Schon Mohammed war wohl kritikunfähig:

Narrated Abdullah Ibn Abbas:
A blind man had a slave-mother who used to abuse the Prophet (ﷺ) and disparage him. He forbade her but she did not stop. He rebuked her but she did not give up her habit. One night she began to slander the Prophet (ﷺ) and abuse him. So he took a dagger, placed it on her belly, pressed it, and killed her. A child who came between her legs was smeared with the blood that was there. When the morning came, the Prophet (ﷺ) was informed about it.
He assembled the people and said: I adjure by Allah the man who has done this action and I adjure him by my right to him that he should stand up. Jumping over the necks of the people and trembling the man stood up.
He sat before the Prophet (ﷺ) and said: Messenger of Allah! I am her master; she used to abuse you and disparage you. I forbade her, but she did not stop, and I rebuked her, but she did not abandon her habit. I have two sons like pearls from her, and she was my companion. Last night she began to abuse and disparage you. So I took a dagger, put it on her belly and pressed it till I killed her.
Thereupon the Prophet (ﷺ) said: Oh be witness, no retaliation is payable for her blood.

Quelle: https://sunnah.com/abudawud:4361

Wobei ich kein Fan der BPE bin.

...zur Antwort

Na ja, die sind zumindest sehr islamkritisch und Stürzenberger und Umfeld wurden zumindest bis 2022 vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wegen verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit.

Gemeinhin wird die BPE als rechtspopulistisch bezeichnet, weniger als rechtsextrem. Denn sie strebt keinen ethnisch homogenen Staat an.

Stürzenberger bekam damals vor Gericht Recht, als man ihn als Neonazi bezeichnet hatte. Sein 2022 verstorbener Duzfreund Michael Mannheimer nicht, der sich dann auch mehr und mehr radikalisierte, den Holocaust leugnete und antisemitische Verschwörungstheorien kolportierte.

...zur Antwort

Schau:

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Gott wird dich nicht bestrafen.

...zur Antwort

Ja, die Nationalisten profitierten enorm hierdurch sowie von den sechs Millionen Arbeitslosen:

Umso mehr Raum bot diese Erzählung nach 1945 für exkulpierende Argumente. Schon in den 1930er Jahren hatten viele Deutsche die große Zustimmung zum Nationalsozialismus mit Versailles erklärt. Nun begründeten ehemalige Anhänger des Regimes, warum sie in die NSDAP eingetreten waren: nicht aus ideologischer Überzeugung und antisemitischem Eifer, sondern weil man es den Nationalsozialisten zutraute, den ungeliebten Versailler Vertrag zu überwinden.

Quelle: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/288790/verhasster-vertrag/

Hitler konnte viele Nichtwähler mobilisieren, später auch mehr und mehr Arbeiter:

Von den 17 Millionen NS-Wählern kamen ungefähr 7,4 Millionen von den bürgerlich-protestantischen, 2,5 Millionen von den sozialistischen Parteien und 6 Millionen von den Nichtwählern. Überdurchschnittlich waren protestantische Milieus und Beamte vertreten. Dagegen widerstanden das katholische Milieu, das der Zentrumspartei/BVP treu blieb, und das der sozialistischen Arbeiterschaft den Nazis. Dennoch haben 40 Prozent der deutschen Arbeiter die Nazis gewählt, die in Kleinbetrieben und auf dem Land arbeiteten.[5] Ab den Reichstagswahlen Juli 1932 gaben mehr Arbeiter der NSDAP ihre Stimme als jeweils der KPD und SPD.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hitlers_W%C3%A4hler#Ergebnisse

...zur Antwort

Das Bilderverbot ist ohnehin nicht unumstritten. Pflanzen oder Gebäude darf man definitiv zeichnen, aber beseelte Wesen?:

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Skulpturen sind haram:

Die Herstellung und der Besitz von Statuen sind haram. Den Beweis hierfür liefern die beiden folgenden Hadithe:
"Zu den Leuten, die am Jüngsten Tag am heftigsten bestraft werden, gehören jene, die Statuen herstellen."
Der Engel Gabriel (a.s.) sagte zum Gesandten (s.a.w.s.):
"Wahrlich, wir (die Engel) treten nicht in Häuser ein, in denen sich ein Hund oder eine Abbildung (80) befindet."
(80) Hiermit sind keine Bilder sondern Statuen gemeint.
Statuen wurden hauptsächlich deshalb verboten, um den monotheistischen Glauben zu erhalten und die Erinnerung an die Zeit der Götzenanbetung auszulöschen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 45

...zur Antwort

Laut PI-News schwebt er nicht in Lebensgefahr.

...zur Antwort

Schau:

Normalerweise darf sich eine Frau nicht von einem männlichen Arzt oder ein Mann von einer Ärztin untersuchen lassen. Gibt es aber keine Ärztin vor Ort, die die erforderliche Dienstleistung anbietet, so darf sich eine Frau ausnahmsweise auch von einem männlichen Arzt untersuchen lassen, und gibt es keinen männlichen Arzt vor Ort, so darf sich ein Mann ausnahmsweise auch von einer Frau untersuchen lassen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 58-59

Alles Gute!

...zur Antwort

Schau:

0230 - ... Sulaimān Ibn Yasār berichtete:� ”Ich fragte ‘Ā’iša über die Spermaflecken,68 welche in die Kleidung gelangen, und� sie sagte:� »Ich pflegte, diese von der Bekleidung des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und� Friede auf ihm, auszuwaschen, und er ging damit hinaus zum Gebet, während die� gewaschenen Stellen noch durch Wasserspuren in seinem Kleid erkennbar� waren.«“

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 60)

Es sollte möglichst sauber sein. Marginale Spuren oder so sind meines Wissens nicht so schlimm.

Bestimmte Dinge verunreinigen Körper oder die Kleidung, sodass diese rituellen Unreinheiten entfernt werden müssen. Auch Plätze können verunreinigt sein, sodass etwa das Ritualgebet (Salāt) dort nicht erlaubt ist.
Als rituell unreine Substanzen angesehen sind unter anderem:
Menschlicher Urin
Kot
Ejakulat (zumindest gemäß der hanafitischen Rechtsschule[2])
Eiter
Erbrochenes
der Speichel eines Hundes, auch dessen feuchte Schnauze
das Schwein als Ganzes
tote Tiere sowie das Fleisch nicht halal geschlachteter Tiere
alkoholische Getränke[3]
Zu Beachten ist jedoch: Welche Substanzen letzten Endes konkret nadschis sind und welche nicht, wird von den Rechtsschulen unterschiedlich beantwortet. Nicht alle der oben beispielhaft aufgeführten Dinge werden von allen diesen unbedingt als nadschis klassifiziert. So wird der Hundespeichel in der malikitischen Rechtsschule beispielsweise nicht als rituell unrein (nadschis) betrachtet.[4]
Befinden sich am eigenen Körper oder an der getragenen Kleidung rituelle Unreinheiten, dann ist beispielsweise das Gebet (Salāt) nicht gültig. Zumindest innerhalb der hanafitischen Rechtsschule existiert jedoch die Ansicht, dass eine begrenzte Menge an Unreinem das Gebet nicht ungültig macht. Dies wäre der Fall, wenn die flüssige rituelle Unreinheit an Körper und Kleidung (z. B. Hundespeichel) insgesamt höchstens der Fläche eines Kreises mit einem Durchmesser von ungefähr 5 cm entspricht. Ist jedoch mehr Unreinheit vorhanden, so wäre das Ritualgebet (Salāt) damit nicht gültig.[5]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nadsch%C4%81sa#Rituell_unreine_Substanzen

Die Gebetswaschung geht auch nicht verloren, wenn man Sperma anfasst. Jedoch sollte man sich gründlich reinigen.

...zur Antwort

Also heutzutage ist Judenfeindlichkeit unter Muslimen nun mal weit verbreitet:

Bild zum Beitrag

Bitte draufklicken.

Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/2019-06-antisemitismus-im-islamismus.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (S. 6)

Auch wurden Juden damals von Muslimen aus der islamischen Welt vertrieben:

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung_von_Juden_aus_arabischen_und_islamischen_L%C3%A4ndern#:~:text=Vom%20Anfang%20des%20Krieges%201948,Staaten%20vertrieben%20oder%20mussten%20fl%C3%BCchten.

Ps: Die Nazis kooperierten übrigens mit dem Islam:

Drei gemeinsame Gegner, die den Islam mit dem Faschismus verbinden, werden in dieser Ansprache an die Imame der muslimischen SS-Divisionen ausgemacht: das "Weltjudentum" als "Erbfeind des Islam", die Engländer, "die viele Millionen Moslems unterdrückt und die viel zum Verfall des Kalifats-Staates (...) beigetragen" haben, sowie der Bolschewismus, "der 40 Millionen Muslime tyrannisiert und der den islamischen Glauben in den anderen Ländern bedroht".
In sieben Punkten führt der Mufti dann die gemeinsamen "geistigen und materiellen Interessen" auf:
Führerprinzip:
"Der Kalif ist der alleinige Führer, der das Recht besitzt, die geistigen, politischen, militärischen und sozialen Belange der Muslime zu regeln. Er ist der Alleinverantwortliche, dem jeder Muslim Gehorsam zu leisten hat."
Gehorsam:
"Die verschiedenen Kulte des Islams dienen zur Erziehung der Ordnung, des Gehorsams und der Disziplin."
Blut und Ehre:
"Zahlreiche Verse des Korans fordern die Muslime zum Kampf und zur Aufopferung von Gut und Blut für ihre Idee auf. (...) Die höchste Ehre für einen Moslem und seine Angehörigen ist, wenn er im Kampfe fällt, und wir erleben deshalb nicht selten, daß Muslime sich in den Tod gestürzt haben, um als Gefallene zu sterben."
Du bist nichts, die Gemeinschaft ist alles:
"Gemeinnutz geht im Islam immer vor Eigennutz. Der Moslem ist berufen, sein Hab und Gut und sich selbst für die Gemeinschaft zu opfern."
Der Kult um Mutterschaft und Familie:
"Der Islam hat sich besonders mit der Familie als kleinster Volkszelle befaßt. (...) Der Islam fordert von den Kindern vollkommenen Gehorsam und Hingabe zu den Eltern und einen festen Zusammenhalt innerhalb der Familie. (...) Im Islam wird die Mutterschaft besonders geschätzt und geachtet, denn es heißt: >Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter<. Er ermutigt die Befruchtung, verbietet die Abtreibung und ist für kinderreiche Familien."
Die jüdische Gefahr:
"In der Bekämpfung des Judentums nähern sich der Islam und der Nationalsozialismus einander sehr. Fast ein Drittel des Koran beschäftigt sich mit den Juden. (Das ist allerdings etwas übertrieben, T.T). Er hat alle Muslime aufgefordert, sich vor den Juden in acht zu nehmen und sie, wo man sie treffen mag, zu bekämpfen. Die Juden haben in Khaibar versucht, den von Gott gesandten Mohammed zu vergiften, und verschiedene Attentate gegen ihn unternommen oder unternehmen lassen, die alle mißlungen sind. Alle Versuche Mohammeds, sie zur Vernunft zu bringen, waren erfolglos, so daß er sich endlich gezwungen sah, die Juden zu beseitigen und sie aus Arabien hinauszujagen."
Verherrlichung der Arbeit:
"Der Islam schützt und würdigt die Arbeit, welche sie auch sein mag, denn das Wohl der Gemeinschaft hängt immer davon ab, daß jeder seine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen verrichtet."
Selbstverständlich beruhte die Sympathie auf Gegenseitigkeit. Heinrich Himmler beispielsweise war regelrecht vernarrt in den Mufti und dessen religiös-schwärmerische Rückständigkeit; er traf ihn häufig, lud ihn zu Konferenzen ein, überbrachte ihm Geburtstagsgeschenke und Glückwünsche "in aufrichtiger Verbundenheit und in der Kameradschaft unseres gemeinsamen Kampfes".

Quelle: Der ewige Sündenbock von Dr. Tilman Tarach, S. 39-42

...zur Antwort

Ja, es gibt die drakonischen Strafen wie Geißelung, Amputation oder Steinigung. Die damals entwickelte Jihad-Doktrin sah zudem die Eroberung nicht islamischer Gebiete vor:

„Jihad“ bedeutet wörtlich „Bemühung“ oder „Anstrengung“. Die islamische Tradition kennt den „kleinen Jihad“ und den „großen Jihad“. 
- Der „große Jihad“ ist friedlich. Er bezeichnet das individuelle Bemühen um das richtige religiöse Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen.
- Der „kleine Jihad“ ist kriegerisch. Er wird auch als „militanter Jihad“ bezeichnet. Er beschreibt den gewalttätigen Kampf zur Verteidigung bzw. Ausweitung des Herrschaftsgebiets des Islam.

Quelle: Islamismus: Entstehung und Erscheinungsformen, Bundesamt für Verfassungsschutz, S. 17

Man berief sich insbesondere auf Sure 9,29:

In Sure 9:29[17] findet sich schließlich eine direkte Aufforderung zum Kampf gegen die Ungläubigen unter den Ahl al-kitāb: „Kämpft gegen diejenigen von denen, denen das Buch gegeben wurde, die nicht an Gott und den Jüngsten Tag glauben, die das, was Gott und sein Gesandter verboten haben, nicht verbieten, und nicht der wahren Religion angehören, bis sie erniedrigt die Dschizya aus der Hand entrichten.“ Der Kampf gegen diese Gruppe unter den Ahl al-kitāb wird damit begründet, dass diese sich „ihre Gelehrten und Mönche sowie Christus, den Sohn der Maria, an Gottes Statt zu Herren genommen haben“, obwohl ihnen befohlen wurde, nur einem Gott zu dienen (Sure 9:31). Islamische Rechtsgelehrte haben später aus diesem Vers abgeleitet, dass in dem Fall, dass die Ahl al-kitāb die Dschizya zahlten, es nicht mehr erlaubt war, diese weiter zu bekämpfen.[18]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ahl_al-kit%C4%81b#Kampf_gegen_die_ungl%C3%A4ubigen_Ahl_al-kit%C4%81b_und_Einf%C3%BChrung_der_Dschizya

...zur Antwort
Flugzeuge

Es sind 800 Sachen schnelle Boeing 767 Flugzeuge in die Twin Towers geflogen, die ohnehin schon einen unzureichenden Brandschutz hatten. Der Rest ist Geschichte.

Für die Sprengungsthese gibt es keinerlei Beweise.

Und WTC 7 ist wegen des Baudesigns eingestürzt. Aber eine kontrollierte Sprengung macht ohnehin keinen Sinn.

...zur Antwort
Ja

Und eine Muslima darf ohnehin nur einen Muslim heiraten:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

...zur Antwort

Ich denke schon und habe so etwas auch schon gesehen. Toilette ist dann aber Tabu.

Basmala und Qur'an-Verse dürfen nicht in Toiletten ausgesprochen oder absichtlich »gedacht« werden.

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, Onlineversion, S. 17

Zudem dürfen Männer keine Ketten, Armreifen oder Ohrringe tragen, schau hier.

...zur Antwort

Zunächst einmal geht unsere Demokratie sehr weit, so dass Parteienverbote nur schwer zu erreichen sind und Kleinparteien wie die MLPD werden nicht verboten, können aber von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden (siehe Die Heimat).

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html

Zudem ist radikal nicht gleich extremistisch:

Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.

Quelle: https://www.verfassungsschutz.bremen.de/oeffentlichkeitsarbeit/glossar-11578?begriff=E&lang=de#glossar_2127

...zur Antwort

Nationalismus verhindert, dass die Türken diesen Genozid anerkennen. Sie negieren auch die Massaker danach oder zuvor, etwa das Hamidische Massaker oder das Massaker von Adana. Man beruft sich lediglich auf Historiker, die für ihre Türkeinähe bekannt sind. Von Beweisen will man leider nichts wissen.

...zur Antwort

Es ist nicht explizit verboten:

Formal gelten die jüdischen Schriften (das Alte Testament, d. h. ohne die Auslegung durch den Talmud) für die Christen unverändert fort, denn Jesus (und später Paulus) erklären selbst, das Alte Testament sei nicht durch die Lehre Christi ab- oder aufgelöst, sondern lediglich durch die Gottes- und Nächstenliebe erfüllt worden (Mt 5,17–20 EU).[63] Viele jüdische Lehren haben dadurch einen anderen Stellenwert erhalten. Rituelle Waschungen sind im Christentum beispielsweise weitgehend unbekannt.
Jesus spricht sich in zahlreichen Situationen gegen das starre Befolgen von Gesetzen aus und stärkt im Gegenzug die Gewissensentscheidung des Einzelnen. Die Kirchen ordnen die Masturbation unterschiedlich ein. Es gibt Bibelstellen, die mit der Masturbation in Zusammenhang gebracht werden. Die Interpretation ist umstritten.
Meist wird die Bibelstelle Gen 38,8–10 LUT als Lehrmeinung gegen Masturbation zitiert. Allerdings bestraft Gott Onan (daher der Begriff Onanie) nicht wegen Masturbation, auch nicht wegen des Coitus interruptus, sondern wegen des Nichtvollzugs des im Judentum vorgeschriebenen Levirats (Heirat der Witwe seines verstorbenen Bruders, um ihr Nachkommen zu gewähren, die sie im Alter versorgen und den Namen des Bruders weiterbestehen lassen).
Andere Bibelstellen befassen sich mit übersteigerten Grundbedürfnissen und kritisieren beispielsweise in Gal 5,19–26 LUT Sucht und suchtähnliche Gewohnheiten. Hier geht es auch um die Frage, inwiefern die betroffene Person noch über ihre eigenen Gefühle herrscht. Außerdem gibt es teilweise die Auffassung, dass Sexualität generell in die Ehe gehöre.
„Wenn sie sich aber nicht enthalten können, sollen sie heiraten; denn es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren.“ (1 Kor 7,9 LUT)
Nach rabbinischer Auslegung lag das heiratsfähige Alter bei 12 (Mädchen) beziehungsweise 13 (Jungen) Jahren, was nach Fritz Rienecker auf die frühere Pubertät in südlichen Ländern zurückzuführen sei.[64] Deshalb geht die Bibel nicht auf vorehelichen Geschlechtsverkehr ein und bezeichnet lediglich Untreue beziehungsweise Ehebruch als Sünde. Weiterhin warnt die Bibel in Mt 5,27–28 LUT vor sexuellen Fantasien mit einem anderen als dem eigenen Ehepartner. Über innereheliche Selbstbefriedigung dagegen trifft die Bibel keine klare Aussage, jedoch sind die Eheleute nach 1 Kor 7,4–5 LUT aufgefordert, sich einander nicht zu entziehen.
Die christlichen Konfessionen bewerten Masturbation unterschiedlich. Nach Auffassung der römisch-katholischen Kirche stellt Selbstbefriedigung als „absichtliche Erregung der Geschlechtsorgane, mit dem Ziel, geschlechtliche Lust hervorzurufen“ (KKK Nr. 2352),[65] wie auch jeglicher freiwillige, außereheliche „Gebrauch der Geschlechtskraft“ eine „in sich schwere ordnungswidrige Handlung“ dar.[66] Sie gehört neben Pornographie und homosexuellen Praktiken zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen (KKK 2396).[65] Allerdings werden in der Seelsorge Faktoren wie „affektive Unreife, die Macht eingefleischter Gewohnheiten, Angstzustände und weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren“ berücksichtigt, „welche die moralische Schuld vermindern oder sogar auf ein Minimum beschränken können“.[65] Die evangelische Kirche in Deutschland verweist in ihrer von der Meinung der Autoren geprägten Online-Lebensberatung darauf, Glaube lebe aus dem Vertrauen auf Gott, und nicht aus der Einhaltung von Gesetzen. Sexualität sei eine Gabe Gottes, die genutzt werden solle, ohne dass sie jemandem schadet. Dies sei bei Masturbation nicht der Fall, sondern „im Gegenteil: wer sich mit seinem Körper auskennt, der kann auch in einer Partnerschaft offener und selbstbewusster über Sex sprechen – kann sagen was er oder sie möchte und vor allem, was nicht!“[67] Sie lässt die Frage offen, ob Sexualität grundsätzlich in eine Ehe gehöre.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Masturbation#Christentum

...zur Antwort

Nein. Aber man sollte die Kleidung waschen:

0230 - ... Sulaimān Ibn Yasār berichtete:� ”Ich fragte ‘Ā’iša über die Spermaflecken,68 welche in die Kleidung gelangen, und� sie sagte:� »Ich pflegte, diese von der Bekleidung des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und� Friede auf ihm, auszuwaschen, und er ging damit hinaus zum Gebet, während die� gewaschenen Stellen noch durch Wasserspuren in seinem Kleid erkennbar� waren.«“

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 60)

Siehe auch:

Bestimmte Dinge verunreinigen Körper oder die Kleidung, sodass diese rituellen Unreinheiten entfernt werden müssen. Auch Plätze können verunreinigt sein, sodass etwa das Ritualgebet (Salāt) dort nicht erlaubt ist.
Als rituell unreine Substanzen angesehen sind unter anderem:
Menschlicher Urin
Kot
Ejakulat (zumindest gemäß der hanafitischen Rechtsschule[2])
Eiter
Erbrochenes
der Speichel eines Hundes, auch dessen feuchte Schnauze
das Schwein als Ganzes
tote Tiere sowie das Fleisch nicht halal geschlachteter Tiere
alkoholische Getränke[3]
Zu Beachten ist jedoch: Welche Substanzen letzten Endes konkret nadschis sind und welche nicht, wird von den Rechtsschulen unterschiedlich beantwortet. Nicht alle der oben beispielhaft aufgeführten Dinge werden von allen diesen unbedingt als nadschis klassifiziert. So wird der Hundespeichel in der malikitischen Rechtsschule beispielsweise nicht als rituell unrein (nadschis) betrachtet.[4]
Befinden sich am eigenen Körper oder an der getragenen Kleidung rituelle Unreinheiten, dann ist beispielsweise das Gebet (Salāt) nicht gültig. Zumindest innerhalb der hanafitischen Rechtsschule existiert jedoch die Ansicht, dass eine begrenzte Menge an Unreinem das Gebet nicht ungültig macht. Dies wäre der Fall, wenn die flüssige rituelle Unreinheit an Körper und Kleidung (z. B. Hundespeichel) insgesamt höchstens der Fläche eines Kreises mit einem Durchmesser von ungefähr 5 cm entspricht. Ist jedoch mehr Unreinheit vorhanden, so wäre das Ritualgebet (Salāt) damit nicht gültig.[5]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nadsch%C4%81sa#Rituell_unreine_Substanzen

Der Gusl ist verpflichtend nach dem Verkehr, nach einem feuchten Traum oder nachdem die Frau ihre Periode hatte. Schau hier.

...zur Antwort