Kann mir jemand bei der Wohnungssuche weiterhelfen?

Hallo, ich bin die Älteste Tochter (16) einer fünfköpfigen Familie. Wir alle leben in einer 2 Zimmer Wohnung in München die 50 qm beträgt.

Es ist vor allem zur Zeit sehr schwierig, da niemand seine Privatsphäre hat und es schon ohnehin eng ist, ohne das jeder sein Zeug zuhause hat. Beispielsweise können wir keine Betten haben, weil wir sonst kein platz haben, um uns zu bewegen. Also schlafen manche auf dünnen Matratzen auf dem Boden…

Ein weiteres Problem ist beispielsweise, dass ich und meine jüngere Schwester auf das Gymnasium gehen und man dort sehr viel lernen muss. Mit 5 Personen im Haus ist es aber sehr schwierig sich zu konzentrieren und es gibt nicht einmal einen Schreibtisch weshalb wir wiederholt auf dem Boden lernen müssen.

Es gibt viele andere Probleme aber ich möchte auf etwas anderes hinaus. Ich möchte meiner Familie helfen, eine Wohnung zu finden, damit wir endlich ein normales Leben leben können. Mir ist natürlich bewusst, dass es schwierig ist, vor allem in Orten wie München eine Wohnung zu finden aber wenn das so weitergeht, kann ich mich nicht angemessen auf das Abitur vorbereiten.

Eine Sache noch: wir haben versucht bei der Stadt München eine Sozial geförderte Wohnung zu bekommen ( seit 10 Jahren ) ohne Erfolg. Wir sind auch leider eine etwas ärmere Familie, bei der nur mein Vater arbeitet.

Ich freue mich schon auf Lösungsvorschläge!

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Wohnungssuche
Kann Vermieter bei fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll bei Auszug Forderungen stellen?

Hallo zusammen,

heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung.

Vor knapp 5 Jahren war ich dort eingezogen. Die Wohnung befand sich zwar in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand, war dafür aber für eine spottbillige Monatsmiete zu haben. Sogar eine Küche war dabei. Für die erste eigene Wohnung top.

Es war in der Wohnung keine einzige Wand weiß, alles war dreckig, die Fußleisten teils kaputt, Laminat abgenutzt ohne Ende und es befand sich eine zwar funktionierende, aber ekelhaft heruntergekommene Küchenzeile samt E-Geräte in der Wohnung. Laut Vermieter hieß es, die Wohnung solle eigentlich renoviert werden, wenn ich aber jetzt dort einziehen möchte würde es bis zu meinem Auszug aufgeschoben werden.

Also habe ich damals etwas Zeit investiert und mir die Wohnung etwas frisch gemacht, um die folgenden Jahre dort gemütlich zu verbringen.

Nun, 5 Jahre später, ziehe ich aus und die Wohnung, die schon vor 5 Jahren renovierungsbedürftig war, wird wieder nicht renoviert sondern direkt neu vermietet. Heute war die Übergabe.

Die Wohnung ist frisch gestrichen, Fußleisten neu lackiert, Besenrein und die Küche sauber und ebenfalls etwas aufgefrischt.

Die einzigen verbleibenden Mängel: Der Laminat weist Schäden auf, der Putz fällt teilweise von der Decke (ebenfalls größtenteils von mir im Vorfeld nochmal geflickt), Waschbecken hat einen kleinen Sprung und es ist alles sehr abgenutzt. Alles Schäden die schon vor 5 Jahren bestanden aber alles in allem in eine besseren Zustand als ich sie über kommen habe.

Nun war heute die Übergabe und der Vermieter tut so, als wären die Schäden und der allgemeine Zustand der Wohnung vor 5 Jahren überhaupt nicht bekannt gewesen.

Als ich den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass die Schäden schon bei meiner Übernahme der Wohnung bestanden sagte er bloß, das dies dann ja im Einzugs-Übergabeprotokoll stehen wird und er es abgleichen wird.

Der Witz daran: Ein Übergabeprotokoll zum Einzug existiert überhaupt nicht.

Denn die Übergabe damals lief wie folgt ab - Mietvertrag wurde mir per Post zugeschickt, ich sollte ihn unterschrieben zurück schicken. Daraufhin habe ich die Schlüssel ebenfalls per Post zugeschickt bekommen und konnte einziehen. Ich habe den Vermieter vor dem heutigen Tage noch nie gesehen. Und ich habe das Gefühl, dass er seine Vermietete Wohnung ebenfalls noch nie gesehen hat.

Langer Text, kurze Frage: Kann der Vermieter mir nun tatsächlich trotz fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll die aufgezählten Schäden in Rechnung stellen bzw. die Rückzahlung der Kaution dadurch verweigern?

Liebe Grüße

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag
Wie lange kann der Hauptmieter meine Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

ich bin im Februar in eine WG gezogen, ich bin 38 Jahre alt. Es ist eine reine Frauen WG. Zu dem Zeitpunkt war ich alleine in der WG. Im März sind alle anderen eingezogen, alles junge Frauen im Alter von 18 bis 21. Ich habe einer WG Mitbewohnerin mein Zimmer überlassen. (Weil ständig jemand reingeschaut hat, entweder der Hauptmieter oder seine Mitarbeiter). Das Zimmer in welches ich ziehen sollte war zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig. Sondern erst Ende März, Anfang April. Für März habe ich die Miete gekürzt weil im Zimmer keine Wand war, ich schlief auf dem Sofa im Wohnzimmer. Ich hatte daraufhin Stress mit dem Hauptmieter, der übrigens ein Mann ist. Dazu kam, daß ständig Männer in die WG gekommen sind mit dem Hauptmieter zusammen der aber nicht in der WG wohnt. Dazu muss ich sagen, das der Hauptmieter jedes Mädel mit Schatz anspricht, ich am Anfang Quai Liebesnachrichten erhalten habe. Der Typ aber eine Frau hat und ein Kind mit ihr.Als die neuen Mieteterinnen eingezogen sind fing er an einer davon 18 Jahre alt, an den Arsch zu fassen. Etc... Das war auch der Grund weshalb ich nicht wollte das die Typen da ein und ausgehen wie sie wollen.

Ich hatte mich dermaßen mit dem Hauptmieter verzofft, das er mich anschrie, ich soll ausziehen am besten sofort. Er wolle mich da nicht mehr haben und auch nicht mehr sehen. Ich habe am gleichen Tag Anfang April meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Nun behält er meine Kaution ein. Ignoriert meine Nachrichten und auch Anrufe. Außerdem finde ich das ich da nicht mehr richtig reingehört habe, mit meinen 38. Ich hatte das Gefühl ich muss sie mit Essen mitversorgen, dann sollte ich Amtsbesuche mit ihnen machen, also ich hab mich gefühlt als wäre ich die Mutti. Dann kamen Sprüche wie " du bist ja schon älter".

Wie soll ich vorgehen? Ich bin auf Wunsch des Hauptmieter ausgezogen. Er möchte mir aber scheinbar die) Kaution nicht mehr wieder geben.

Mieter, Mietwohnung, Mietvertrag, Untermiete, WG, Wohngemeinschaft, Hauptmieter, WG-Zimmer
Wie finde ich einfacher eine Wohnung?

Erst mal vorweg: ich suche bereits seit über 3 Jahren eine Wohnung, manchmal etwas intensiver und manchmal einge Monate lang gar nicht. In diesen 3 Jahren habe ich bisher aber nur 3 Besichtigungstermine bekommen.

Deswegen meine Frage: wie finde ich einfacher eine Wohnung?

Ich suche jeden Tag auf Immonet, Immoscout24, und Immowelt. Ich habe mir auch die Apps runtergeladen und die Benachrichtigungen aktiviert. Sobald es ein neues Angebot gibt, bewerbe ich mich direkt für die Wohnung bevor ich mir überhaupt Bilder und Größe anschaue, einfach um meine Chancen etwas zu erhöhen.

Ich habe mich auch bei diversen Baugenossenschaften etc. über deren Webseiten angemeldet, um direkt Wohnungsvorschläge per E-Mail zugeschickt zu bekommen. Da habe ich bisher nur ein einziges Angebot bekommen, und das musste ich ablehnen, da es nur für Studierende war.

Und trotzdem bekomme ich entweder gar keine Antworten, oder nur Absagen, da bereits alle Besichtigungstermine vergeben wurden. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter. Freund*innen und Bekannte finden schon nach einem Monat direkt eine Wohnung, während es bei mir seit Jahren nicht klappt. Sogar eine Kollegin hat neulich eine Wohnung bekommen, für die ich mich noch vor ihr beworben hatte (wir haben beide die Immo-Apps und ich hatte die Benachrichtigung vor ihr gesehen und ihr davon erzählt).

Manchmal frage ich mich, ob es an meinem ausländischen Namen liegt, aber das kann ja nicht bei jeder einzelnen Wohnung in den letzten drei Jahren der Fall gewesen sein.

Hat jemand ernsthafte Tips, was ich noch tun kann?

Mietwohnung, Wohnungssuche
Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

Bild zum Beitrag
Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Stellplatz
Ab wann bekommt ein Mieter Schlüssel für die Wohnung (vor Unterschrift den Mietvertrages möglich)?

Ich wohne in einer WG und das Verhältnis mit den Vermietern ist sehr distanziert. Bei uns sind 2 Zimmer frei und für das eine haben die Vermieter eine Wohnungsbesichtigung geplant und uns das ein Tag vorher mitgeteilt. Der potentielle Mieter war sich unsicher, ob er einziehen möchte und das war bisher auch unser letzter Stand.

Am ersten Mai war ich eigentlich, so dachte ich, alleine in der WG und bin duschen gegangen bevor meine Freunde kamen. Als ich fertig war, standen meine Freunde schon vor der Tür und meinten, dass mein Mitbewohner gerade aus der Wohnung raus kam und sie gefragt habe, ob die in die Wohnung wollen. Das haben sie verneint, weil sie an dem Tag zum ersten Mal bei mir waren und nicht wussten wo genau meine Wohnung ist. Das jemand in meiner Wohnung war, habe ich bestritten, weil ich den ganzen Vormittag auch in der Wohnung rumlief und es so schien, dass da niemand gewesen war. Ich habe den neuen Mitbewohner dann angesprochen und er meinte, dass er erst im 2 Wochen wieder da sei, da die Vermieterin das Zimmer von ihm nochmal renovieren wollen.

Daraufhin war ich sauer, dass uns die Vermieterin keinerlei Mitteilung dazu geschrieben hat und einfach jemand aus dem Nichts und ohne Absprache in der Wohnung stand. Ich habe kein Problem damit, dass jemand einzieht, sondern über die Art und Weise, wie das in der WG gehandhabt wird. Sie wurde nicht als zweckwg beworben, weshalb ich so ein Verhalten ein wenig fraglich finde.

Damit habe ich auch meine Vermieterin konfrontiert, welche nur meinte, dass sie nicht wusste, dass er da war und das er die Wohnung ohnehin abgesagt habe.

Jetzt bin ich komplett verwirrt und verstehe nicht, wie man jemanden einen Wohnungsschlüssel geben kann, ohne dass er die Wohnung vorher zugesagt hat....Das ergibt von vorne bis hinten keinen Sinn für mich, weshalb ich wissen möchte, ob das so normal ist oder wie das allgemein mit der Schlüsselübergabe vor zum Beispiel dem Unterschreiben des Mietvertrages aussieht.

Danke für die Antworten :)

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, WG, Wohnungsbesichtigung, WG-Zimmer
Bauarbeiter schlafen im Wohnhaus auf angeblicher Baustelle?

Hallo,

Wir sind vor ca 6 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Es handelt sich dabei um ein Wohnhaus in Privatvermietung, d.h. jeder Mieter hat einen anderen Vermieter, bzw. Eigentümer. Es gibt allerdings eine gemeinsame Hausverwaltung.

Seit kurz nach Einzug haben wir allerdings massive Probleme mit dem Eigentümer über uns. Zu Beginn hat er bei einer 3-Zimmer- Wohnung mindestens sechs Personen dort oben 'leben' lassen. Angeblich Arbeiter einer polnischen Firma (darunter auch Frauen, die bestimmt nicht um 12 mittags geschminkt auf die nächste Baustelle gehen). Durch Druck unsererseits und permanenten Polizeibesuch, haben wir es geschafft, dass sie 'gekündigt' wurden. Das gleiche Auto wie zuvor steht aber immer noch vor der Tür, nur jetzt wird die Wohnung saniert. Das aktuelle Problem das sich daraus ergibt ist, dass jetzt regelmäßig ein Bauarbeiter auf der Baustelle schläft. Also neben täglich lauten Gehämmer, Schleifen, Gebohrte etc. und auch lauter Musik von halb 8 bis 20 Uhr, geht es danach noch lustig ans Rumschieben, Kehren etc. auf dem puren Estrich. Teilweiße wurden Fliesen bis nachts um 12 runtergeschabt und auch sonntags wird fleißig gehämmert. Das geht jetzt seit 3 Monaten so. Die Hausverwaltung kümmert sich nicht drum und unsere Vermieter sind zwar dran, aber die sind auch schon etwas älter ...

Was kann man tun?

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Hausverwaltung, Lärmbelästigung, Nachbarn
Ist dies eine Kündigung sofort?

Leider muss ich ihnen mitteilen das ich mir eine neue Wohnung suche.

Sobald ich eine neue Wohnung gefunden habe, werde ich ihnen meine fristgerechte Kündigung mitteilen.

Leider gibt der Wohnungsmarkt nicht sehr viel her. Bitte um Verständnis wenn es einige Zeit dauert, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe. 

das war die komplette Nachricht:

Hallo Herr xxxxxxx

Leider muss ich ihnen mitteilen das ich mir eine neue Wohnung suche.

Es hat sich hier für mich sehr zum 

negativen entwickelt. Ich komme Nachts nicht mehr zu Ruhe. Ihre Lebensgefährtin macht Krach bis tief in die Nacht. Und dies ist wenn man unten wohnt sehr lauter ist als oben. Das starke Getrampel von ihrer Lebensgefährtin stört auch ganz schön.

Leider bleibt auch die Privatsphäre nachts auf der Strecke…Wegen dem Öfteren runter kommen in die Waschküche. Warum man das nach 0-2Uhr Nachts tun muss ist mir ein Rätsel. 

Normal ist doch das man heim kommt in seine Wohnung vom stressigen Arbeitstag um abschalten zu können. Aber dies ist seid diesem Jahr nicht mehr richtig möglich. 

Schade weil ich finde es hier sehr schön, aber es bringt mir nichts wenn ich nicht zur Ruhe komme. 

Ich bitte sie diese Mitteilung nicht Böses zu nehmen, sondern als Information zu betrachten. Möchte auch kein schlechtes Verhältnis haben mit ihnen Herr Neumann. 

Ich denke ich bin ein ruhiger Mieter und bezahle auch immer pünktlich meine Miete. 

Sobald ich eine neue Wohnung gefunden habe, werde ich ihnen meine fristgerechte Kündigung mitteilen.

Leider gibt der Wohnungsmarkt nicht sehr viel her. Bitte um Verständnis wenn es einige Zeit dauert, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe. 

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter

Meistgelesene Fragen zum Thema Mietwohnung