Kinderunherhalt?


11.01.2023, 22:50

Ich verdiene derzeit 1850€

Meine Frage lautet ob es ausreicht wen ich den mindest zahle z.B 252 statt 377€

Ob meine ex die total gut verdient dan trotzdem gegen mich vorgehen könnte

3 Antworten

Natürlich kann sie gegen dich vorgehen.

Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt sind erstmal zwei verschiedene Dinge und zudem ist der Unterhaltsvorschuss um das komplette Kindergeld gekürzt.

Du bist verpflichtet den Mindestunterhalt zu zahlen bei Leistungsfähigkeit und der liegt nun mal bei 377 Euro bei einem Kind zwischen 6 und 11.

Zahlst du nicht, obwohl du aufgefordert bist, dann laufen Unterhaltsschulden auf. Die Ex zieht dich vor Gericht, erwirkt bei der Gelegenheit gleich einen Unterhaltstitel und am Ende darfst du die Differenz nebst Zinsen, sowie alle anfallenden Gerichts-und Anwaltskosten gleich mitübernehmen.

Sicher kann sie das, weil der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, nichts mit dem Mindestunterhalt nach der Altersstufe des bzw. der Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle zu tun hat.

Wenn der Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle für Kinder zwischen 6 - 11 Jahren bei 502 € liegt und nach Abzug des hälftigen Kindergeldes von 125 € ein Zahlbetrag von 377 € bleibt, stünde der Mutter mit dem Kindergeld von nun 250 € eine Summe von 627 € pro Monat zur Verfügung.

Würdest Du nur den Betrag von 252 € zahlen, was dem Unterhaltsvorschuss für Kinder von 6 - 11 Jahren vom Jugendamt entsprechen würde, käme sie mit den 250 € Kindergeld nur auf 502 € im Monat.

Ihr würde also das halbe Kindergeld fehlen und so würde es auch dann aussehen, würdest Du nur wenig oder kein Unterhalt zahlen können, dann würde max. bis zu den 252 € Unterhaltsvorschuss aufgestockt bzw. max. diese 252 € an Unterhaltsvorschuss gezahlt und das Kindergeld von 250 € würde voll angerechnet, damit käme man dann wieder auf die 502 € aus der Düsseldorfer Tabelle.

Der Mindestunterhalt liegt nicht bei 252,- Euro, sondern bei 377,- Euro!

Die 252,- Euro sind der Satz, den das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss zahlt. Dieser Betrag hat aber nichts mit dem Mindetunterhalt zu tun.