Hallo,

ein Fahrzeug steht abgemeldet auf der Straße (öffentlich).
Ein Fahrer in einem angemeldeten und versicherten Fahrzeug kracht beim vorbeifahren in das stehende abgemeldete Fahrzeug.

a) Wie lange darf ein Fahrzeug nach Abmeldung bei der Behörde noch auf der Straße stehen bis es abgeschleppt wird?

b) Hat der Halter/Fahrer des abgemeldeten Fahrzeugs Teilschuld?

c) Trägt der Fahrer des angemeldeten Fahrzeugs als Unfallverursacher die komplette Schuld?

Vielen Dank für die Antworten