Staat will dass ich Unterhalt zurückzahle?

5 Antworten

Ich nehme einmal an das es hier nicht um Unterhalt im eigentlichen Sinn geht, also nicht um Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt !

Wäre mir nämlich neu, dass evtl.zu Unrecht bezogener Unterhaltsvorschuss vom Kind zurückgefordert wird.

Deshalb gehe ich davon aus, dass Du das mit ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV vom Jobcenter verwechselst und Du noch nicht lange volljährig bist.

Denn wenn da deine Mutter in Vertretung für dich als minderjähriges Kind zu Unrecht Leistungen bezogen hat, kann das Jobcenter diese ab Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind zurückfordern.

Da gilt aber dann die beschränkte Minderjährigenhaftung nach dem Paragraf 1629 a BGB - den solltest Du dir dann einmal aus dem Internet suchen und sehen ob das auf dich zutrifft.

Wenn ja, dann umgehend schriftlich Widerspruch einlegen und sich auf diesen Paragrafen beziehen und gleich Nachweise in Kopie beifügen, was Du zu deinem 18 Geburtstag an Vermögen auf Konto und Sparbuch hattest.

In welchem Land gibt es so etwas? Das Kind kann doch nicht seinen Lebensunterhalt zurückzahlen.

Nimmt euch am besten einen Rechtsanwalt. Der kennt sich bei sowas am besten aus und weiß was ihr machen müsst

wenn du sozialleistungen zu unrecht bezogen hast, werden die natürlich zurückgefordert von dir.

Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 können Sie jedoch erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.

Es gibt zudem Verjährungsfristen solcher Forderungen.

Das alles riecht nach "Anwalt für Sozialrecht".