Wie läuft es mit Miete beim Bürgergeld?

3 Antworten

Wenn Du vorher noch kein Bürgergeld vom Jobcenter bezogen hast und nicht schon einmal schriftlich zur Kostensenkung der unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft aufgefordert wurdest, müssen die Jobcenter diese zunächst für 1 Jahr anerkannt und bei Bedarf auch voll übernehmen.

Danach kann eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung kommen, dann sollte im Regelfall für bis zu weitere 6 Monate übernommen werden

Darin stünde dann auch was sie nach Ablauf der Übergangszeit noch max.anerkennen und bei Bedarf übernehmen würden.

Es sei denn das man die ernsthafte Suche nach angemessenen Wohnraum nachweisen kann, dann müsste auch weiter übernommen werden.

Möchte man nicht ausziehen und kann oder will die Kosten nicht senken, z.B.durch Untervermietung, müsste man den nicht mehr übernommenen Teil aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.

aber dann die Mieterobergrenze überschreitet so um 100 oder 200 Euro

Aufstocker können den Aufpreis ggf. selbst finanzieren.

Andernfalls muß man umziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Dann soll man den höheren Teil aus der eigenen Tasche zahlen, wenn das vor Einzug schon bekannt war und dass Jobcenter unter diesen Bedingungen zugestimmt hat. Dennoch kann man versuchen, die Erhöhung einzufordern.

Und so blöd anmachen brauchst du mich auch nicht studiogirl - die Miete ist NICHT für alle gleich weil nicht bundesweit derselbe Mietspiegel herrscht. Als ich eingezogen bin waren die Kosten für die Kaltmiete auf dem Stand von 2019 - jetzt wurde es an 2024 angepasst und man wird mehr bezahlen. Das kann ich sehr wohl einfordern.

Aber hauptsache irgendeinen Blödsinn verzapft, was? In der Stadt bekommt man in der Regel mehr Miete als im Dorf, inwiefern ist die Miete jetzt gleich?! Die Wohnungsgröße in , die ist gleich ja aber nicht die Miethöhe.


studiogirl  16.05.2024, 18:29

Eine Erhährung kann NICHT eingefordert werden. Di Angaben für Größe der Wohnung und Miete sind für alle gleich. Da gibt es keine Erhhungen.

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verreisterNutzer  16.05.2024, 18:30
@studiogirl

Natürlich gibt es Mieterhöhungen oO Ich hab nen Staffelmietvertrag, da sind sowieso welche dabei. Und einfordern kann man das sehr wohl, weil ich das schon gemacht habe. Es muss aber nicht bewilligt werden.

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