Wohnung war seit 12 Jahren gemietet
Mieter A ist zwischenzeitlich eingezogen
Mieter B ist seit 2012 da.
Es gab mehrere Ein und Auszuege
Mieter A bekam das Zimmer im Jahr2021 nicht gestrichen oder renoviert. War schon genutzt.
Mieter B hat beim Auszug sein Zimmer nicht gestrichen. Es gab Abnutzungen also einige dreckige flecken.
Im Mietvertrag steht: Der Mieter muss beim Auszug streichen. vertragsmäßiger Zustand wie gegeben
1. Kann der Vermieter Schadenersatz verlangen?
2. Kann Mieter B vom Mieter A die kosten verlangen, obwohl Mieter B zwischenzeitlich eingezogen ist?
Beide sind Hauptmieter