Kann das Altenheim meine Mutter wieder "rausschmeißen"?

9 Antworten

Das Heim wird sich nach dem Tod deines Vaters an dich bzw. denjenigen wenden der nun die Vorsorgevollmacht für deine Mutter hat. Derjenige muss sich dann um die Heimkosten kümmern. Bevor ein Heim allerdings seine Bewohner rausschmeißt, muss schon was gravierendes passieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wird es nicht.
Das Heim wendet sich zunächst an die Pflgekasse und/oder an das Sozialamt, für die Kostendeckung.

Das das Erbe nicht herrenlos verbleiben kann, wird sich das Sozialamt an den/die Erben halten.


lotterchen888 
Fragesteller
 16.02.2021, 20:59

Bist du sicher dass das Heim sich an die Pflegekasse oder Sozialamt dann wendet? Muss ich das nicht machen?

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soisses  16.02.2021, 21:01
@lotterchen888

Zunächst hat das Heim eine Forderung, gegen die Mutter und/oder Erben.
Dher wird sich das Heim zuerst an die Sozialkassen wenden und schießlich den Erbzug abwarten.

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LouPing  24.06.2021, 14:03
@soisses

Warum soll …wenn es möglicherweise einen Nachlass gibt…das Sozialamt spontan einspringen? Sollte Geld da sein müssten die das zurückfordern, was ein unnötiger und teurer bürokratischer Aufwand. Sind die Schuldner nicht gewillst zu zahlen gibt es zusätzlich Stress. Das SA zahlt NACH PRÜFUNG der Bedürftigkeit und nicht in Vorkasse.

Die Pflegekasse zahlt weiter den berechneten Anteil.

Bezüglich der Restsumme wendet sich das Heim an den Erben, der muss sich kümmern.

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Ranzino  16.02.2021, 20:59

die Mutter erbt doch als Ehefrau ebenfalls ?

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soisses  16.02.2021, 21:02
@Ranzino

In aller Regel, ja.
Ist sie z.B. dement wird ein Nachlassverwalter eingesetzt.

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Ranzino  16.02.2021, 21:46
@soisses

hmm, wird alles kompliziert, die Mutter ist ja nicht umsonst im Heim ? :(

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soisses  16.02.2021, 22:08
@Ranzino

Umsonst sicher nicht, ähm...
Gleich wie früher oder später wird ein Erbschein erstellt und zur Kasse gebeten.

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Sinnvoll wäre es, wenn auch du und etwaige Geschwister eine Generalvollmacht erhielten die nach Rangfolge greift - für beide Elternteile. Auch eine Kontovollmacht wäre sinnvoll. Ein Notar kostet kein Vermögen.

Die Pflegekasse wird doch sowieso schon eingeschaltet sein. Dein Vater wird ja nicht alle Kosten tragen, oder?

Sie können von Amts wegen nach Vermögen suchen lassen. Das wird dann erst einmal verbraucht.
schlimmstenfalls muss man die Person nach Hause holen oder in ein öffentlich gefördertes Heim umziehen lassen