit ihr zu tun haben will

Es ist keine Lösung wenn Du jetzt die Kommunikation verweigerst, zumal Ihr anscheinend im gleichen Büro sitzt.

Ich würde mit ihr ein Gespräch suchen und ihr mitteilen, dass ich ihre Beschwerde beim Chef nicht verstehe, zumal sie unberechtigt ist.

Ihr arbeitet ja wohl schon eine Weile zusammen und das war der erste Vorfall dieser Art. Vielleicht hatte die Kollegin ein miserablen Tag und das leider an Dir ausgelassen.

Ich kann nachvollziehen, dass Du verärgert bist, Du solltest daraus aber jetzt kein Drama machen. Rede mit der Kollegin was betriebsbedingt notwendig ist, mit privaten Gesprächen kannst Du Dich ja zurückhalten.

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wie mache ich das jetzt genau

Du schaust jetzt erst einmal, wie lange Deine Kündigungsfrist ist.

Wenn Du die dann weißt, schreibst Du die fristgerechte Kündigung, bittest um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (wenn Du nicht gerade erst z.B. vier Wochen dort arbeitest) und beantragst den Freizeitausgleich wenn Du noch Urlaubsanspruch hast.

Kündigungen in elektronischer Form (SMS, Mail, WhatsApp, Fax......) sind nach § 623 BGB ausgeschlossen.

Du musst die Kündigung unterschreiben und dem AG zukommen lassen. Die Kündigungsfrist fängt einen Tag nachdem der AG die Kündigung erhalten hat an zu laufen.

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Den "Einen" Lieblingsbelag habe ich nicht, ich mag auch nicht jeden Belag auf jeder Brot-/Brötchensorte.

Auf mein Kürbiskernbrötchen kommt nur Butter, da will ich nicht noch was anderes.

Auf hellen Brötchen mag ich sehr gerne Räucherlachs oder auch mal Butter und Konfitüre.

Frisches Bauernbrot esse ich z.B. gerne mit gekochtem Bauernschinken oder auch mal mit Butter und einem hart gekochten Ei in Scheiben.

Vollkornbrot liebe ich mit Nordseekrabben und Spiegelei

Du siehst, ich kann mich nicht festlegen😉

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Die Beraterin dort hat mich darauf aufmerksam gemacht, das es wohl einen Gerichtsbeschluß gibt, der besagt daß ein Arbeitgeber den Lohn für den Monat in dem gekündigt wurde, also bei mir der komplette Mai, nicht bezahlen muß, wenn die AU nur bis zum 31.05 geht und man an 01.06 wiederals gesund gilt.

Von dieser "Beraterin" würde ich mir mal die "Quelle ihres Wissens" zeigen lassen

Sorry, ich befasse mich jetzt schon viele Jahre mit Arbeitsrecht, aber dieser "Gerichtsbeschluss" ist mir nicht bekannt.

Dein AG muss Dich bis zum 31. Mai bezahlen, so lange dauert ja auch Deine AU-Bescheinigung.

Die Dame sollte sich nicht an irgendwelche "Gerichtsbeschlüsse" halten, die sie evtl. auf Tic-Toc oder sonstwo gesehen hat sondern sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen.

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Ich muss jetzt zuerst mal was richtigstellen:

Du hast keine fristlose Kündigung bekommen!

Ich bekomme mein Lohn normal ausgezahlt bis zum 15.juni und bin beurlaubt bis dahin.

Bei einer fristlosen Kündigung bist Du sofort raus.

In einem Kommentar schreibst Du, dass Du ein Schreiben bekommen hast, dass Dein Vertrag am 15. Juli endet, Du aber am 15. Juni in einem anderen Betrieb anfangen kannst.

Sorry, da passt überhaupt nichts zusammen.

Wurde Dir nun mitgeteilt, dass am 15. Juli Schluß ist und Du bis dahin freigestellt bist? Hast Du wirklich eine Kündigung bekommen oder nur eine Info?

Was das Urlaubsgeld betrifft, kann Dir hier niemand mit Sicherheit Auskunft geben. Ob man beim Ausscheiden im ersten Halbjahr oder im Juli Anspruch hat, steht entweder im Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag, einer internen Regelung des AG (wenn es keinen Betriebsrat gibt) oder in einer Betriebsvereinbarung.

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Dein Anspruch beträgt für jeden vollen Monat des Ausbildungsverhältnisses 1/12 des Jahresurlaubs.

Da im Ausbildungsverhältnis beide Seiten während der Probezeit fristlos kündigen können, wird Dir auch niemand sagen können, ob Dein AG eine jetzige Kündigung zum 2. Juni akzeptiert und er Dir Deinen Urlaub noch gewährt oder ob er Dir umgehend eine "Gegenkündigung" gibt. Dann bist Du sofort raus und der Urlaub wird ausgezahlt.

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Was meinst Du mit "mißbräuchlich"?

Wenn ein AN sich nach einer anderen Stelle umsieht, ist das legitim.

Wenn Dein AG das als Kündigungsgrund angibt, wird diese Kündigung beim Arbeitsgerichtsverfahren keinen Bestand haben.

Du musst aber zwingend innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Tust Du das nicht oder zu spät, ist die Kündigung wirksam

Allerdings gilt das nur, wenn Du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt. Hier gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen.

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