Wieso schreibt man immer die Muslime, wenn irgendein Araber Vergewaltigung oder Straftat begeht?

8 Antworten

Du schon wieder. Ist heute Dein Arabien-Tag. Niemand schreibt immer von Muslime, wenn ein Araber eine Straftat begeht. Idr wird, wenn überhaupt, das Herkunftsland des Täters genannt. Und das sollte man ja wohl noch nennen dürfen.

Naja, es ist bekannt, dass Muslime es garnicht mögen, wenn ihre Taten öffentlich genannt werden.

Am Anfang haben unsere Medien das auch nicht getan um Konflikte zu vermeiden. Aber dann hat die deutsche Bevölkerung sich dagegen gewehrt und nun wird die Nationalität eines Täters, wenn er nicht deutsch ist, genannt.

Wenn es nicht Gründe dafür gibt, dann verstehe ich es auch nicht.

Hast Du Belege dafür, dass das in islamischen Staaten nicht so ist? Das nicht dort stehen würde - christlicher oder jüdischer Täter?

Ganz abgesehen davon, dass dort Nicht-Muslime für Taten angeklagt werden können, die es in vergleichbarer Art in Europa nicht gibt.

Wieso schreibt man immer die Muslime,

Das tut "man" nicht, deine Behauptung könnte man als Hetze auffassen.

Das müsstest du erst einmal alles näher beschreiben und belegen. Zudem kann eine vergewaltigte Muslima gegeißelt werden, wenn sie keine vier (!) Zeugen für das Verbrechen anführen kann:

Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126