Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 64%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 24%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 13%
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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 68%
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Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
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Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

75 Jahre Grundgesetz

Heute vor 75 Jahren trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der ebenfalls am selben Tag gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die BRD bildete sich nur wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus den drei westlichen Besatzungszonen der Westalliierten. Im Osten befand sich die Sowjetische Besatzungszone, aus der am 7. Oktober 1949 die von der SED regierte diktatorische Deutsche Demokratische Republik entstand.

Um Westdeutschland nach der 12-jährigen NS-Diktatur sukzessive wieder in das politisch-wirtschaftliche Geflecht der internationalen Bühne einzubinden, entschieden sich die Westalliierten dazu, in ihren Zonen eine einheitliche und demokratische Grundordnung zu etablieren. Hierzu wurde ein aus 65 Vertretern der westdeutschen Länder bestehender Parlamentarischer Rat gegründet, der unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer binnen weniger Monate das Grundgesetz erarbeitete.

Seit jeher fungiert das Grundgesetz als zentrales Dokument der deutschen Verfassungsordnung, in welchem grundlegende Werte, Rechte und Strukturen festgelegt sowie unsere demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung gesichert wird.

Artikel 1 als zentrales Element

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit Artikel 1, der folgendes besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser gewichtige und zentrale Satz der Verfassung entstand unter dem Eindruck der beispiellosen Schuld sowie der menschenverachtenenden Verbrechen, die das nationalsozialistische Regime auf sich geladen hatte.

In den darauffolgenden Artikeln 2 bis 19 werden uns einzelne Grundrechte aus unterschiedlichsten Lebensbereichen gewährt, so z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das heute oftmals zitierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gesetzestext durchlief im Laufe der Zeit zahlreiche Anpassungen. Änderungen jedoch sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags und der Länderkammer möglich. Hierdurch soll vor allem das demokratische Grundgerüst vor potentiellen Feinden geschützt werden.

International genießt das deutsche Grundgesetz einen sehr guten Ruf und dient insbesondere Ländern mit Diktatur-Vergangenheit immer noch als Vorbild.

Ein beständiges Provisorium

Interessanterweise war das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz angesichts der deutschen Teilung lediglich als Provisorium bis zur - damals noch fernen - Wiedervereinigung des Landes gedacht.

Der historisch ideale Moment für eine neue Verfassung wäre für viele Menschen die deutsche Wiedervereinigung 1990 gewesen. Die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz bemerkt, dass es zum damaligen Zeitpunkt einige Debatten über eine neue Verfassung gab, diese jedoch aus rein pragmatischen Gründen nicht in die Tat umgesetzt worden ist.

Der neu gegründete gesamtdeutsche Staat sollte möglichst rasch handlungsfähig und stabil sein. Darüber hinaus hatte sich das bisherige Grundgesetz in der Praxis Westdeutschlands inzwischen durchaus etabliert.

Per Volksabstimmung zur Verfassung?

Für den Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, würde sich zum 75.-jährigen Bestehen des Grundgesetzes die ideale Möglichkeit bieten, das Regelwerk via Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ramelow denkt, dass dieser Schritt insbesondere im Osten der Republik dabei helfen könnte, die unter vielen Menschen vorhandene "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz zu überwinden.

Weiterhin denkt er, dass man Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern damit zudem den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Reichsbürger erkennen das Grundgesetz als rechtsstaatliches Fundament der BRD nicht an und vertreten die Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs oder in denen von 1937 fortbestehen würde.

Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu würde durchaus bestehen, da Art. 146 eine solche neue Verfassungsgebung mit dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung sichert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?
  • Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?
  • Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?
  • Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?
  • War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?
  • Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und feiern 75 Jahre deutsches Grundgesetz 🎉🤗

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/75-jahre-grundgesetz-die-verfassung-im-wandel-der-zeit/a-69103000

https://www.tagesspiegel.de/politik/per-volksabstimmung-ramelow-will-grundgesetz-zur-verfassung-machen-11689508.html

https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/

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Ich finde unser Grundgesetz gut, da... 76%
Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar... 17%
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Gewalt gegen Politiker, AfD Schuld?

Nachdem ein SPD Politiker letzte Woche in Dresden mega brutal attackiert wurde, kam es gestern zu einem brutalen Angriff auf die Bürgermeisterin von Berlin. Im ersten Fall wurde bestätigt das einer der Angreifer aus der rechten Szene kommt. Der Angreifer von gestern konnte flüchten. Bereits in meinen letzten Fragen deutete ich auf die Zunahme der Gewalt bei Rechten und Nazis hin.

Aufgrund dieser Tatsachen, mache ich die rechtsextreme AfD dafür verantwortlich , da sie Hass und Hetze betreibt vor allem im Europa Wahl Kampf. Sie hetzt gegen politische Gegner und Andersdenkende was solche feigen und brutalen Angriffe ihrer Wählerschaft provoziert.

Dadurch entsteht eine große Gefahr für die Demokratie und immer weniger trauen sich aus Angst ihre Meinung gegen Rechtsextremismus, Faschismus und Rassismus auszudrücken.
Auch die Mega rechte CDU und die Ultra rechte CSU sowie Presse wie die BILD oder Nius tragen eine Mitverantwortung meiner Meinung nach, da sie meiner Meinung nach ebenfalls Hass und Hetze verbreiten um am rechten Rand nach Lesern und Wählern tu fischen.

Ist die rechtsextreme AfD hauptsächlich dafür verantwortlich für die zunehmende Gewalt gegen Andersdenkende, wie bewertet ihr diese feigen Angriffe auf die Demokratie?

Ja, weil 50%
Nein, weil 48%
Weiß nicht 1%
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