Ja das ist illegal und je nach Situation als Beleidigung oder Körperverletzung einzustufen.

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Nein, das ist nicht übertrieben.

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Es kommt auf deinen THC Gehalt an. Und darauf ob du zudem noch Ausfallerscheinungen hattest.

Ich würde sagen dass du eine MPU machen musst, auch wenn du nur mit Roller gefahren bist. Ändert ja nichts daran dass du mit deinem B Führerschein noch in der Probezeit bist.

lg

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Nein, bei uns wurde das bereits per Dienstverordnung verboten. Im Dienst darf sich kein THC bzw. dessen Abbauprodukte in deinem Blut befinden.

lg

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Lügen habe kurze Beine.
Und wenn er die Geschichte vor Gericht erzählt kann er sich auf eine saftige Geldstrafe einstellen.

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Das ist Quatsch und Propaganda der in den Medien berichtet wird.
Wenn eine Vergewaltigung eindeutig nachgewiesen werden kann, wird diese meist hart bestraft.
Aber genau daran hapert es häufig. Wenn sich Geschädigte eben erst 3 Monate nach der Tat bei der Polizei melden, kommt dabei eben gar nichts herum. Aber das ist normal.

lg

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Ja das bräuchte eine Zulassung (also eine Betriebserlaubnis), eine Versicherung und man benötigt dafür eine Fahrerlaubnis.

Da die ersten beide Dinge niemals zustande kommen werden, ist das Ding definitiv illegal insofern es verwendet wird.

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Du bekommst Sozialstunden und kannst den Führerschein für ein paar Jahre vergessen. Und zwar jegliche Führerscheine.

Also nicht machen, ist einfach nur dumm

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Schau dir den Vergleich von Dashcamdriversgermany auf YouTube an. Klasse Vergleich.

Im Vergleich zu dem Schaden der entsteht sollte dir die Dashcam schon ein bisschen was Wert sein.

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Kann man bei der Polizei anzeigen.

Wird aber nichts bringen.
Ich würde es löschen, blockieren und gut ist.

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Wenn ein Jugendlicher eine Bewährungsstrafe bekommt, hat er richtige scheisse gebaut.

Also beschwer dich nicht.

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Nein, sollte man nicht.

Dann bricht man Nachts in die Schule ein und hat dann man schnell 10 Schusswaffen.
Oder ein Schüler hat keine Lust mehr auf seinen Lehrer und erschiesst diesen.

Es macht Sinn Schusswaffen für die meisten Menschen unter Verschluss zu halten.

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Führen verboten

Nein, kein Verstoß WaffG.
siehe ruhrgur

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Dein Freund ist psychisch krank, wurde eingewiesen und das ganze wurde wohl von einem Richter bestätigt.

Was jetzt mit ihm passiert obliegt in der Entscheidungsgeqalt der Psychiater. Die werden sich schon gut um ihn kümmern. Und wenn er Medikamente zwangsweise eingeführt bekommt, ist das eben so.

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