Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

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Beantragung meines Hessentickets dauert zu lange. Ich brauche schon morgen eine Fahrkarte, Hilfe?

Hallo,

ich stehe vor einem dringenden Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Morgen beginnt meine Ausbildung, und ich benötige unbedingt ein Schülerticket Hessen für den öffentlichen Nahverkehr. Allerdings gibt es ein paar Herausforderungen:

1. **Digitale und physische Nutzung**:

Ich möchte das Ticket sowohl **digital** (als **eTicket**) als auch **physisch** (auf einer Chipkarte) verwenden. Mein Ausbildungsbetrieb erstattet mir die Kosten für das Ticket.

2. **Zeitdruck**:

Das Schülerticket Hessen ist weder als eTicket noch als Chipkarte rechtzeitig verfügbar. Ich brauche es jedoch ab dem **2. April** für den Weg zur Berufsschule.

3. **Vorläufige Lösung**:

Gibt es eine Möglichkeit, eine **vorläufige Fahrkarte** zu erhalten, die ich bis zur Aktivierung des regulären Tickets nutzen kann? Oder gibt es andere Lösungen, die ich übersehen habe?

Ich beantrage mir das Ticket online als Handyticket aber es wird wohl nicht rechtzeitig verfügbar sein, da mein Ausbildungsnachweis überprüft werden muss. ( Ist es eigentlich okay, wenn ich meinen Ausbildungsvertrag als Nachweis nutze?)

Ich habe leider viel zu spät erfahren, dass ich selbst für die Beantragung meines Tickets verantwortlich bin. Mir wurde beim Bewerbungsgespräch gesagt, dass ich das Hessenticket von meiner Ausbildung bekommen würde, dabei bekomme ich es nur erstattet. War wohl ein Missverständnis..

Ich brauche die Fahrkarte auch schon direkt morgen früh und hab auch keine Zeit zu den Vertriebsstellen der RMV zu gehen. Es wäre auch echt doof, wenn ich das Hessenticket von meiner Ausbildung erstattet bekomme und ich nur wegen diesem Missverständnis am Ende doch nochmal extra Geld für Fahrkarten zahlen muss.

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe!

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