Es wird darauf ankommen, ob aktenersichtlich ist, dass der Antrag vor Eröffnung zurückgenommen wurde. Wenn das der Fall ist, wurde das Verfahren ohne Antrag eröffnet (Verfahrensmangel). Die sofortige Beschwerde wird also Erfolg haben und das Verfahren wird aufgehoben bzw. ist nicht wirksam eröffnet.

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Nein

Dafür ist es jetzt ein bisschen zu spät, um die Begründung eines neuen Feiertags damit zu rechtfertigen. Und damals wurde das Kriegsende in weiten Teilen der Bevölkerung nicht in erster Linie als Befreiung gewertet, sondern als Niederlage. Noch bis in die 70er/80er sprach auch kaum jemand in der Politik von einer Befreiung. Heute ist das wohl überwiegende Bild anders.

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Das hat nichts mit Insolvenz zu tun, sondern ist Eingehungsbetrug. Und der wird nach der Rückkehr verfolgt (und auch ggf. im Ausland).

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Dann solltest du im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Am besten gehst du am Wahltag mit deinem Ausweis in das Wahllokal (frag deine Eltern, welches das richtige ist). Die werden dich dann im Wählerverzeichnis auch ohne Benachrichtigung finden.

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Der Sohn hat in der Regel die Bestattungspflicht. Er muss also den Bestatter beauftragen und haftet auch für die Kosten. Da der Erbe nach dem BGB die Bestattungskosten zu tragen hat, kann er sich die Kosten von diesem erstatten lassen.

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Auf praktisch jeder Seite zum Taschengeldparagraph lese ich, dass z.B. teure Einkäufe hierbei eine Ausnahme darstellen aber woher stammt diese Aussage?

Wahrscheinlich voneinander abgeschrieben. Zumindest gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage.

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Es klingt unglaublich, aber beim Grundbuchamt.

Auf keinen Fall dubiose Dienstleistungen aus dem Internet in Anspruch nehmen. Die verlangen dafür Gebühren und das bringt dir keinen Mehrwert. Einfach an das zuständige Grundbuchamt wenden. In manchen Bundesländern kann man das auch online beantragen.

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Ich kann teilweise vor Angst garnicht mehr schlafen

Ist das ernst gemeint? Dann solltest du mal über deinen Medienkonsum und vor allem die Medienauswahl nachdenken. Das ist gar nicht böse gemeint, aber das hat schon Züge einer krankhaften, irrationalen Angst. Niemand will integrierte Ausländer abschieben. Mal abgesehen davon, dass das rechtlich in den meisten Fällen auch gar nicht so einfach möglich ist. Bei EU-Bürgern (Kroatien) sowieso nicht.

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Die Nichten wären gesetzliche Erben, wenn es wirklich keine anderen Verwandten gibt. Hier klingt es aber so, als ob es ein Testament gäbe. Was da drin steht, kann man nicht wissen.

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Im Zweifel gar nicht, wenn sie ein Zwilling ist und irgendwie an den Ausweis kommt. Aber das fliegt dann in der Regel spätestens im Erbfall auf, wenn die Enterbten das Testament sehen. Außerdem erhält die Erblasserin auch im Vorfeld Post vom Notar und ggf. anderen Stellen.

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Grundsätzlich nicht verboten. Wenn sie von nichts wusste, sowieso nicht, mangels Vorsatz.

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Viele Optionen bleiben da nicht, wenn die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde. Da muss K schon Vorsatz bzw. arglistiges Verschweigen bzgl. eines Mangels nachweisen.

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Dieses Konzept des "sexuellen Missbrauchs" gab es im antiken Griechenland gar nicht in der heutigen Form. Deswegen hatten die Stoiker dazu auch keinen Standpunkt.

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Auf Eigenbedarf dasrf nur der neue Besitzer kündigen (wenn wirklich einer Vorhanden sein sollte) oder Irre ich mich da?

Das ist korrekt. Und das auch erst, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, was einige Monate dauern kann.

Der Käufer muss in diesem Fall mindestens eine Sperrfrist von drei Jahren abwarten, bevor er wegen Eigenbedarf kündigen kann – je nach Region sind es sogar bis zu zehn Jahre. Käufer sollten sich also unbedingt vor dem Kauf informieren, welche Fristen vor Ort gelten.

Grundsätzlich gibt es keine solche Sperrfrist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn eine vermietete Wohnung nach Vermietung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Da du hier offenbar ein Haus angemietet hast, kommt das nicht in Betracht.

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