5 Antworten

Nein, das Urteil bezieht sich ja auf die "Beobachtung des Verfassungsschutz".

Am Stand eines AfD Verbots hat sich nichts geändert. Den Institutionen, die das in die Wege leiten können, steht es jederzeit offen, es auf den Weg zu bringen - aus Gründen macht man es nicht.

Und wenn man sich die - bisher zugänglichen - Informationen anschaut:

Nach Auffassung des Senats liegen bei der AfD darüber hinaus Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen.

Kann jeder selbst beurteilen. Aber ich lese das so, als wäre der Verfassungsschutz mit seinen Auffassungen über den IST-Zustand hinausgeschossen.

Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.

Das ist genau der Punkt, wieso ich eine Beobachtung auch gerechfertigt finde. Es finden sich zu viele Personen, die mit Inhalten um sich werfen, die eine rechtsextreme Gesinnung vermuten lassen. Man hat sich entschieden diese zu tolerieren - das Urteil ist die Konsequenz.

Das schriftliche Urteil wird vllt. mehr Aufschluss geben als die Pressemitteilung. Bisher bestätigt es nur mein Bild der AfD. Programmatisch kann ich vielen Dingen zustimmen, aber einige Personen dort machen es einem echt schwer, sie zu wählen.

Moin,

  1. Nein, es gibt noch Rechtsmittel die die AfD einlegen kann.
  2. Wenn 10 oder 20% Bundesweit die AfD unterstützen, wie soll die dann verboten werden ...Dann nimmt einfach eine andere Gruppe diesen Platz ein. Sicherlich nur indirekt, weil direkt verboten ist ...
  3. Die AfD ist sicherlich ein Problem. Aber sie ist nur ein Symptom. Die Erkrankung liegt in der Politik der anderen und auch anderen gesellschaftlichen Ursachen. Die müssen erstmal angegangen werden.

Nur dann kann ein AfD Verbot Erfolg haben! Der Nachfolger der AfD ist BgE ... ;)

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dafür muss der Verfassungsschutz sie erstmal als gesichert Rechtsextrem einstufen.


DerRoll  14.05.2024, 18:27

Und selbst dann ist für ein Verbot deutlich mehr erforderlich.

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Hoffentlich nicht.