Beim Pfandautomaten ausversehen spenden gedrückt, kann man Geld zurückfordern?

9 Antworten

Im Regelfall nicht. Du könntest die Willenserklärung als solche höchstens wegen Irrtums anfechten (§ 119 BGB), aber das ist nicht ganz trivial. Mehr kann man ohne Kontext nicht dazu sagen, für die Details könnt ihr euch gerne an einen Rechtsanwalt wenden.

PS: Das Ganze ist nicht zufällig in Bremen passiert...?

als jemand der weiß wie Touchscreens funktionieren und eben auch glitchen können,
finde ich es eine Frechheit dass man mit sowas pokert und evtl. eh schon armen Menschen die kohle aus den Taschen zieht. ich habe mal beim Pfandflaschen abgeben im Edeka den Bildschirm komisch erwischt und er hat mir ohne den Bestätigungsbutton zu zeigen einfach gespendet ...
bei einer Diskussion mit dem Abteilungsleiter hieß es "glauben Sie mir man muss ein zweites Mal bestätigen"
ich war einfach verblüfft wie dreist es funktioniert und niemand was dagegen sagen kann. Wenn ich mich bei einem mechanischen Knopf verdrückt hätte der unter einer Schutzvorrichtung liegt hätte ich gesagt 'ok selber schuld' aber so? Touchdisplays die in solche Geräte verbaut werden ähneln anscheinend einer der ersten Navis, wenn man oben rechts hin tippt dann erkennt das Gerät das tippen irgendwo unten links.
Alles in einem Lidl hatte bei uns früher eben diesen normal physischen Knopf und kein komisches Touchdisplay und dort habe ich auch gerne Pfand abgegeben jedoch hat dieser nicht alle Flaschen akzeptiert wie der besagte Edeka. Ging übrigens um 3.10 Euro und wenn mir jetzt einer ankommt mit von wegen dass es kein Geld ist der hat nie von der Hand in den Mund gelebt und sollte den Sabbel halten.

Ihr könntet euch an den Supermarkt wenden, bei dem ihr es abgegeben habt. Das wird aber ein Gespräch zum Fremdschämen.

Mein Rat:

Akzeptiert dieses Versehen und freut euch, dass ihr etwas gutes getan habt.

Rechtlich weiß ich es tatsächlich nicht! Allerdings hat man durch das Drücken der Taste "Spenden" ja quasi eine Willenserklärung abgegeben, wenn auch unabsichtlich! Das ist mit dem Internet ja quasi das gleiche; wenn ich dort z.B. aus Versehen auf "jetzt kaufen" drücke beispielsweise, habe ich ja, ob gewollt oder nicht, auch einen "Vertrag" abgeschlossen! Da aber das Geld ja (hoffentlich) einem guten Zweck zugute kommt, sollte man es dann eher unter "Pech" verbuchen! Habe z.B. auch schon vergessen einen Pfandbon mitzunehmen, der über 5€ war und habe mich über mich selbst geärgert! Hätte ich Penny dafür verklagen sollen!? ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Theoretisch kann man das rechtlich anfechten; dafür muss man aber vor Gericht. Ob das Erfolgsaussichten hat kann ich dir nicht sagen.