Wenn man von den derzeit 12,41 Euro Brutto Stundenlohn ausgeht und bei Vollzeit das doppelte als bei Teilzeit an Bruttoeinkommen hätte, würde man mit Teilzeit in Steuerklasse 1 um die 800 Euro Netto und bei Vollzeit etwa 1500 Euro Netto aufs Konto bekommen.
Das würden dann schon 700 Euro mehr im Monat sein.
Berücksichtigt man bei Teilzeit die Aufstockung bis auf Höhe des Grundbedarfs nach dem SGB - ll, also Nettoeinkommen abzüglich der Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, hätte man grob gerechnet mit Vollzeit im Monat etwa 400 Euro Netto mehr zur Verfügung.
Der Freibetrag bei Teilzeit bei etwa 1040 Euro Brutto läge bei ca. 320 Euro, die vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen würden und das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen ergeben würde.
Also angenommen man bekommt bei diesem Bruttoeinkommen etwa 800 Euro Netto aufs Konto und zahlt für seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom im Monat 437 Euro.
Dann läge der Grundbedarf alleine bei derzeit min. 1000 Euro im Monat, weil zur Warmmiete min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro dazu käme.
Zieht man dann den Freibetrag von ca. 320 Euro von den 800 Euro Nettoeinkommen ab, blieben max.um die 480 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.
Würde bedeuten, bei einem Grundbedarf von 1000 Euro und Anrechung der 480 Euro anrechenbaren Nettoeinkommen, bliebe ein ungedeckter Bedarf von min. 520 Euro.
Diese 520 Euro würde man dann vom Jobcenter als monatliche Aufstockung bekommen.
Mit den ca. 800 Euro Nettoeinkommen und den ca. 520 Euro Aufstockung käme man auf etwa 1320 Euro im Monat, also etwa 320 Euro mehr als ohne Erwerbseinkommen.
Diese ca. 320 Euro ist der zustehende Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Wenn man aber bei Vollzeit von den oben genannten Nettoeinkommen von etwa 1500 Euro und einen Bedarf von 1000 Euro im Monat ausgeht, hat man unter Berücksichtigung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen bei Teilzeit und nur der Hälfte der Arbeitszeit ggf.theoretisch nur um die 180 Euro mehr im Monat, würde man Vollzeit arbeiten.
Denn bei 1500 Euro Nettoeinkommen könnte man den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von grob gerechnet 350 Euro in Abzug bringen.
Es blieben dann angenommen 1150 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig, also würde im Regelfall kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung vom Jobcenter bestehen, weil man etwa 150 Euro über dem Bedarf von 1000 Euro liegen würde.
In Teilzeit mit der Hälfte an Arbeitszeit käme man wie berechnet mit ca. 800 Euro Nettoeinkommen und bei einer Aufstockung von um die 520 Euro auf etwa 1320 Euro im Monat, also wie oben erklärt hätte man dann rein theoretisch nur um die 180 Euro mehr zur Verfügung.
Das könnte unter Umständen noch etwas mehr werden, wenn ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde gestellt und bewilligt würde.