Was tun gegen Raser vor der Haustür?

Hallo,

Ich wohne an einer Kreisstasse (K714) in Steinfischbach. Das ist die Hauptstraße im Ort und wird als "Umgehung" der eigentlichen Umgehung, der B275, genutzt. Dass wir unnötigen Mehrverkehr haben weil die Route paar Minuten schneller und paar KM kürzer ist als die vorgesehene Bundesstraße, damit habe ich mich abgefunden. Die Straße ist jedoch eine komplette Tempo 30 Straße und laut der letzten Verkehrsmessung der Gemeinde kam heraus, dass 85% der Verkehrsteilnehmer im Durchschnitt 53Kmh in die eine und 47 KmH in die andere Richtung fahren, bei erlaubten Tempo 30 wohlgemerkt.

Die Gemeinde bekommt nichts weiter hin, als 1 mal im Monat zu blitzen. Der Kreis sowie das Regierungspräsidium bekommen auch nichts verbessert. Zum einen redet jeder seine Zuständigkeit ab, zum anderen macht man es sich gemütlich und kommt mit Aussagen wie "man solle sich doch an Paragraph 1 der StVO halten und gegenseitige Rücksicht nehmen" (Kreis).

Wir haben im Ort ein durchgängiges Gefälle von ca. 11% und die Strasse ist schmal 4,30m-5,50,m, je nach Stelle. Es werden regelmäßig die Gehwege befahren weil man sonst nicht aneinander vorbei kommt und das oft mit über 30 KmH.

An einer Seite des Ortes führt eine gerade Straße weg, welche gleichzeitig steil bergauf geht (wie beim Skispringen). Hier wird bereits 200m im Ort Gas gegeben, im Sommer sind hier viele Biker und Proleten welche da gerne hochrasen und die nachfolgenden Kurven genießen, manche drehen sogar um, wenn sie wen vor sich hatten und warten im Ort, bis die Strecke frei zum hochrasen ist.

Ein Hund wurde hier zuletzt schon tot gefahren, auf den ersten Menschen wartet man noch.

Ich wohne hier erst seit 2 Jahren, aber es gab laut alten Zeitungsberichten schon 2017 eine Gruppe die 320 Unterschriften gesammelt hatten, aber wohl nichts erreicht haben, wie zu sehen ist.

Kann mir jemand sagen wie man bei sonem Problem weiter kommt ohne weg zu ziehen. Bzw. hat jemand mal bei sowas wirklich was erreicht? Die Gemeinde (den Bürgermeister) habe ich schon ca. 50 mal deswegen Kontaktieren, ausser heisse Luft kommt halt echt nix rum.

Gibt es etwas womit ich messen kann wie schnell man vor meinem Haus fährt - Hobbyradarpistole, Lichtschranke etc. - sollte erlaubt sein....

VG

Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Blitzer, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung
Autounfall HILFE?

Liebe Leute. Meine Partnerin hat Gestern ein Autounfall gehabt.

ich versuche alles bestmöglich ehrlich und logisch zu erklären, Erklärung laut Dashcam.

Unfallort ist in Österreich, Wien

Sie fährt auf eine Geregelte Kreuzung zu wo die Ampel fürs Rechts Abbiegen GRÜN ist.

Sie biegt ab. Gleichzeitig hat allerdings die Ampel fürs Links Abbiegen für die Spur wo der Rote Van fährt auch GRÜN aber diese spur verläuft weit links von ihr daneben hin weg nach hinten weiter also deren abbiege Spuren kreuzen sich auf gar keinen fall siehe Bilder.

Und wie Sie abbiegt macht das Schwarze auto eine, wie nenn ich das U-Turn, Kehrtwendung, Umkehrung keine Ahnung aber siehe silbernes Auto davor er wendet eben von seiner fahrban in die andere und der aufprall ist dann gleich dannach auf ihrer seite also wo sie bereits in der spur ist. Also Vorne Links komplett im A…. Sie wechselt in dem Fall, auch gut zu wissen, von einer Spur auf einen mehrspuringen fahrstreifen wobei diese eine Rechtsseitige Verengung hat wo allerdings auch nach knapp 10 Metern Autos Parken. Da sie dort eben Tag täglich fährt ist es nun noch mal ein schock extra weil sie eben nie sowas hätte denken können.

Die Frage ist eben wer ist nun schuld, sie macht sich komplett fertig obwohl ich ihr 100 mal gesagt habe der der da eigentlich wendet Haftet voll für sowas aber wie seht ihr das ganze?

hoffe war deutlich genug und gut zu verfolgen mit den Fotos.

xD

danke schonmal falls wer hier kommentieren möchte oder wird <3

Bild zum Beitrag
Auto, Unfall, Verkehr, Verkehrsrecht, Ampel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Kreuzung
Autobahnzufahrt: Gelten Streckenbeschränkungen nur bis zum Beschleunigungsstreifen?

Weil sich ein Diskussionspartner unter einer ähnlichen Frage auch auf mehrfache Nachfrage weigert, auf meine Rückfrage nach dem Motto "habe ich deine Aussage richtig verstanden" einzugehen, mache ich halt eine neue Frage draus:

Wenn am Autobahn-Zubringer vor dem Einfädelungsstreifen eine Streckenbeschränkung beschildert wird, ist diese dann nur für den Zubringer bis zum Einfädelungsstreifen gültig oder auch für den Einfädelungsstreifen und die nachfolgende Autobahn?

Der andere Antwortende meinte, es könne nur bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, weil man auf diesem ja beschleunigen müsse usw.

Nun habe ich gerade dann, wenn auf der durchgehenden Autobahn eine Beschränkung gilt, auch schon oft gesehen dass diese für auffahrende Fahrzeuge im Verlauf des Zubringers ausgeschildert wird.

Hier ein Beispielbild. Im Autobahn-Zubringer stehen ein Tempolimit auf 40 km/h und ein Überholverbot. Im weiteren Verlauf der Autobahn, welche hier eine Baustelle hat, stehen keine weiteren Streckenbeschränkungen.

Wäre die Aussage korrekt, dass Tempo 40 und Überholverbot nur für die 10 m nach dem Schild bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, dürfte man ja anschließend mit 100 km/h durch die Baustelle fahren und dort 'nen LKW überholen... Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich bin der Ansicht, diese Streckenbeschränkungen gelten auch für den weiteren Streckenverlauf.

Ich bitte um Klärung.

Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Autobahn, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Meistgelesene Fragen zum Thema Verkehrsregeln