Ware besser als beschrieben. vom Verkauf zurücktreten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich das sehe hast du noch nichts verkauft. Ein Kaufvertrag oder so ist ebenfalls nicht zu Stande gekommen. Du musst also garnichts.
Informiere dich aber darüber ob ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Das variiert je nach Platform und Situation.

Sage einfach Bescheid, dass du doch nicht an ihn verkaufen möchtest oder das du den Preis anhebst, weil du dich bei den Angaben vertan hast. Wenn er den höheren Preis zahlen möchte ist super und wenn nicht tut es dir leid.

Wenn du im Supermarkt etwas kaufen willst wo ein falscher Preis drauf steht wird die Person an der Kasse auch sagen, dass das so nicht verkauft werden kann. Entweder der Preis wird schnell korrigiert oder bekommst die Ware nunmal nicht.

miezepussi  03.05.2024, 13:06

Es wurde sich geeinigt, das bedeutet wohl schon, dass ein Kaufvertrag zustande kam.

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Wie wurde der Preis vereinbart? Über die "Angebot machen" Funktion oder per Chat?

Wenn ihr euch per Chat auf einen Preis geeinigt habt, musst du das iPhone nicht für diesen Preis verkaufen. An deiner Stelle würde ich dem Käufer mitteilen, dass das iPhone nun doch 256 GB Speicher hat und somit auch der Preis steigt.

Sollte der Käufer nicht bereit sein mehr zu zahlen oder ihr könnt euch nicht einigen, dann teile ihn mit, dass du ihm das iPhone leider nicht verkaufen kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beschäftige mich mit Apple-Geräten
Jennysd 
Fragesteller
 02.05.2024, 16:58

Der Preis wurde per Chat vereinbart. Ich hatte keinen "Sofortkauf" aktiviert.

Er macht aber jetzt einen Molly, dass das so vereinbart war und er das iPhone haben möchte

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freezy2002  02.05.2024, 17:07
@Jennysd

Im schlimmsten Fall ignorieren. Es kann ja nichts passieren.

Vereinbart war der Preis für ein iPhone mit 64 GB. Wenn es nun 256 GB hat, dann muss man sich eben erneut vereinbaren.

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miezepussi  03.05.2024, 13:05

Es ist wurscht, in welcher form der Kaufvertrag geschlossen wurde. Auch im Chat ist der Vertrag rechtswirksam und prima zu beweisen.

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Nun habe ich festgestellt, dass es 256 GB hat. Muss ich trotzdem verkaufen?

Nein, Du musst ein Modell mit 64 GByte dem Käufer geben.

So steht es in dem von Dir verbindlich(!) abgeschlossenen Kaufvertrag.
Bei Nichterfüllung könnten sogar Schadensersatzforderungen an Dich heran getragen werden.
Wo Du jetzt das betreffende Gerät her bekommst ist natürlich Dein Problem.

Schätze aber, dass es kein Problem darstellen sollte für den gleichen Preis Deinem Kunden etwas mehr Speicherplatz mitzugeben. Sofern es natürlich grundsätzlich immer noch das gleiche Modell ist.

Jennysd 
Fragesteller
 02.05.2024, 17:45

Also könnte ich ihm als Ausgleich ein 64 GB iPhone besorgen und ihm geben? Das würde ja auch nicht dann der eigentlich angeboten Ware entsprechen mit Akkukapazität usw.... Er ist aber jetzt auch zur vereinbarten Zeit nicht erschienen. Sind wir dann nicht also quitt, falls er jetzt irgendwas haben möchte?

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mchawk777  02.05.2024, 17:52
@Jennysd
Also könnte ich ihm als Ausgleich ein 64 GB iPhone besorgen und ihm geben?

Korrekt. Sofern es das Modell ist, dass Du auch verkauft hast.

Das würde ja auch nicht dann der eigentlich angeboten Ware entsprechen mit Akkukapazität usw....

Wenn würde das "Akkuzustand" heißen - nicht "Kapazität" - und das ist eh ein Schätzwert.
Wenn Du aber einen Akkuzustand beim Kauf garantiert hast, dann sollte der Wert auch dem entsprechen oder besser sein.

Er ist aber jetzt auch zur vereinbarten Zeit nicht erschienen. Sind wir dann nicht also quitt, falls er jetzt irgendwas haben möchte?1

Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Du hast einen Kaufvertrag, den es zu erfüllen gibt.
Du kannst ihn bestenfalls erst mal in Verzug setzen. Der Kaufvertrag wird durch so was erst mal nicht gelöst.

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freezy2002  02.05.2024, 20:34

Aber das trifft doch nicht auf "Vereinbarungen" zu, welche auf Kleinanzeigen per Chat ausgemacht wurden.

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miezepussi  03.05.2024, 13:04
@freezy2002

Ein Kaufvertrag ist an keiner Form gebunden. Auch mündliche Kaufverträge sind wirksam (aber schwer zu beweisen).

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mchawk777  03.05.2024, 13:15
@miezepussi

Zumal: Das Angebot wurde via "Kleinanzeigen" veröffentlicht - also schriftlich und nachweisbar. 🤷‍♂️

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freezy2002  03.05.2024, 13:23
@miezepussi

Ah okay.

Bei Preis-Vereinbarungen auf Kleinanzeigen werden die Preise vor Ort ja gerne noch mal verhandelt. Das wäre dann eigentlich auch nicht erlaubt, oder?

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mchawk777  03.05.2024, 13:35
@freezy2002

Erlaubt? Klar. Nachweisbar? Schwierig.

Aber hier geht es ja um Produkteigenschaften - nicht um Verkaufspreise.

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Du kannst den Kaufvertrag zumindest anfechten.

TechnikTim  02.05.2024, 16:30

Welcher Kaufvertrag?

Und anfechten wird hier schwierig, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

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Jurafuchs  02.05.2024, 16:31
@TechnikTim
Welcher Kaufvertrag?

Der mit dem Käufer entstandene.

Und anfechten wird hier schwierig, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Wieso sollte es?

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TechnikTim  02.05.2024, 16:38
@Jurafuchs
Der mit dem Käufer entstandene.

Es gibt keinen Käufer. Nur einen Interessenten, der die Ware begutachten möchte.

Wieso sollte es?

Weil es dazu keine klare rechtliche Regelung gibt. Das ist alles Definitionssache. Da gibt es verschiedene Rechtsprechungen zu. Ich würde mich nicht in dieses rechtliche Wirrwar stürzen für ein paar Euro mehr. Das lohnt sich nicht.
Man könnte nett fragen, ob man den Kaufvertrag aufgrund eines Fehlers aufheben kann aber anfechten würde ich das ganze nicht.

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Jurafuchs  02.05.2024, 16:40
@TechnikTim
Es gibt keinen Käufer. Nur einen Interessenten, der die Ware begutachten möchte.

Nein, das steht so nicht im Sachverhalt. Da ist die Rede von einem bereits vereinbarten Preis, das lässt auf einen Kaufvertrag schließen.

Weil es dazu keine klare rechtliche Regelung gibt.

Doch gibt es, die stehen tatsächlich 1:1 im Gesetz. Ließ dich doch mal in ein Thema ein, bevor du hier irgendwas behauptest.

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TechnikTim  02.05.2024, 16:47
@Jurafuchs
Nein, das steht so nicht im Sachverhalt. Da ist die Rede von einem bereits vereinbarten Preis, das lässt auf einen Kaufvertrag schließen.

Ohh, das habe ich überlesen...

Doch gibt es, die stehen tatsächlich 1:1 im Gesetz.

Nein nicht wirklich. Es gibt Regelungen, wenn eine zu hohe Menge geliefert wird. Für solche Fälle gibt es aber nicht wirklich Regelungen. Es geht ja um ein Gerätemerkmal, dass besser ist als beschrieben. Das Gerät an sich bleibt dasselbe und ist wie vereinbart.

Ließ dich doch mal in ein Thema ein, bevor du hier irgendwas behauptest.

Das habe ich und das tue ich immer.

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Jurafuchs  02.05.2024, 16:51
@TechnikTim
Nein nicht wirklich. Es gibt Regelungen, wenn eine zu hohe Menge geliefert wird. Für solche Fälle gibt es aber nicht wirklich Regelungen. Es geht ja um ein Gerätemerkmal, dass besser ist als beschrieben. Das Gerät an sich bleibt dasselbe und ist wie vereinbart.

Falsch. Wir haben hier einen klassischen Anfechtungsgrund, nämlich einen Irrtum.

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Jennysd 
Fragesteller
 02.05.2024, 16:31

Wo fängt der Kaufvertrag an? Wenn man die Ware übergibt und Geld annimmt? oder wenn man den Preis und den Abholort vereinbart

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Jurafuchs  02.05.2024, 16:32
@Jennysd

Eine exakte Vereinbarung über Produkt, Zahlung und Übergabe halte ich für ausreichend für einen Kaufvertrag.

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Jennysd 
Fragesteller
 02.05.2024, 16:33
@Jurafuchs

Aber das Produkt entspricht ja dann nicht der Tatsache

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Jurafuchs  02.05.2024, 16:34
@Jennysd

Daher sagte ich: eine Anfechtung sollte möglich sein.

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