Dort steht doch drin was du einreichen sollst. Die Kontoauszüge reichst du ein und dann werden die entsprechende Leistungen zurückgefordert, die du zu viel erhalten hast.

...zur Antwort

Theoretisch muss Arglist bewiesen werden.

Wenn der ehemalige Partner dort aber tatsächlich als Zeuge agiert, könnte es durchaus kritisch werden.

Abwarten, wenn Post vom Anwalt kommt, würde ich selbst mal einen Anwalt um Rat bitten.

...zur Antwort
Verstößt kostenpflichtige Schülerbeförderung gegen das Recht auf Bildung?

https://www.omnibusrevue.de/nachrichten/management/schuelerbefoerderung-klage-im-kreis-tuebinger-unzulaessig-3517313

Eine Familie hatte deswegen geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meint, dass die Kosten für die Schülerbeförderung nicht gegen das Recht auf Bildung verstößt.

Was meint ihr?

Meine Meinung:

Auch wenn die Kinder mit dem Rad zur Schule fahren entstehen Fahrtkosten, auch wenn man die nicht so direkt mitbekommt, weil sie sehr unregelmäßig sind. Warum soll man also den Radverkehr kanibalisieren durch Gratis-ÖPNV?

Außerdem bedeutet das Recht auf Bildung IMHO nicht, dass man z. B. genau auf die einzige (z. B. Grund-)Schule in der Stadt können muss, die ein spezielles Profil haben, weil das für spätere Schulen bzw. das spätere Berufleben kaum einen Unterschied macht.

Z. B. bei beruflichen Gymnasien ist das IMHO was anderes, dort sollte es ab einer gewissen Distanz zur nächstgelegenden Schule des jeweilen Typs Unterstützung geben.

In meinem Fall (TG, gibt's in meiner Stadt nicht, fast 20km mit dem Auto, wenn man nicht über die Dörfer gurken will, sondern schneller ankommen will) war das damals so, dass meine Eltern den Preis der billigsten Schülermonatskarte des Verkehrsverbunds zahlen mussten und IIRC der Kreis die restl. Tarifzonen die nötig waren bezahlt hat. Ein furchtbar umständliches Verfahren. Ich konnte die Bescheinigung auch nur bei ganz bestimmten Verkaufsstellen einlösen, also nicht beim Busfahrer. Gab auch kein Abi. War immer extrem kompliziert.

Und der ÖPNV ist heute auf der Route sogar noch beschissener als früher.

Wenn ich heute in dieser Situation wäre (also zu wenig Geld um einen (E-)Roller mit 45km/h zu kaufen/unterhalten): Ich glaube ich würde mir ein günstigeres Pedelec statt einem normalen Rad zulegen. Also E-Tretunterstützung bis 25km/h und keine Führerschein-/Versicherungs-/Helmpflicht. Damit wäre ich wenn ich die optimale Route fahre kaum langsamer auf den Bus _und_ spare mir zudem die Wartezeit auf den Bus (insb. bei Strek ;-)) bzw. am Ziel wenn's mal wieder zeitl. nicht so passt, was bei mir extrem häufig vorkam.

Zudem war der ÖPNV für unsere Anforderungen dort innerhalb der Stadt komplett unbrauchbar, wenn wir zwischen Standorten wechseln mussten. Da hätte das Rad auch einen Vorteil.

notting

...zur Frage

Da komme ich mal mit den Worten: der Fußbus fährt immer.

...zur Antwort

Ganz ehrlich: wenn du bereits das nicht weißt und auch nicht die Eugenrecherche dazu betreiben kannst dies herauszufinden, wirst du keine Genehmigung des Familiengerichts erhalten.

Setz dich selber hin und recherchiere, sicherlich gibt's da auch den ein oder anderen passenden Kurs.

...zur Antwort
Gerechtfertigt

Auf jeden Fall. Rechne dir mal die Arbeitsstunden dafür aus, dann bist du problemlos bei einer solchen Summe.

...zur Antwort

Ich hoffe bei der Klasse oben soll "1c" stehen. Ein höheres Niveau ist das auch nicht.

...zur Antwort

Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Ohne die zu kennen, kann man da nicht viel sagen.

...zur Antwort

Vielleicht finden sie einfach keinen passenden Bewerber. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das nicht gerade unwahrscheinlich je nach Stelle.

...zur Antwort

Das klappt niemals.

...zur Antwort

Mit 2700€ netto seid ihr vermutlich bei jeglichen Sozialleistungen raus, insbesondere da der Status deines Freundes nicht dauerhaft ist.

Wohngeld würde da noch am ehesten klappen, aber da reden wir von ein paar Euro... Die machen es vermutlich am Ende auch nicht mehr aus

...zur Antwort

Nein, das ist nicht zulässig. Eine entsprechende Kündigungsschutzklage könnte Erfolg haben.

...zur Antwort

Natürlich darf sie das.

...zur Antwort

Dazu müsste man die Versicherungs-Police prüfen. Darin enthalten sind auch jegliche Bedingungen und Ausschlüsse.

...zur Antwort