Ich hoffe zwar, dass ich bald bei dir bin - falls ich aber später kommen sollte, weißt du ja, wie man gottgefällig lebt.
Literatur doch eine tolle Sache - ein Wunderwerk in Gottes Schöpfung so wie Malerei oder Bildhauerei. Natürlich darf man sich daran erfreuen.
Müssen tust du das natürlich nicht. Dich zwingt ja auch keiner, ins Museum zu gehen.
Manchmal wollen 1-jährige Kinder einfach ihre Mutter und lassen sich von keinem anderen beruhigen.
Natürlich kannst du es trotzdem probieren mit:
- Ablenken (z.B. Lieblingskuscheltier oder Spiel)
- Herumtragen/Wiegen
- Lied vorsingen
- Da sein und liebevoll mit ihm sprechen
- ...
Das ist falsch - außer du hast einen rechtlichen Betreuer.
Sonst kannst du einfach zum Jugendamt gehen und deinen Antrag auf Jugendhilfe widerrufen. (Allerdings solltest du vorher die Konsequenzen z.B. Wohnungslosigkeit berücksichtigen.)
P.S. Meist ist die Jugendhilfe besser als die Hilfe für psychisch erkrankte Erwachsene.
Nein.
Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt. Dem kann man sich nicht so einfach entziehen - außer es gibt jemanden, der das Kind adoptiert und damit freiwillig den Unterhalt übernimmt.
Wenn jede Woche Umgang stattfindet, dann ist sie ja durchaus erreichbar, wenn auch nur schwer.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn sie dir eine Vollmacht für gesundheitliche Belange ausstellt. Damit dürfen deine meisten Probleme im Bereich Sorgerecht gelöst sein.
Allerdings könnte man sich überlegen, inwieweit das Umgangsrecht regelungsbedürftig ist. In einer Messi-Wohnung oder auf der Straße kann das Kind jedenfalls nicht schlafen.
Solange das Kind nicht auf der Welt ist, musst du theoretisch gar keinen Kontakt mit ihm haben. Sinnvoll wäre es aber, vorgeburtlich schon mal eine Umgangsregelung - z.B. jeden Montag und Freitag für zwei Stunden - zu vereinbaren.
Es ist dein Recht, ihm nicht immer sofort und auf alle Fragen zu antworten. Du könntest dir beispielsweise drei feste Zeitpunkte in der Woche vornehmen, wo du seine Nachrichten liest und beantwortest. Sonst reagierst du nicht (außer das Kind ist beim Vater). Du kannst und darfst auch alle nicht-kindbezogenen Fragen ignorieren.
Wenn das Baby auf die Welt kommt, dann zahlt das Jobcenter dementsprechend mehr. Für Urlaub wird das zwar immer noch nicht reichen, wohl aber für eine Baby-Basisversorgung.
Zieh deine Ausbildung durch. Dann kannst du deine Geschwister ja dann einmal im Monat auf einen tollen Ausflug (z.B. Zoo) mitnehmen.
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Bei mir in der Stadt war es lange so, dass das Schulamt in solchen Fällen gezahlt hat. Mittlerweile wurde das aber geändert, dass das Jugendamt in solchen Fällen übernimmt.
Das Jobcenter zahlt nur, wenn du "bedürftig" bist.
Größere Geldschenkungen werden angerechnet. Das heißt, wenn jemand deine Miete zahlt, dann ist das eine Geldschenkung und das Jobcenter zahlt weniger.
Wenn du auf Jobcenterleistungen angewiesen bist, dann wirst du nicht die finanziellen Mittel haben, langfristig extra Geld in die Miete stecken zu können.
Ein Vater muss nichts - außer zahlen.
Da Abtreibung weiterhin ein Straftatbestand ist (nur unter bestimmten Umständen straffrei) kann eine Abtreibung nicht verlangt werden. Und das geborene Kind hat dann einen Rechtsanspruch auf Versorgung in Form von Unterhalt.
Deine Geschichte tut mir leid.
Über deinen Freistellungsauftrag hast du 1000€ pro Jahr steuerfrei. Mehr brauchst du am Anfang auch nicht.
Also einfach Depot eröffnen und Freistellungsauftrag erteilen.
Natürlich kann ich mir als Sozialarbeiterin keine Rolex-Uhren und Ferraris kaufen. Aber sonst reicht mein Gehalt für mich.
Es ist gut, dass du dir Gedanken machst.
Am wichtigsten ist die Beziehungsebene: Verbringe bereits jetzt Zeit mit deiner Schwester und baue eine gute Beziehung zu ihr auf.
Behördliche Dinge:
- Deine Mutter soll dir eine vollumfänglich Vollmacht ausstellen, dass du alle Angelegenheiten für deine Schwester regeln kannst (z.B. Arztbesuche).
- Deine Mutter kann dich bereits jetzt beim Kindergarten oder Kinderarzt als Kontaktperson angeben.
- Schaut, ob du mit in den Mietvertrag aufgenommen werden kannst, damit du im Falle des Todes deiner Mutter den Vertrag unkompliziert übernehmen kannst. Falls du nicht bei deiner Mutter lebst, schaff bei dir eine schöne kindgerechte Wohnung und lass deine Schwester gerne mal am Wochenende bei dir übernachten.
- Sorgt für eine ausreichende Kinderbetreuung - Ganztagskita und später eine Ganztagsgrundschule. Das werdet ihr brauchen, wenn deine Mutter längere Zeit ins Krankenhaus oder Reha muss.
- Sorgt für ein gutes soziales Netz: Gibt es Großeltern? (Paten)Tante oder (Paten)Onkel? Hat deine Schwester eine gute Freundin, bei der sie mal ein Wochenende übernachten könnte?
- Klärt Geldangelegenheiten frühzeitig. Spare Geld an, falls du übergangsweise deine Arbeitszeit im Beruf reduzieren musst.
Sucht euch dazu auf jeden Fall professionelle Beratung. In vielen Krankenhäusern gibt es einen Kliniksozialdienst.
Es ist wichtig, dass du dir nicht zu große Hoffnungen auf eine perfekte Papa-Figur machst. Er scheint es damals einfach hingenommen zu haben, dass er zu dir keinen Kontakt mehr hat und hat nicht für Umgang gekämpft.
Wenn euch reden schwer fällt, könntet ihr es mit einer Aktivität probieren. Zum Beispiel zum Eisessen treffen oder Rad fahren, Schlittschuhlaufen, Gesellschaftsspiel etc.
Frag ihn, ob er zusätzlich noch Ernährungsempfehlungen geben kann, womit man die Erkrankung lindern kann.
In Deutschland kann man Leitungswasser unproblematisch trinken.
Nein, das ist nach der neuen Regelung nicht mehr möglich.
Meine Abiklausuren waren ziemlich ähnlich wie der Durchschnitt meiner Klausuren in der Oberstufe im entsprechenden Fach.
Eriq Marquardt ist EU-Parlamentsabgeordneter und was er sonst postet, stimmt. Da hatte ich bisher nie Zweifel.
In diesem Fall habe ich aber von offizieller Seite noch nirgendwo gehört, dass es stimmt. Es wurde allerdings auch nicht dementiert.