Ich bin GefÀngnisaufseher und wir haben viele muslimische Insassen die beten. Dies ist meiner Erfahrung nach einer der grössten Konfliktpunkte im Strafvollzug.
So beten die Insassen oftmals wÀhrend des TagesgeschÀfts, wobei sich das GefÀngnispersonal hier auf die Kooperation der Inhaftierten verlassen muss um einen geregelten Vollzugsalltag gewÀhrleisten zu können.
Das bedeutet, dass wenn wir sie abholen fĂŒr den Hofgang, oder um Termine mit AnwĂ€lten oder der Polizei wahrzunehmen, wir das Essen oder Medikamente bringen, das TagesgeschĂ€ft im GefĂ€ngnis immer Vorrang hat und Gebete unterbrochen werden mĂŒssen. Bei 120 Insassen mit je 40 Gefangenen fĂŒr die je 1 Aufseher zustĂ€ndig ist pro Stockwerk, ist es absolut unmöglich auf jedem seine Gebetszeit RĂŒcksicht zu nehmen.
Es ist eine unerhörte Frechheit, dass seitens der Gefangenen erwartet wird, dass wir auf jeden muslimischen Insassen warten mĂŒssen, bis er sein gebet beendet hat. Dies wĂŒrde unsere Arbeit vollstĂ€ndig verunmöglichen. Im GefĂ€ngnis sind die Insassen im Zwangskontext und unterliegen der Hausordnung und dem Justizvollzugsgesetz. Dies besagt eindeutig, dass dem Vollzugspersonal folge zu leisten ist. Im Koran steht geschrieben, dass Gebete nur im Notfall zu unterbrechen sind. Wenn sich der Aufenthalt in einem GefĂ€ngnis in den Augen der Insassen nicht als Notfall qualifiziert, kann das nicht unser Problem sein.
Bei nicht Befolgung von Anweisungen wird sanktioniert. Bei allem Respekt der Religionsfreiheit gegenĂŒber, ist dies jedoch der Punkt wo die Toleranz zu Ende ist. Wie seht ihr das?