Hallo,

folgender Sachverhalt:

Person A und Person B haben einen Kredit für ein Haus und ein Grundstück Person B ist Gesamtschuldner.

Person A lässt sich von Person B scheiden im November 2022.

Der Kredit läuft seit 2018, ab Juli 2019 zahlt Person A die Kreditraten allein. Ab 15.11.2021 ist Person B dort nicht mehr wohnhaft. Person A ist Juli 2019 ausgezogen. Und im April 2022 wieder eingezogen.

Nun hat Person A ein Überlassungsvertrag beim Notar erstellen lassen wo Person B als Veräußerer auftritt und Person A als Erwerber des jeweiligen Anteils von Person B vom Haus und vom Grundstück.

Als Gegenleistung von Person A wurden vereinbart, die gezahlten Raten von Person A seit Juli 2019 als interne Freistellung von Darlehensverpflichtungen und weiteren Darlehensverpflichtungen, Verpflichtung zur Herbeiführung der Schuldhaftentlassung, Abtretung von Sicherungsansprüchen. Und es wurde keine Ausgleichszahlung vereinbart.

Nun das Problem:

Person B hat Sozialhilfe beantragt und das Sozialamt sieht bei Person B Eigentum das Haus und das Grundstück und sieht den Überlassungsvertrag als Schenkungsvertrag an und erkennt die Gegenleistung nicht an.

Nun gewährt, das Sozialamt die Sozialhilfe von Person B nur darlehensweise, weil es davon ausgeht den Überlassungsvertrag wieder rückgängig machen zu können. Das Sozialamt will, dass bei der Übereignung vom Anteil des Hauses und des Grundstücks von Person B zu Person A Geld fließt wovon die als Darlehen gegebene Sozialhilfe dann wieder zurück gezahlt wird.

Ist dies laut Rechtssprechung ok?

Ist es rechtens, dass das Sozialamt den Überlassungsvertrag als Schenkung ansieht, obwohl darin Gegenleistungen von Person A aufgezählt sind?

Darüber muss sich der Notar doch im Klaren sein, dass die Gegenleistungen auch als solche rechtlich anerkannt werden.

Wenn jemand etwas weiß würde ich mich sehr freuen.

Man könnte den Notarvertrag (Überlassungsvertrag) abändern und eine Ausgleichszahlung von Perspn A zu Person B vereinbaren damit es nicht mehr als Schenkung angesehen wird?

Vielen Dank im Voraus!

VG

Jen