Chef schließt unternehmen ohne sich zu melden, zu kündigen oder Gehalt zu bezahlen?

Hallo, ich bin 18 und habe seit fast 2 Jahren einen Mini Job in einem Restaurant. Ich war gerade zwei Wochen im Urlaub und mich hat plötzlich ein Freund angeschrieben und mich gefragt warum unser Restaurant schließt. Ich wusste davon nichts habe dann aber auf Google gesehen das es als permanent geschlossen markiert ist und das auf Instagram ein post hochgeladen wurde bei dem die schließung auch bestätigt wurde.

ich wusste von dem ganzen nichts und habe seit dem meinen Chef mehrmal über mehr als eine Woche angerufen und angeschrieben ohne jegliche Rückmeldung. Wie kommunizieren über WhatsApp also weiß ich das die Nachrichten durchgestellt werden.
Ich habe weder eine Kündigung erhalten (obwohl von beiden Seiten 1 Monat Kündigungsfrist gilt), wurde nicht informiert und auch das Gehalt von den letzten zwei Monaten habe ich noch nicht bekommen.

ich weiß nicht wie ich nun weiter vorgehen soll, da ich auf das Geld angewiesen bin und dementsprechend einen neuen Mini Job suchen würde. Ohne vorher allerdings gekündigt worden zu sein kann ich das aber nicht bzw finde ich auch das ich das Recht habe persönlich zu erfahren wenn das Unternehmen in dem ich arbeite einfach schließt.

wie sollte ich mich nun weiter verhalten? Was für Möglichkeiten habe ich?
Ich habe eigentlich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef, was ich auch ungern jetzt kaputt machen würde.

Kündigung, Job, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist, Arbeitsrechtschutz
Was mache ich mit solchen Nachbaren?

Ich habe ein Problem mit meinen Nachbarn und weiß nicht, was ich noch dagegen tun kann. Meine Nachbarn bestehen aus einer dreiköpfigen Familie: eine Mutter, die als psychisch krank diagnostiziert ist; ein Vater, der ständig nur diskutiert, beleidigt und droht, wenn man ihn auf ein Problem anspricht; und ein Kind, das konstant sehr laut schreit und nur Laute von sich gibt.

Wir leben in einem Mehrfamilienhaus, also sind nicht nur wir davon gestört, sondern auch die anderen drei Familien. Doch wir scheinen die einzigen zu sein, die etwas dagegen unternehmen wollen.

Als sie eingezogen sind, haben wir sie darauf hingewiesen, dass ihr Sohn sehr laut in der Nacht ist, und gebeten, auf die Lautstärke zu achten. Als das nicht geholfen hat, haben wir mehrmals mit ihnen diskutiert, was jedoch auch nichts brachte. Also riefen wir eines Abends um Mitternacht die Polizei, weil sie sich gestritten und höchstwahrscheinlich auch geschlagen haben. Die Polizei hat sie nur nett darauf hingewiesen, solche Streitigkeiten zu unterlassen, und betont, dass solche Auseinandersetzungen normal seien.

Wir können rechtlich nichts gegen die Familie unternehmen, da wir weder einen Anwalt noch das Geld dafür haben. Dem Vermieter haben wir bereits Bescheid gesagt. Er ließ uns ein Lärmbeschwerdeprotokoll schreiben, das er auch den anderen drei Familien schickte. Nur wir und eine andere Familie haben es ausgefüllt. Das war vor drei Monaten, und seitdem hat sich nichts verändert. Wir haben dem Vermieter auch schon vor dem Protokoll einen schriftlichen Lärmbeschwerdebrief geschrieben. Der Vermieter will sich jedoch nicht einmischen, solange er die Miete bekommt.

Das Kind der Nachbarn ist fünf Jahre alt, geht nicht in den Kindergarten, muss aber bald in die Schule. Ein Logopäde kommt zu ihnen nach Hause, aber trotzdem kann das Kind noch nicht sprechen und gibt ständig nur Laute und Schreie von sich. Als wäre das nicht schon genug, schreit das Kind nicht nur von morgens bis abends, sondern auch mitten in der Nacht. Selbst wenn er draußen ist und man denkt, dass man für einen Moment Ruhe hat, hört man sein Schreien eine ganze Straße weiter. Das ständige Schreien verhindert, dass man nach der Arbeit sich ausruhen, schlafen oder in Ruhe lernen kann.

Ich möchte der Familie nichts Böses und weiß deshalb nicht mehr, was ich tun soll. Meine Mutter hat ständig Kopfschmerzen und in dem Zimmer, das direkt an die Wohnung der Nachbarn angrenzt, hört meine Schwester alles, als wäre sie in der Wohnung. Die Eltern vernachlässigen das Kind und bringen ihm nicht das Sprechen bei. Das Kind ist jedoch nicht schuld daran; es sind die Eltern, die es falsch erziehen und niemand hindert sie daran. Das Jugendamt wollen wir nicht rufen, weil wir nicht wollen, dass das Kind den Eltern weggenommen wird. Es wird jedes Mal schlimmer und schlimmer und das schon seit einem Jahr.

Wohnung, Erziehung, Recht, Problemlösung, dringendes problem
Welche Form der Prostitution ( genauere Beschreibung unten ) findet ihr für die Frau gerechter?

Form 1 : in Deutschland. Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren. Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) , es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) , in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss. Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat ) und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) , ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis. Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen. Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.
Form 2 : im shiitischen Ausland. Die Frau geht zum Büro des Imam, unterschreibt dort einen Ehevertrag, geht mit dem Ehemann in‘s Hotel, bekommt etwa 150,-€, macht Sex mit ihm, ist danach wieder geschieden. Das, was das Hotel kostet und das, was der Imam dafür bekommt, zahlt der Kunde. Die Frau muss keine Steuern bezahlen und keine Bordell-Miete. Ein Arztbesuch kostet etwa 20,-€.

Welche Form der Prostitution findet ihr korrekter gegenüber der Frau?

Geld, Recht, Frauenrechte, Prostitution, Frauenrechte im Islam
Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Was denkt ihr über Alice Schwarzers Ansichten zu Transsexualität und dem Selbstbestimmungsgesetz?
Alice Schwarzer kritisiert Selbstbestimmungsgesetz: „Trans zu sein ist Mode“

23.08.2023

Deutschlands bekannteste Feministin Alice Schwarzer hat erneut scharfe Kritik am von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetz geäußert, das eine Änderung des Geschlechts etwa im Pass erleichtern soll. Sie sehe das größte Problem vor allem darin, dass die „offensive Transideologie mittlerweile die biologischen Frauen bedroht“, wie die 80-Jährige in einem am Dienstag veröffentlichten Interview mit dem „Spiegel“ sagte. Ähnliche umstrittene Thesen Schwarzers hatten in der Vergangenheit bereits für Kritik gesorgt.

Ihrer Ansicht nach würden viele Menschen dazu verleitet werden, durch Transidentität den Weg des geringeren Widerstands zu wählen, so Schwarzer: „Trans zu sein ist Mode – und gleichzeitig die größte Provokation. Das macht es für Jugendliche so attraktiv“, behauptete Schwarzer. „Im Internet wimmelt es von trans Cartoons. Und bei den Modenschauen laufen schon Models, die schmale Bandagen über den Brüsten haben – als seien darunter die Narben amputierter Brüste.“

Schwarzer behauptete in dem Interview weiter, dass Transideologen mit einem „tief rückschrittlichen Denken“ eine Propagandawelle in westlichen Ländern ausgelöst hätten. „Eigentlich sollte man einem sogenannten Tomboy, also einem jungen Mädchen (das nicht den Geschlechterrollen der Gesellschaft entspricht, Anm. d. Red.), sagen: Nimm dir alle Freiheiten, die auch Jungen haben! Und nun sagt man ihm: Du bist kein ‚richtiges‘ Mädchen, also bist du ein Junge. Wie absurd.“

https://www.rnd.de/politik/trans-sein-ist-mode-alice-schwarzer-kritisiert-selbstbestimmungsgesetz-PPQBFRHJLJGCHMFIGNKBK4OZYM.html

Sie ist komplett im Unrecht. 57%
Sie hat recht. 39%
Teilweise hat sie recht, teilweise nicht. 4%
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Vinted scam Geld zurück?

Hallo ihr lieben,

ich habe weiterhin ein großes Problem mit meiner Bestellung auf Vinted und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Vor sechs Tagen habe ich bei der Verkäuferin …. eine Nintendo Switch gekauft. Einen Tag später wurde ihr Account gesperrt und ich konnte sie nicht mehr erreichen.

Mein Freund hat sie dann über die E-Mail-Adresse von PayPal und zusätzlich auf Facebook kontaktiert. Auf Facebook hat sie behauptet, dass sie keinen Vinted-Account habe und damit nichts zu tun habe. Mein Freund hat dann auch die E-Mail-Adresse von dem PayPal Account geschrieben, an dem ich das Geld gesendet habe. Doch später antwortete sie auf die E-Mail meines Freundes und gab mir ihren neuen Benutzernamen. Sie bot mir an, entweder den Artikel zu erhalten oder mein Geld zurückzubekommen, und versicherte mir, dass ich keine Angst um mein Geld haben müsse.

Ich entschied mich dafür, das Geld zurückzubekommen, und wartete nun seit mehr als fünf Tagen auf die Rückerstattung. Inzwischen hat sie mich auf Facebook blockiert. Als ich sie darauf ansprach, leugnete sie dies, obwohl sie nur durch meine PayPal-E-Mail-Adresse meinen vollständigen Namen kennen kann. Es scheint, dass sie nicht möchte, dass ich weiß, wie sie heißt oder ihr Profil kenne.

Trotz ihrer Zusicherung, das Geld zurückzuerstatten, habe ich bis jetzt nichts erhalten. Gestern habe ich sie erneut kontaktiert und um die Rückzahlung gebeten.

= Das war ihre Antwort darauf, als ich sie gebeten habe, mir das Geld zurück zu überweisen und dass wir einen Kaufvertrag eingegangen sind und dass sie gesagt hat, dass sie mir mein Geld zurück gibt ich habe gesagt, dass ich weiter rechtliche Schritte eingehen werde, wenn wir das nicht gemeinsam klären :

ihre Antwort : “Also nur mal so zum ersten. Ist das überhaupt nicht mein problem wenn du andere leute anzeigen würdest, weil ich da ausm Schneider bin. Zum anderen kann man bei einem privaten Kauf den Vertrag nicht wiedewiderrufen, da hast du dich etwas falsch informiert, der Verkäufer hat max zeit innerhalb von 14 tagen die Ware Zuversenden, wenn er diese Pflichten nicht erfüllt kann er den Vertrag widerrufen, und hat dann 14 Tage Zeit das Geld zurück zu zahlen. Paypal ist ehrlich gesagt auch nicht mein problem, weil du gegen Paypal seine agbs gestoßen hast, weil paypal sein eigenes Gesetzbuch hat und diese vorschreiben, das waren und Dienstleistung für den Kauf gedacht ist, weshalb man ja die Gebühren zahlt. Und dadurch weil du das per freunde geschickt hast, hast du damit Paypal um deren Gebühren betrogen. Das bedeutet, im großen und ganzen ich habe jetzt 11 Tage Zeit deinen Artikel abzuschicken, sollte ich meinen Pflichten nicht nachkommen, hast du das Recht den Vertrag zu widerrufen, und ich bin dann dazu verpflichtet dir binnen 14 Tagen dein Geld zurück zu erstatten“

ich bin ratlos und frage mich, ob ich wirklich elf Tage warten muss, damit sie den Artikel nicht verschickt, und dann nochmals 14 Tage, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Ich habe ein bisschen im Internet recherchiert und wollte wissen, ob ich diese Antwort zu ihr senden kann :

„Der von uns geschlossene Kaufvertrag unterliegt den Bestimmungen des § 433 BGB. Sie haben mir eine Rückerstattung angeboten, Daher erwarte ich die Rückzahlung innerhalb der vereinbarten Frist gemäß § 346 Abs. 1 BGB, der die Rückgewährspflicht nach Widerruf regelt.

Ich habe eine Rückzahlung angefordert, und Sie haben gesagt, dass ich das Geld auch wiederbekommen kann ( Davon habe ich Beweismaterial ). Nun behaupten Sie jedoch, dass Sie 11 Tage Zeit haben, das Paket zu versenden, und falls dies nicht geschieht, hätten Sie weitere 14 Tage Zeit, um mir das Geld zurückzuüberweisen. Diese Fristen sind nicht Teil unserer ursprünglichen Vereinbarung und erscheinen unangemessen lang. Bei einem privaten Kauf gibt es keine explizit gesetzlich festgelegten Fristen von 14 Tagen für den Versand der Ware oder die Rückzahlung des Geldes, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Vielmehr gelten die allgemeinen Bestimmungen des deutschen Vertragsrechts: Leistungspflicht: Gemäß § 271 BGB ist die Leistung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die vereinbarten Leistungen (Lieferung der Ware oder Rückzahlung des Geldes) in der Regel sofort nach Vertragsschluss erfolgen müssen, wenn keine andere Frist vereinbart ist. Da wir keine spezifischen Fristen für die Erfüllung unserer Verpflichtungen vereinbart haben, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die eine sofortige Leistungspflicht vorsehen (§ 271 BGB).PayPal hat kein eigenes "Gesetzbuch", sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB von PayPal regeln, wie Transaktionen durchgeführt werden sollen, und sind für alle Nutzer bindend. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den nationalen Gesetzen.

kann ich sie bei der Polizei anzeigen oder bringt das nicht so? Mein Geld ist jetzt weg?

Recht, Anwalt
Duales Studium Industriekaufmann abbrechen und Kaufmann für Büromanagement anfangen?

Hallo,

ich mache ein duales Studium (BWL Studium + Ausbildung Industriekaufmann) was ca. 3 Jahre dauert, die Ausbildung (Industriekaufmann) ist dadurch verkürzt auf 2 Jahre. Ich habe bisher 10 Monate der Ausbildung hinter mir. Jedoch läuft die Uni nicht gut und ich habe die Uni quasi schon aufgegeben. Bin im 2. Semester. Ich würde gerne mein komplettes Arbeitsverhältnis kündigen, auch die Ausbildung, die Gründe muss ich euch hier eigentlich nicht nennen, aber ich sage mal so ich finde es einfach schrecklich in so einem großen Unternehmen zu arbeiten, habe Schwierigkeiten mit den Menschen dort und fühle mich fehl am Platz. Das geht soweit auf meine Psyche, dass ich schon körperliche Folgen davon trage.

Meine erste Frage wäre, kann ich mich jetzt schon für einen anderen Ausbildungsberuf woanders bewerben (Kaufmann für Büromanagement) (ich weiß meine jetzige Ausbildung bietet viel mehr Vorteile, aber nehmt das bitte so hin) ?

Zweite Frage: Da ich 10 Monate hinter mir hab und eventuell noch 2 Monate hier sein werde; wird mir das für die Ausbildung Büromanagement angerechnet? Bei meiner jetzigen Ausbildung bin ich auch gar nicht in die Schule gegangen, da ich das duale Studium mache. Würde trotzdem Theoriestoff wegfallen, würde ich bei 0 anfangen? Würde meine Ausbildung dennoch 3 Jahre dauern?

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Angst vor Hunden im Zug - Wie viel Recht steht einem zu?

Ich saß gestern im Zug. Neben mir eine mittelalte Dame. Da der Zug völlig überfüllt war, standen auch Leite im Gang und ich saß nicht auf einem Zweier-Sitz sondern quasi ‚horizontal‘ im Zug, also meine Füße in Richtung des Gangs (doofe Beschreibung)

Rein kam ein Mann mit seiner Freundin und beide hatten jeweils einen Pitbull-ähnlichen Hund an der Leine.

Die Hunde standen mit dem Kopf direkt bei mir und der Dame. Ich selbst habe auch minimal Angst bekommen dass was passiert. So kam mir aber schon die Dame neben mir zuvor und sagte, sie habe Angst und ob die beiden ihre Hunde nicht von ihr wegziehen können.

Gesagt getan. Doch war es eben überfüllt und die Menschen suchten ständig Platz und 30 Sekunden später standen die Hunde wieder direkt vor uns.

Die Frau diesmal ziemlich genervt und meinte, dass sie nicht will das die Hunde vor ihr stehen.

Der Mann der beiden Hunde ebenfalls genervt und sagte dann „Der ganze Zug ist überfüllt wir haben hier alle keinen Platz uns so hinzustellen wie wir wollen. Damit müssen sie jetzt leben“

Ich verstehe beide Parteien irgendwie und hatte auch Angst vor den Hunden. Letztendlich haben die Hunde halt nichts gemacht aber ich wollte mal wissen wie es da rechtlich aussieht.

Vielleicht auch wenn der Zug nicht ganz überfüllt gewesen wäre. Wären Hundehalter dazu verpflichtet sich einen anderen Platz zu suchen, wenn sich jemand durch die Hunde bedroht fühlt (unter den Umständen, dass der Hundehalter nach der sich beschwerenden Person Platz nimmt)

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