GoPro an Motorradhelm?
Ist es erlaubt eine GoPro an seinem Motorradhelm zu befestigen und zu filmen? Oder gibt es da irgendwelche wichtigen Dinge die ich beachten sollte?
3 Antworten
Ja, in Deutschland darfst du damit rumfahren. Probleme kann es bei der Veröffentlichung der Filme geben.
In anderen Ländern wie Luxemburg Kameras am Helm verboten.
Naja bei Dashcams gibt es ja die maßgebliche Einschränkung dass diese eine Loop Funktion besitzen müssen und die Videos durchgehend überschrieben werden, es sei denn man betätigt einen Knopf.
Wie soll dann eine GoPro legal sein? Hier werden ja 24/7 personenbezogene Daten aufgezeichnet und gespeichert.
Sowohl Personen als auch Kennzeichen.
Ich weiß es zwar nicht eindeutig, würde mich aber mal weit aus dem Fenster lehnen und tippen dass es bei der Reghtssprechung bezüglich Dashcams bei GoPros ähnlich aussieht.
Ich würde sagen nein, du darfst damit nicht im öffentlichen Straßenverkehr filmen.
Dashcams ohne Loop Funktion sind ebenfalls unzulässig.
Daher nein. Auf Privatgrundstück ja.
Ich würde sagen ja.
Es beschwert sich aber keiner.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Das sind regeln für Dashcams, wieso sollte für Gopros etwas anderes gelten?
Auf Privatbesitz oder nicht-öffentlichen Straßen ja. In der Öffentlichkeit bzw. im Straßenverkehr nein. Wäre vergleichbar mit einer Dashcam im Auto, die in Deutschland auch nicht zulässig sind. Damit verstößt Du gegen die Persönlichkeitsrechte aller anderen Verkehrsteilnehmer. Da Du sie ohne ihr Wissens und Einverständnis filmst.
- dashcams im Auto sind grundsätzlich NICHT verboten
- wenn ich doch niemanden filme bzw. alle verpixel und auch die Kennzeichen unkenntlich mache gibts doch kein Problem oder?
1.) Der Besitz von Dashcams ist erlaubt, allerdings nicht das Filmen von Verkehrsteilnehmer/Personen ohne deren Einverständnis.
2.) Wahrscheinlich ja. Aber mit letzter Gewissheit kann Dir das nur ein Jurist sagen.
Wo bitteschön steht geschrieben das ich die Kamera nicht nutzen darf? Ich kann alles Filmen, bloß darf ich es nur veröffentlichen wenn kein Kennzeichen oder Personen erkennbar sind
Endlich jemand der eine ordentliche Antwort hat
zur Dashcam Regelung:
Dashcam Aufzeichnungen einer Dashcam sind als Beweis vor Gericht verwertbar. Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten. Wer aber mit der Kamera permanent ohne konkreten Anlass den Verkehr filmt, verstößt gegen Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.
https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
und zum Thema Kamera auf dem Helm:
GoPro oder andere "On-Board"-Kamera: Der Aufsatz muss mit Klammern gesichert werden, um zu verhindern, dass die Kamera wegfliegt, falls der Aufsatz bricht. Auf dem Helm ist die Kamera verboten.
Der Einsatz von Actioncams im Straßenverkehr ist in der Regel illegal. Nur wenn feststeht, dass die Aufnahmen zu rein privaten Zwecken gemacht werden und den persönlichen Bereich nicht verlassen, bestehen keine Bedenken.
Also wenn ich Filme und danach alles und jedes verpixel ist alles gut?
Aber wenn ich niemanden Filme gibt’s da doch eigentlich kein Problem oder?