Wann man in einer behindertenwerkstatt arbeitet zählt das als versicherungspflichtig?

4 Antworten

Grundsätzlich zahlst du als Mitarbeiter dort in die Sozialversicherung ein. Die Arbeitslosenversicherung ist davon allerdings ausgenommen. Kein Anspruch auf Alg1.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Wenn keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden, was in diesem Fall grundsätzlich der Fall sein sollte, besteht auch kein Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Sofern man eine sozialversicherungspflichtige Vergütung erhält - Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Meines Wissens nach arbeiten Personen in einer Behindertenwerkstatt nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem arbeitsähnlichen Verhältnis. Somit dürfte eigentlich Anspruch auf ALG 1 bestehen, hier lasse ich mich aber gern korrigieren.