Hunde Verhalten?

4 Antworten

Ich würde von übermäßiger Angriffslust sprechen, wenn er sehr intensiv und mit einer gewissen Härte öfter mal anfängt zu beißen.
Bei Kampfbereitschaft hingegen würde ich sagen, dass er konstant unter Spannung steht und nur in notwendigen Situationen handelt.

Öhm ich vermute nur aber vielleicht liege ich ja richtig. Übermäßige Angriffslust könnte eventuell dann entstehen wenn man ihnen nicht frühzeitig die Grenzen bei bringt. Zu dolles beißen beim Spielen oder ihren jagdtrieb freien Lauf lässt. Das der einfach seiner Natur folgt und nicht versteht, das er zu doll beißt. Schließlich hat der Besitzer immer mit Händen gespielt und für den Hund war das normal gerade als welpe und später kann der das nicht mehr einschätzen und ist dann drüber.

Kampfbereitschaft könnte ich mir vorstellen war dagegen gezielt bei gebracht. Also scharf gemacht und der Hund eben allzeit bereit ist und nur auf Kommando wartet und vielleicht gar nicht mehr richtig entspannen kann. Steht vielleicht ständig unter Strom. 🤷‍♂️

Solche Dinge findet man bei einem Wesenstest raus. Entweder verknurrt das Vet-Amt den Halter, einen machen zu lassen oder der Halter will seinen Hund zur Zucht zulassen lassen.

Dabei findet man sein Grundwesen heraus und sein Aggressionspotential. Das ist entweder neutral - wenn kein Anlass vorliegt - oder es ist defensives Aggressionspotential oder offensives. Das erkennt man an seiner Körperspannung und an der Haltung.

Beim Test werden dem Hund verschiedene Reize vermittelt, akustische, optische, taktile, aber auch Personen und andere Hunde. Flippt er bei keiner oder geringer Reizlage aus (offensiv oder defensiv) spricht man von hohem bis sehr hohem Aggressionspotenial. Ob das dann tatsächlich zu einer Ausenandersetzung führt, ist Sache des Halters. Denn das Gesetz sagt, dass der Halter seinen hund JEDEZEIT unter Kontrolle halten muss (nicht können muss - tatsächlich halten muss).

Kommt ein amtlicher Tierverhaltenspsychologe zum Schluss, dass dem Aggressionspotential mit den herkömmlichen Mitteln eines Laienhalters und unter herkömmlichen Haltebedingungen (besiedeltes Gebiet, Mietwohnung u. ä.) nicht gegeben ist, wird der Hund von Amtes wegen fremdplatziert. Zeigt er dort weiterhin übermässiges Aggressionspotenial aus nichtigem Anlass, wars das für das Tier. Dazwischen gibts noch die eine oder andere Rechtsbeurteilung, aber i. d. R. mit geringen Erfolgschancen, denn das Tier ändert sich ja nicht aufgrund einer rechtlichen Beruteilung. Dabei geht es nur um die Rechtmässigkeit des Entzugsverfahrens.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Wesensrichter für die Zuchtzulassung von Hunden.

Fuchs2000873 
Fragesteller
 18.05.2024, 12:00

Ok ab wann muss ein Hund zum Wesenstest vom Vet Amt aus ?

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tenno5034  18.05.2024, 12:06
@Fuchs2000873

Auf Anordnung, wenn sie Meldung kriegen über einen Biss, wenn sich Leute um Euch herum (Nachbarn u. a.) fürchten oder exponierte Personen drum herum tätig sind (Kinder, Senioren, Behinderte) und der Hund verhaltensauffällig ist.

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Übermässige Angriffslust wäre für mich wenn ein Hund Besucher oder den Postboten mit Beschädigungsabsicht beißt.

Kampfbereitschaft wäre für mich wenn ein Hund Fremdhunde angreift, verletzt und kleine Hunde in Tötungsabsicht schüttelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.