Weshalb wählt man Politiker, die in den Plenarsitzungen kein Benehmen zeigen können?

Hallo liebe User,

ich hoffe, Sie haben einen angenehmen Abend und es geht Ihnen gut. 

Ich habe heute die Frage mitgebracht, weshalb man Politiker wählt, die permanent an ihrem Smartphone oder anderen Mobilgeräten herumspielen oder zu unwichtigen Themen im Internet surfen. 

Erst heute bin ich Zeuge davon geworden, wie Abgeordnete der Partei Bündnis 90/Die Grünen während der Plenarsitzung zum Bundeswehreinsatz im Libanon – lesen Sie richtig – Bikini-Shopping betrieben haben. Ich meine, in welcher Welt leben wir, dass Abgeordnete, die schon so ein fürstliches Gehalt von 10.000 € monatlich verdienen, nicht irgendeine Art von Respekt gegenüber dem Haus sowie dem deutschen Volk zeigen.

Es ist nicht nur respektlos, sondern auch eine Verschwendung der Steuergelder, wenn Politiker ihre Arbeitszeit mit solchen Aktivitäten verbringen. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des Volkes zu vertreten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Wenn sie stattdessen ihre Zeit mit Online-Shopping oder ähnlichen Ablenkungen verbringen, stellt sich die Frage, ob sie ihrer Verantwortung gerecht werden.

Natürlich gibt es immer Ausnahmen und nicht alle Politiker verhalten sich so. Doch wenn solche Vorfälle ans Licht kommen, erodiert das Vertrauen der Bürger in die politische Klasse. Es ist an der Zeit, dass wir von unseren gewählten Vertretern mehr Disziplin und Engagement verlangen.

Was sind Ihre Gedanken dazu? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht oder andere Beispiele, die Sie teilen möchten? Lassen Sie uns darüber diskutieren und überlegen, wie wir gemeinsam Veränderungen bewirken können.

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Erst heute bin ich Zeuge davon geworden, wie Abgeordnete der Partei Bündnis 90/Die Grünen während der Plenarsitzung zum Bundeswehreinsatz im Libanon – lesen Sie richtig – Bikini-Shopping betrieben haben.

Also gleich mehrere Abgeordnete und die waren auf welcher Seite genau? Und du konntest das mit Adleraugen von deinem Platz genaustens sehen? Wo haben die anderen Abgeordneten denn so rum gesurft?

Und warum hat das bislang Niemand gesehen wo wer genau rum surft?? Denn du bist ja nicht der erste Besucher im Bundestag.

Klar daddeln die dort auch an ihren Handys rum. Wie es ja viele Bürger machen - sogar auf der Arbeit während der Arbeitszeiten wird oftmals hemmungslos im Netz gesurft!

Aber bei den teilweise todlangweiligen Debatten im Bundestag verwundert das nun auch nicht wirklich!

Vielleicht hat auch ein Blatt wie BILD Interesse an deiner Story?

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Deine Freundin hat natürlich KEIN Wohnrecht! Es sei denn, sie hat mit dir einen Mietvertrag gemacht. Anders wäre es, wenn ihr verheiratet wärt. Dann kann man sie aus der ehelichen Wohnung nicht einfach rauswerfen, egal wem die Wohnung gehört.

Und bei gemeinsamer Sorge darf sie auch nicht einfach das Kind mitnehmen und ausziehen. Also muss jetzt erstmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt werden. Wo soll das Kind bleiben?

Die Drohungen von ihr solltest du aufbewahren (wenn sie schriftlich erfolgt sind), ebenso penibel darüber Buch führen wenn sie es nur verbal ausgesprochen hat.

Suche dir einen Anwalt für Familienrecht und kläre dort wie du nun am Besten vorgehen solltest.

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Vorrangig ist der Kindesunterhalt zu zahlen.

Wenn du im Schnitt auf 2700 EUR kommst, dann wären es nur mit der Abzugsmöglichkeit von 5% entsprechend 2565 EUR.

Das 15 jährige Kind bekommt 585 EUR und das kleine Kind bekommt 403 EUR. Das sind die Zahlbeträge in Stufe 3, das halbe Kindergeld also bereits runtergerechnet.

Verbleiben 1577 EUR und damit bleibt für die Kindsmutter nichts übrig, da dein Selbstbehalt bei 1600 EUR bereinigtem Netto liegt ihr gegenüber.

Vorausgesetzt, die 2700 EUR sind zutreffend und du hast nicht noch mehr Abzugsmöglichkeiten wie die genauen Fahrkosten und der Betrag würde dann mehr als die 5% Pauschale ausmachen.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

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In der Theorie wären es 930 EUR inkl. Kindergeld.

In der Praxis müssen sie da zum einen leistungsfähig sein und für das Studium wäre ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen.

Und wenn sie dich rauswerfen sollten, dann stehst du natürlich ohnehin vor dem Problem, woher du so schnell eine Wohnung bekommen sollst oder ein WG Zimmer.

Also solltest du derzeit versuchen dich mit ihnen vernünftig und sachlich auseinander zu setzen bis zumindest die Bewilligung von BAföG feststeht - oder eben auch nicht.

Denn wenn sie zu viel verdienen, dann muss auch erstmal eine Berechnung nach BGB gemacht werden. Das kann dauern, je nachdem ob und wie schnell deine Eltern mitwirken. Wovon willst du in der Zwischenzeit leben?

Ihr Bruttoeinkommen sagt ja auch nichts darüber aus, wie hoch ihr bereinigtes Netto wäre. Gibt es also vorrangige Unterhaltsberechtigte?

Gab es generell ein Gespräch wie es aussieht, wenn sie dich vor die Tür setzen? Auf den ersten Blick wird wohl kein BAföG Anspruch bestehen.

Vielleicht sind sie sich dessen ja auch bewusst, dass sie dich finanziell unterstützen müssen wenn sie dich rauswerfen und du ein Studium beginnst und eben keinen Anspruch auf BAföG hast. Solltest du mit ihnen also klären...

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Laut der jüngsten Ipsos-Wahlumfrage würden 30 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland bei der EU-Wahl 2024 am ehesten für CDU/CSU stimmen. Mit jeweils 15 Prozent liegen die Grünen und die SPD gleichauf, knapp dahinter folgt die AfD mit 14 Prozent. Damit wäre die AfD zwar nur viertstärkste Kraft, würde gegenüber der letzten Europawahl im Jahr 2019 aber 3 Prozentpunkte hinzugewinnen. Die Europawahl findet in Deutschland am Sonntag (9. Juni) statt.

https://www.fr.de/politik/ticker-news-europawahl-live-2024-abstimmung-ergebnis-prognose-hochrechnung-eu-wahl-zr-93112926.html

Wenn es sich bewahrheitet, dann gewinnt die AfD 3 Prozentpunkte. Was schon gruselig genug wäre...

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Da die AfD auch bei den nächsten Bundestagswahlen hoffentlich nicht in die Regierungsverantwortung kommt, erübrigt sich die Frage.

Und selbst wenn es zu dem Fall kommen würde, dass die AfD so viele Stimmen bekommt und eine Partei findet, die mit ihr eine Koalition eingehen würde um die Regierung zu stellen, muss auch eine AfD sich an geltendes Recht halten!

Und eine Gesetzesänderung ist auch nur mit einer 2/3 Mehrheit im Bundesrat und Bundestag möglich.

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meldet sich krank...

Und damit ist der Fall doch auch schon erledigt, wenn er eine Krankmeldung vorlegt.

Aber es steht dir frei die Entgeltfortzahlung einzustellen, wenn du berechtigte Zweifel an der Krankmeldung hast und es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Dazu solltest du allerdings deinen Rechtsbeistand konsultieren - könnte nach hinten los gehen.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht zunächst auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Dieser kann aber nicht nur dann erschüttert werden, wenn sich ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Zusammenhang mit der Kündigung einmal zeitlich passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lässt. Bei einer Gesamtbetrachtung ist er auch dann erschüttert, wenn die Krankschreibung mit mehreren Bescheinigungen genau auf den Entgeltfortzahlungszeitraum passt, und sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Verfasser oder die Verfasserin von vornherein nicht mehr mit seiner Anwesenheit rechnet.

https://www.fr.de/ratgeber/karriere/kann-gehalt-kosten-urteil-krankschreibung-nach-kuendigung-zr-92427146.html

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Den Mindestlohn gibt es seit 2015.

Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren Millionen Menschen in Deutschland. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, die häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt und darüber hinaus Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs sowie Neueinsteiger.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-faq-1688186

warum hat die Regierung so spät reagiert...

Von welcher Regierung redest du? Die zu Zeiten des Mauerfalls. Die Regierung bei Einführung des Mindestlohnes? Die jetzige kannst du ja kaum meinen. Zumal die den Mindestlohn ja auch angehoben hat...

Und die Frage ist natürlich, ob es den Mindestlohn gegeben hätte ohne den Mauerfall. Im Westen gibt /gab es wohl nicht solche Probleme im Niedriglohnsektor. Kann also sein, dass es ohne den Mauerfall nie den Mindestlohn gegeben hätte.

Also welche Regierung möchtest du jetzt anprangern? Die von der CDU und der FDP? Oder die danach mit Schröder und den Grünen? Oder die von Merkel und Co.?

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Soll/darf ich meinen Sohn zwingen beim Vater zu übernachten?

infos vorab: ich habe das alleinige Sorgerecht von meinem Sohn. (er ist bald 5 Jahre alt)

Ich und mein Ex haben uns getrennt, da war mein Sohn gerade mal 2 Monate alt, 1 Jahr später kam die Scheidung durch gegenseitigem Einvernehmen, heißt, ich habe auf alles finanzielle verzichtet wie Kindesunterhalt, Schadenersatz und so weiter.. dafür wollte ich eben das alleinige Sorgerecht.

Wir haben mittlerweile ein ganz gutes Verhältnis, er kommt wann immer er Zeit hat und verbringt Zeit mit seinem Sohn, auch außerhalb seiner Umgangszeiten.

Nur mit dem Übernachten klappt es nicht.

Wir haben es bis jetzt nur 1 mal versucht, da war mein Sohn knapp über 3 Jahre alt, und als sein Vater ihn am nächsten Tag wieder zu mir gebracht hat, da hat er ca. eine halbe std. geweint, meinte das er nur bei mir schlafen will.

Seit längerem drängt mich der Vater dass er seinen Sohn über das WE haben möchte, von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend.

Ich habe meinen Sohn öfter gefragt ob er denn nicht mal wieder bei seinem Vater schlafen will, (er liebt seinen Vater, hat auch eine gute Bindung zu ihm)

aber er sagt er will nicht...sollte ich das nicht respektieren? Sein Vater ist der Meinung dass er da durch muss, das er sich daran gewöhnen wird etc. das er weinen wird, sich am Ende aber daran gewöhnen wird, schließlich wird er bald 5 Jahre alt.

Was soll ich machen? Soll ich ihn trotzdem mal mit zum Vater geben und wir probieren es noch einmal aus? Das letzte mal ist 1 1/2 Jahre her.

Ich bim froh über Ratschläge!

Mfg

Serene

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Unklar warum du die alleinige Sorge hast, wenn ihr verheiratet ward.

Unklar ebenfalls, warum man einen Versuch startet und dann das Ganze auf sich beruhen lässt.

Klar gibt es Kinder, gerade wenn sie es nicht gewohnt sind auch mal woanders zu schlafen, die dann ein riesen Theater veranstalten. Da habt ihr es offensichtlich versäumt das Ganze in langsamen Schritten aufzubauen.

Und genau das müsst ihr jetzt nachholen! Denn was wäre, wen du mal ins Krankenhaus musst? Nützt dem Kind dann auch wenig, wenn es nie gelernt hat, dass man auch prima beim anderen Elternteil übernachten kann.

Und wenn es dann später um Klassenfahrten geht, dann macht das Kind da auch so ein Trara?

Man muss es halt üben mit dem Kind. Klar kann man warten, bis das Kind von selbst sagt, dass es das möchte. Dann ist man wahrscheinlich schon bei der Volljährigkeit des Kindes angekommen....

Und wenn das Kind ansonsten gerne zum Vater geht, dann spricht so rein gar nichts dagegen, dass es dort übernachtet. Fangt mit einem Tag an! Nicht gleich das ganze Wochenende. Aber auch nicht umkippen, wenn das Kind dann rum quengelt.

Gerade die ersten Übernachtungen sollten dann "spannend" gemacht werden. An dem Tag viel unternehmen, Kind "müde spielen", dem Kind einen besonders schönen Tag bereiten und Abends dann in Ruhe ausklingen lassen. Aber dann nicht einfach ins Bett stecken und fertig... Vorlesen, vorsingen, Schlaflicht anlassen, vielleicht auch selbst dazu legen, vorher gemeinsam eine spannende "Höhle" bauen...

Und vor allem: von allen Seite Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen. Bloß kein großes Verabschieden oder Gerede von "wenn du nicht willst, dann rufe mich an" oder "du musst ja nicht...".

Macht euch Beiden klar, dass es immer Situationen geben kann, wo das Knd eben nicht in der vertrauten Umgebung schlafen kann! Also schafft so viele vertraute Umgebungen wie möglich! Beim Vater, bei den Großeltern...

Und vielleicht wäre es eine Option, wenn du die ersten Male ebenfalls dort die Nacht verbringst. Nur für den Anfang und klare Ansage diesbezüglich ans Kind.

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Stadt Essen kündigt Mietvertrag mit AfD?

Der Staat ist dazu verpflichtet alle nicht verbotenen Parteien gleich zu behandeln und diesen zu üblichen Marktkonditionen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Essen hat der AfD deshalb für Ende Juni die örtliche Grugahalle für einen Parteitag vermietet.

Die Stadt verlangte nach Vertragsabschluss von der AfD jedoch zusätzlich eine "strafbewehrte Selbstverpflichtung als Bestandteil des Mietvertrags vom 20. Januar 2023 abzugeben, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole „Alles für Deutschland“ und andere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD verhindert und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen ist" (siehe hier).

Die AfD hat eine solche Erklärung nicht abgegeben und stattdessen geäußert: "Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen. Unsere Partei agiert hier nach Recht und Gesetz – und das Gesetz kennt für eine etwaige Strafverfolgung hierfür eigens zuständige Behörden, nämlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen. Sollten sich indes Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen."

Die Stadt Essen hat den Mietvertrag daraufhin heute gekündigt (siehe hier). Was ist Eure Meinung dazu?

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Es steht der AfD frei dagegen zu klagen.

Aber schon amüsant, wenn es der AfD scheinbar nicht möglich erscheint die Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben, wenn ihnen doch so sehr angeblich daran gelegen ist, so was zu unterbinden.

Darin sollte die Partei bis zum 4. Juni erklären, dass sie strafbare Äußerungen wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“ verhindern beziehungsweise entsprechende Verstöße sofort unterbinden werde. Andernfalls sollte der Partei bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro drohen. 

https://www.welt.de/politik/deutschland/article251902664/Grugahalle-Stadt-Essen-kuendigt-Mietvertrag-fuer-AfD-Parteitag.html

Da scheint man sich ja nicht wirklich sicher zu sein diese Auflagen einhalten zu können oder gar zu wollen...

Aber nun hat die AfD ja wieder ihre Opferrolle und kann sich darin ergehen...

Und mit der einseitigen nachträglichen Änderung wird die Stadt Essen wohl auch nicht durchkommen.

Ist am Ende dann aber auch spannend zu lesen, was nun auf diesem Parteitag von der AfD am Ende geäußert wurde und ob es zukünftig nicht Sinn macht, so einen Klausel von vorneherein in die Mietverträge aufzunehmen. Natürlich für alle Parteien ;-). Man will ja nicht etwa Parteien wie die AfD in Versuchung führen so was wie Naziparolen ungestraft zum Besten zu geben.

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Die Probezeit darf grundsätzlich nur für 6 Monate vereinbart werden. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist in der Regel nicht möglich.
Auch ist eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht denkbar. Zwar ist eine Befristung ohne sachlichen Grund für eine Dauer bis zu 2 Jahre möglich, allerdings nur dann, wenn mit dem Arbeitnehmer nicht bereits vorher ein befristetes oder nicht befristetes Arbeitsverhältnis bestand (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfg).

https://soforthilfe-arbeitsrecht.de/ratgeber/probezeit/

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Kann man so nicht beantworten.

Denn es geht ja auch um deine Zielstrebigkeit deine Krankheit in den Griff zu bekommen!

Und warum nur dein Vater? Was ist mit deiner Mutter?

Ob man den Abbruch bzw. deine Kündigung des Ausbildungsplatzes nun dir anlasten könnte oder nicht, müsste geklärt werden. Denn wäre es nicht sinniger gewesen deine Ausbildung zu unterbrechen und einen stationären Aufenthalt durchzuziehen?

Es gibt nur zwei Gründe, die Ausbildung vorübergehend auszusetzen. Das ist zum einen eine längere Krankheit während der Ausbildung. Diese muss lückenlos durch Krankmeldungen belegt sein.
Ihr Arbeitgeber hat in diesem Fall die Möglichkeit, nach längerer Krankenzeit den medizinischen Dienst einzuschalten. Haben Sie die Krankheit überstanden, können Sie Ihre Ausbildung fortsetzen. Die Fehlzeit wird dann angehängt. Das bedeutet, dass sich Ihre Ausbildungszeit verlängert.

https://praxistipps.focus.de/ausbildung-pausieren-das-muessen-sie-wissen_110371

Das sind Fragen die man hier nicht beantworten kann. Mögliche Ansprüche solltest du daher mit einem Anwalt klären für Familienrecht.

Und ist das Thema Depressionen denn nun abgeschlossen oder nicht? Und wäre ein neuer Ausbildungsplatz in Sicht oder nicht?

Ist ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit – zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung – nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, kommt auch hier ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern infrage. Dabei sind ebenfalls die Umstände des einzelnen Falls zu prüfen.

https://fachanwalt-heuser.de/unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder/

Wobei: wenn du Bürgergeld beziehst ist doch dein Bedarf gedeckt und das Amt dürfte ja auch eine Unterhaltspflicht der Eltern geprüft haben.

Und wenn es jetzt nur um die Aufnahme bei einer neuen Ausbildung geht, dann steht nach wie vor die Frage im Raum, ob man dir den Verlust deines Ausbildungsplatzes anlasten könnte oder nicht.

Der Arbeitgeber hat mir nach 3 Abmahnungen gekündigt was ja seine Richtigkeit hat.

Die Abmahnungen haben ja einen Grund gehabt, oder? Und Abmahnungen bedeuten in der Regel nun mal "selbst verschuldet".

Aber wie gesagt: hier wäre eine Einzelfallprüfung von Nöten.

Und wenn du einen Ausbildungsplatz hast, dann wäre ja auch die Frage was du an Ausbildungsvergütung bekommst. Und bis zur Aufnahme einer neuen Ausbildung musst du eben einen Job annehmen - irgendeinen Job.

Oder du bist nach wie vor krank... was ja bei Bürgergeldbezug dann eher nicht der Fall ist.

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Dieser § 94 SGB XII sieht dann vor, dass das Sozialamt Elternunterhalt nur von Kindern fordern darf, deren Summe der Einkünfte über € 100.000 liegt. Im Gegensatz zum Sozialamt haben die Eltern selbst also auch einen Unterhaltsanspruch gegen ein Kind, dessen Summe der Einkünfte unterhalb von €100.000 liegt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/elternunterhalt-nur-kinder-mit-einem-einkommen-oberhalb-von-eur-100-000-haften-fuer-ihre-eltern-216341.html

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Grob zusammengefasst:

Wenn das Kind bei ihr bleibt, unter drei Jahre ist (ggf. noch darüber hinaus in Einzelfällen) und sie ihren Bedarf nicht selbst decken kann, weil sie aufgrund des Kindes nicht oder wenig arbeitet und er zudem leistungsfähig ist, dann ja.

Nennt sich Betreuungsunterhalt.

Betreuungsunterhalt meint hier die finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener oder getrennter Partner an den anderen zahlen muss, weil dieser sich allein um die Betreuung des gemeinsamen Kindes kümmert und deswegen nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Die Regelungen im Familienrecht sorgen dafür, dass der betreuende Elternteil trotzdem genügend Geld zur Verfügung hat, um die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen.
Obwohl es also primär um die gemeinsame Verantwortung für das Wohl des Kindes geht, spielt die etwas antiquierte Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Sprösslingen immer noch eine Rolle. Für geschiedene Ehe- bzw. Lebenspartner findet sich der Anspruch in § 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Eltern, die nie verheiratet waren, regelt § 1615 Abs. 1 BGB den Betreuungsunterhalt. Beide Ansprüche folgen zwar ähnlichen Prinzipien, unterscheiden sich aber in den Details.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt/

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Die Einkommensminderung ist nachhaltig? Also wird es sich in den nächsten Wochen / Monaten nicht wieder ändern?

Dann schreibst du den anderen Elternteil an, dass sich dein Einkommen aufgrund der betrieblichen Änderung zum Thema Schichtarbeit geändert haben, legst die bereits vorhandenen Einkommensbelege in Kopie mit bei und benennst den Unterhaltsbetrag, der deiner Meinung nach nun zu zahlen wäre.

Je nach Altersstufe dürfte es sich dabei ja lediglich um eine Differenz von um die 25 EUR handeln, wenn du nun eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle runter gehst.

Wie hoch war dein bereinigtes Netto denn vorher und wie hoch wäre es jetzt? Und bedenke, dass wenn du nur einen Unterhaltsberechtigten hast, man dich auch eine Stufe höher einordnen könnte, da die Düsseldorfer Tabelle auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.

Da es keinen Titel gibt, werdet ihr das Ganze intern regeln können / müssen. Wenn der andere Elternteil meint, das wäre so aber nicht richtig, dann steht es ihm frei einen entsprechenden Unterhaltstitel zu erwirken und damit natürlich auch die "professionelle" Beurteilung der Gesamtumstände.

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Dagegen

Wenn du nicht weißt was es ist, woher weißt du denn, ob man dafür oder dagegen sein kann?

Aber wie dem auch sei:

Ich bin komplett dagegen.

Theoretisch kann auch Deutschland aus der EU austreten (aber nicht ausgeschlossen werden), das Verfahren ist seit 2009 im EU-Vertrag geregelt. Die Bundesregierung würde dem EU-Rat der Mitgliedstaaten eine Austrittserklärung vorlegen, die den verfassungsrechtlichen Vorschriften entsprechen muss, eine Begründung ist nicht erforderlich. Dann wären regulär zwei Jahre Zeit für die Verhandlungen über ein Abkommen zu den künftigen Beziehungen, bis die Trennung vollzogen würde. Die Briten haben es mit dem Brexit-Referendum 2016 vorgemacht. Aber: Die Hürden sind in Deutschland höher als in Großbritannien und so hoch, dass die AfD selbst für den nicht absehbaren Fall einer Regierungsbeteiligung die EU-Mitgliedschaft kaum beenden könnte. Denn: Für den Dexit bräuchte es nicht nur ein Gesetz, es müsste erst das Grundgesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden.

https://www.morgenpost.de/politik/article241499680/Raus-aus-der-EU-Was-hinter-dem-Plan-der-AfD-steckt.html

Hat die AfD vielleicht vergessen ihren Wählern mitzuteilen....

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632 EUR plus Kindergeld 250 EUR = 882 EUR plus ggf. Unterhalt von den Eltern 48 EUR = 930 EUR.

Reicht das für eine Wohnung in München, Hamburg oder Berlin? Ich glaube mal eher nicht...

Dazu noch Essen, Trinken, Versicherungen, Fahrkarte Öffis, Strom usw.

Und sind überhaupt Möbel vorhanden? Ein Staubsauger, eine Waschmaschine, Geschirr usw.?

Vielleicht für ein Zimmer zur Untermiete oder ein WG Zimmer. Wobei man in Großstädten da auch reichlich für hinblättern muss. Im Randbezirk einer Großstadt? Ja, schon eher...

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WENN deine Eltern dich rauswerfen, dann wären sie auch zum Barunterhalt verpflichtet. Könnte allerdings an fehlender Leistungsfähigkeit scheitern.

Und dich bringt es ja auch null weiter, wenn du Zuhause rausfliegst und erstmal Monate ohne Geld dastehen würdest...

Eine Option wäre es dann sich an das Jobcenter zu wenden, die auch jungen Leuten unter 25 eine Wohnung finanzieren würden unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Nützt dir nur auch nicht wirklich was, weil Wohnungen nicht an den Bäumen wachsen.

Also wäre es dringend anzuraten den Haussegen Zuhause irgendwie solange gerade zu biegen, bis man seine Ausbildung aufgenommen hat, die Probezeit dort überstanden hat und sich dann nach einer bezahlbaren Wohnung bzw. einem WG-Zimmer umsieht.

Ich fange nächsten Monat mit einem Minijob an und voraussichtlich im Oktober mit einer Ausbildung.

Du bist derzeit noch Schüler? Und was genau bedeutet "voraussichtlich"?

Und nur einen Minijob, weil du noch Schüler bist? Von dem Geld solltest du zumindest reichlich sparen, denn eine Wohnung bedeutet ja auch nicht nur Miete zahlen. Kaution, Möbel, Versicherungen, Handyvertrag, Erstausstattung wie Geschirr, Staubsauger, Waschmaschine usw.

Anspruch auf Wohngeld hast du übrigens nicht, da du bei einer Ausbildung dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG (bei einer schulischen Ausbildung) hast.

Und das Kindergeld kannst du auch erst dann auf dich abzweigen lassen, wenn du eine eigene Meldeadresse hast und deine Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Wie hoch wäre dann deine Ausbildungsvergütung ab Oktober?

Versuche irgendwie mit ihnen einen Deal auszuhandeln, dass du freiwillig nach der Probezeit gehst. Denn ansonsten sitzt du womöglich obdachlos unter der Brücke und das ist meistens nicht das, was Eltern sich für ihr Kind wünschen. Selbst dann nicht, wenn man gerade mal Probleme miteinander hat.

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