Kann mir jemand den text erklären?

3 Antworten

Sobald ein Kreisverkehr nicht so aufgebaut/beschildert ist, wie man es kennt, ist es kein "echter Kreisverkehr" mehr.

Denn die Verwaltungsvorschrift schreibt vor:

Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen anzuordnen.

Das heißt natürlich nicht, dass man eine runde Straße zwangsläufig als Kreisverkehr mit Vorfahrt-Achten an den Einfahrten gestalten muss, gerade an sehr großen Straßen ist sowas durchaus denkbar.

Tatsächlich sieht man solche Kreisverkehre aber äußerst selten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Thekaiser183 
Fragesteller
 05.05.2024, 18:56

Einmünden strasen? Du meinst wohl die sind am Kreisverkehr einzuordnen?

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KevinHP  05.05.2024, 18:57
@Thekaiser183

Das ist nichts, was ich meine, sondern ein Zitat aus der Verwaltungsvorschrift. 😅

Heißt sinngemäß: An allen Straßen, die auf den Kreisverkehr treffen (einmünden), sind Zeichen 205 (Vorfahrt achten) und 215 (Kreisverkehr) aufzustellen.

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Wenn ein Kreisverkehr kein z. B. Vorfahrt-gewähren- oder Stopp-Schild an den Einfahrten hat, ist er immernoch ein Kreisverkehr, aber es gilt rechts vor links. Somit haben die Einfahrenden Vorfahrt. Die meisten Kreisverkehre haben aber Vorfahrt-gewähren-Schilder an den Einfahrten, sodass die, die schon im Kreisverkehr sind, Vorfahrt haben.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Im Text steht "können".

Das Kreiverkehrschild beinhaltet nach meiner Kenntnis, daß man im Kreisverkehr Vorfahrt hat und der einfahrende Verkehr Vorfahrt achten muß.

  • Dennoch ist ein zusätzliches Vorfahrtachten-Schild oder ggf. ein Stopschild üblich.
  • Ein Vorfahrtsschild innerhalb des Kreisverkehrs habe ich noch nicht gesehen.
Thekaiser183 
Fragesteller
 04.05.2024, 23:16

Das kreisverkehrsschild steht für kreisverkehr und stopschild hab ich noch nie gesehen über kreisverkehrschild ,immer nur vorfahrt gewähren.und ich meinte nicht innerhalb des kreisverkehrs sondern auserhalb also daneben

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AntonAntonsen  05.05.2024, 17:23
Das Kreiverkehrschild beinhaltet nach meiner Kenntnis, daß man im Kreisverkehr Vorfahrt hat und der einfahrende Verkehr Vorfahrt achten muß.

Das Zeichen 215 trifft keine Regelung zur Vorfahrt.

Die Regelung findet man in § 8 Abs. 1a StVO

Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.

Daher: Vorfahrt im Kreisverkehr nicht pauschal, sondern nur bei Zeichen 205.

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hartmutschoen  06.05.2024, 03:50
@AntonAntonsen

Das gibt aber keinen Sinn. Denn dann müßte der im Kreisverkehr fahrende Rechts vor Links beachten, was definitiv nicht zutrifft.

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