Umgangsrecht?

11 Antworten

Da spielt noch immer Eifersucht mit. Vielleicht hat die Ex die Trennung noch nicht verarbeitet und benutzt ihren Sohn als Druckmittel. Jetzt sitzt sie am längeren Hebel und genießt ihre Macht.

Dass ihr Verhalten kindisch ist und letztendlich ihrem Kind schadet, macht sie sich nicht klar, hier geht es um ihre Gefühle.

Natürlich könnt ihr mit Anwalt reagieren und das Umgangsrecht durchsetzen. Gewonnen ist damit aber nur, dass sich die Fronten weiterhin verfestigen. Das Kind ist ein Spielball zwischen zwei Menschen, die doch seine Eltern sind und ihn lieben, fördern und unterstützen sollten.

Versucht es nochmal mit einem Gespräch, sachlich, in Ruhe und steckt die Position ab. Dein Freund hat dich als neue Partnerin, irgendwann wird auch die Ex einen neuen Mann an ihrer Seite haben, das Kind braucht verlässliche Erwachsene um sich.

Kommt ihr nicht weiter, nehmt euch einen Mediator und gebt nicht auf. Es geht um die Kinderseele, die Ruhe braucht, die ein Anrecht auf geregelte Verhältnisse hat.


Luzzynett  20.07.2022, 12:53

So funktioniert es doch!

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Sarah251184 
Fragesteller
 20.07.2022, 12:53

Nun, mein Freund gibt, wenn sie das Kind zurück verlangt immer nach. Er hat schon sehr oft versucht mit ihr in Ruhe zu reden, was leider immer scheiterte. Ich denke, er wird ums Jugendamt und Gericht nicht drum herum kommen. Leider. Er dachte, dass man es so regeln könnte,wie Erwachsene eben.

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Ich schließe mit Kessie1 an. Zuerst mal zum Jugendamt gehen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung für das Kind zu finden. Falls das nicht möglich ist, muss ein Gericht eben die Umgangszeiten festsetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Der erste Gang sollte zum Jugendamt führen. Dort soll er darum bitten, dass man zusammen mit der Kindsmutter mal ein sachliches Gespräch führt. Auf gar keinen Fall sollte er dort jedoch ein schlechtes Wort über die Mutter verlieren!

Nur klar machen, dass es ihm lediglich um das Kindeswohl und um die Durchsetzung seines Umgangsrechtes geht. Will sie ein Gespräch nicht oder zickt dort nur rum, dann umso besser für ihn. Das Ganze ist damit schon mal aktenkundig. Und dann geht es ab zum Anwalt, der in einem freundlichen Brief erstmal aufklärt welche Rechte sie hat und welche Pflichten. Macht sie weiter Terror oder verhindert den Umgang, dann wird es vor Gericht gehen.

Sie hat alles zu unterlassen, dass sich das Verhältnis zwischen Vater und Kind verschlechtert und es geht sie überhaupt nichts an, mit wem er sich wie zu seinen Umgangszeiten trifft oder welche Person dabei ist. Es sei denn, die betreffende Person würde das Kindeswohl gefährden, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.

$1684 BGB ist da auch recht eindeutig:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. ...

Solchen Müttern irgendwas begreiflich machen zu wollen ist oft nicht von Erfolg gekrönt. Denn sie agiert mitnichten für das Kindeswohl, sondern befriedigt in der Regel nur ihre eigenen Frustrationen.

Klar sollte das sachliche Gespräch mit ihr erfolgen. Aber will sie nicht verstehen, dann müssen eben andere Stellen ihr zu verstehen geben.


Sarah251184 
Fragesteller
 20.07.2022, 16:29

Vielen lieben Dank

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Sich mal zurückzunehmen kommt für dich wohl nicht infrage. Weißt du denn, wie verletzt ist. Das einfach zu leugnen, bringt nur Ärger und weitere Verletzungen. Lasse den beiden doch ihren Umgang ohne mitzumischen.


Melinda1996  20.07.2022, 12:52

und wenn die dan Zusammen wohnen muss sie ausziehen für die zeit oder was ? nur weil die KM bockig ist

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Luzzynett  20.07.2022, 12:55
@Melinda1996

Nicht den vierten Schritt vor dem ersten machen. Oder was :-D Hier muss sich einfach mal jemand zurücknehmen. Kam doch deutlich rüber:-DD

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Melinda1996  20.07.2022, 12:58
@Luzzynett

Was spricht den dagegen, und wer gibt der KM diese macht.

dem Sohn nicht immer wechselnde partner vor zu stellen ist klar. Aber der Vate hat in der Zeit des Umgangs die Fürsorge und nicht die Mutter.

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Kessie1  20.07.2022, 16:43
@Sarah251184
Sie wohnen schon länger nicht mehr zusammen.

Ist auch irrelevant für seinen Umgang. Zurück nehmen muss sich einzig und alleine die Kindsmutter! Und genau das sollte er ihr auch unmissverständlich verdeutlichen - mit Hilfe vom Jugendamt und /oder Anwalt.

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Sarah251184 
Fragesteller
 20.07.2022, 16:32

Die beiden haben auch Umgang allein. Nun hat das Kind mich aber auch gern und freut sich jedes mal, wenn er mich sieht.

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Sarah251184 
Fragesteller
 20.07.2022, 16:33

Die beiden haben auch Umgang allein. Nun ist es aber so, dass das Kind mich sehr gern hat, und sich auch immer freut, mich zu sehen.

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Kessie1  20.07.2022, 16:40
Das umgangsberechtigte Elternteil darf auch über den Inhalt des Umgangs bestimmen. Das umfasst nicht nur das Wann, Wie, Wo, sondern auch das Wer. Das bedeutet, dass auch der neue Lebensgefährte / die neue Lebensgefährtin Teil des Umgangs sein darf. Einschränkungen sind natürlich dann gegeben, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

https://www.raschwerin.de/umgang-umgangsrecht-umgangspflicht-ausgestaltung-des-umgangs/

Hier scheint lediglich das "Mutterwohl" gefährdet und das ist völlig irrelevant. Und unberechtigter Zickenterrror und Vereitlung des Umganges, weil ihr es nicht passt, kann sie das Sorgerecht kosten.

Gekränkte Eitelkeiten sollte man schon aus dem Spiel lassen als Erwachsener. Kriegen nur leider manche Mütter (vor allem sind es die Mütter)nicht hin. Schade! Aber ein Recht ihm vorschreiben zu wollen wer beim Umgang dabei ist, hat sie nicht, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Und das scheint alleine sie durch ihr Verhalten zu gefährden.

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Solange der Junge glücklich ist und eine gute Bindung zu dir hat, gibt es überhaupt nichts dran auszusetzen, dass du als Partnerin ebenfalls mit anwesend bist.

Ich finde es ist auch wichtig dass man ein gutes Mittelding findet. Sprich, dass du als Partnerin auch mit dabei bist, ihr etwas zu dritt unternehmt oder Ähnliches-, und auch dass der Junge Zeit alleine mit seinem Vater hat. Dass das auch nicht zu kurz kommt.

Aber so wie es sich anhört scheint die Exfreundin eher eifersüchtig zu sein oder hat ein anderes Problem. Vielleicht rede mal mit ihr oder frag sie direkt was ihr Problem ist

Dass sie ihm das Kind entzieht geht aber gar nicht. Verständigt euch gegebenenfalls mit dem Jugendamt