Hat der Fußgänger Vorfahrt?

8 Antworten

Ja, das sieht sogar nach einem unmarkierten Fussgaengerueberweg mit Verkehrsinsel aus.

Ein Fußgäbger kann keine Vorfahrt haben, denn er ist Fußgänger. Du meinst ob er Vorrang hat? Im Zweifelsfalle hat der Fußgänger immer Vorrang. Oder willst Du ihn umfahren, nur weil er evtl. nicht einen vorhandenen Fußgängerüberweg nutzt?

Erstens sieht das nicht so aus als wenn bei der weißen Linie ein Fußgängerübergang ist.

Zweitens, sobald ein Fußgänger die Straße betritt bleibt der Autofahrer stehen.


Streng977 
Fragesteller
 29.01.2024, 16:28

Es tut mir leid meinte eigentlich eine Fußgängerinsel und mir ist auch schon bewusst dass wenn Fußgänger sich auf der Fahrbahn befindet, man halten muss. Jedoch befand sich keiner auf der Fahrbahn.

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Asardec  29.01.2024, 16:37
@Streng977

Wenn dort ein Fußgängerweg oder Zebrastreifen auf dem Boden ist musst du den Fußgänger vor lassen. Nur weil dort eine Verkehrsinsel, ist dort automatisch ein Fußweg.

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Vando  29.01.2024, 19:32
@Asardec

Es muss nicht extra ein Fußweg vorhanden sein, damit Autofahrer beim Linksabbiegen Fußgänger Vorrang geben müssen.

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Asardec  30.01.2024, 08:56
@Vando
Es muss nicht extra ein Fußweg vorhanden sein, damit Autofahrer beim Linksabbiegen Fußgänger Vorrang geben müssen.

Stimmt, es muss ein Zebrastreifen und/oder eine Ampel sein.

Einen Vorrang vor Autofahrern haben Fußgänger regelmäßig nur an Zebrastreifen. An Fußgängerampeln sind die Lichtzeichen ausschlaggebend.
Bei allen anderen Überquerungshilfen gilt für Fußgänger: Autos haben Vorrang!

Zitat von: Mögliche Querungshilfe für Fußgänger | Bussgeldkataloge.de

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Vando  30.01.2024, 10:38
@Asardec
Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung - egal ob entgegenkommend oder in gleicher Fahrtrichtung - überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.
Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.

https://www.verkehrslexikon.de/ModuleB/AbbiegenFussgaenger.php

Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist warten.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/

Sind wir jetzt ernsthaft dabei grundlegende Fahraufgaben zu diskutieren?

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Vando  30.01.2024, 10:42
@Asardec

PS: Dir ist aufgefallen, dass das was du verlinktest, sich nur auf Querungshilfen ohne Abbiegen eines Autos bezog?

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Asardec  30.01.2024, 11:30
@Vando

Ja, da eine Querung auch bei abbiegenden Fahrzeugen statt findet.

Zu deinen Quellen:

Überqueren der Fahrbahn nicht auf dem kürzesten Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs – es kam zum Unfall (Bußgeld 10 Euro)

Fußgänger im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten (adac.de)

Und wenn ein Fußgänger bereits die Fahrbahn überquert hat der Autofahrer natürlich Rücksicht zu nehmen.

Ich zitiere hier einfach mal die StVO § 25 Fußgänger:

(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

Für mich liest sich das so, dass der Fußgänger die Fahrbahn nur queren darf, wenn der Verkehr es zulässt oder ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) genutzt wird.

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Vando  30.01.2024, 12:32
@Asardec

Dann frage ich mich, warum du jene unzutreffende Info geteilt hast.

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Asardec  30.01.2024, 12:58
@Vando
Dann frage ich mich, warum du jene unzutreffende Info geteilt hast.

Diese Aussage verstehe ich nicht. Auf was möchtest du dich hier beziehen?

Diese Aussage:

Für mich liest sich das so, dass der Fußgänger die Fahrbahn nur queren darf, wenn der Verkehr es zulässt oder ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) genutzt wird.

bestätigt doch meine eigentliche Aussage. Wenn ich nur unter Beachtung des Verkehrs die Straße queren darf hat doch der Verkehr entsprechend Vorfahrt.

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Es gibt eine einfache Lösung.

Kommt das Auto von Rechts oder links wartet der Fußgänger.

Kommt das Auto von hinten oder vorne hat der Fußgänger Vorrang.

Da du hier von hinten oder vorne bist hat der Fußgänger Vorrang.

§ 9 Abs. 3 StVO

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Anhand der Zeichnung ist anzunehmen, dass die Fußgänger noch im Bereich der Einmündung die Fahrbahn überqueren, daher haben sie Vorrang.

Anmerkung: In der Zeichnung fährst du offensichtlich über die Gegenfahrbahn in die Einmündung, ich hoffe, das tust du in der Praxis nicht ;-)