Kinder Geld?

2 Antworten

Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres haben die Eltern ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen Anspruch auf Kindergeld.

Ab der Vollendung des 18 bis 25 Lebensjahres muss dann min.eine Voraussetzung erfüllt werden.

Man könnte sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, da sollte man natürlich auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung sein.

Dann könnte theoretisch bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld bestehen, selbst wenn das Kind mehr als einen Minijob macht.

Das Kind könnte sich ab der Vollendung des 18 bis 21 Lebensjahres bei der Agentur für Arbeit auch arbeitssuchend bzw.arbeitslos melden, dann dürfte es aber nicht mehr als einen Minijob machen, sonst würde das Kind nicht mehr als arbeitslos gelten.

Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, egal ob sie Teilzeit, Vollzeit oder gar nicht arbeiten.

Leooo76 
Fragesteller
 02.05.2024, 15:18

Ja ich meine mit 18 also ich bin volljährig

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Wiesel1978  02.05.2024, 15:22
@Leooo76

Dazu musst Du in Ausbildung sein. Darunter fallen (Schule, Studium, Berufsausbildung). Ohne dem kein Anspruch. Es gibt die Option, dass zwischen 2 dieser Ausbildungen für einen kurzen Zeitraum weiterhin Kindergeld zu erhalten.

Verdienst Du im Teilzeitjob >10.980,--€/p.y. prüft zumindest die Familienkasse, ob Bedarf besteht.

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isomatte  02.05.2024, 15:30
@Wiesel1978

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

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