Muss Totes Tier am Straßenrand entfernt werden?

5 Antworten

Schön, dass du ein Gewissen hast...

In der Regel entfernt der zuständige Jagdpächter das tote Tier !

Würde es nach 2 Tagen immer noch tot am Straßenrand liegen, würde ich es höchstselbst in eine nahegelegene Hecke etc. verbringen (natürlich mit Handschuhen)...

Gilt - nicht nur in Bayern - als sog. "Wilderei", ich weiss...

Ich trage immer wieder - von anderen überfahrene - Kleintiere von der Straße...

Auch im Tod sollten Tiere eine Würde haben dürfen - und nicht plattgewalzt werden wie eine Schuhsohle !

Nicht immer kommt die "Straßenmeisterei" pünklich, um diese Tiere aufzusammeln - und in die sog. "Tierkörperbeseitigungsanlage" (welch "Unwort") zu verbringen.

Im Übrigen sollte man - besonders - während der sog. "Brut- und Setzzeit" (von April bis Ende Juli) besonders vorsichtig und achtsam fahren.

Nix für ungut !


Allesklar002 
Fragesteller
 22.05.2024, 15:03

Ich weiß wir sind auch normal gefahren aber der ist leider nicht etwas weiter weg auf die Straße gerannt sondern direkt vors Auto … ich hab das Tier nichtmal gesehen nur er hat nach dem es laut war gesagt das da was war … es war leider unaufhaltbar… da wir auch nicht bremsen könnten da hinter uns ein Auto dicht aufgefahren isz

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Muss das nicht jemand wegmachen?

Wieso "muss"?

Du hast ihn doch überfahren, und jetzt "muss" ein Anderer den Kadaver wegräumen den Du verursacht hast und die Kosten für die Tierkörperbeseitigung übernehmen? Was zahlst Du denn dem Anderen dafür, dass er Dir das abnimmt?

Wie weit bist Du denn bereit selber die Verantwortung für die Folgen Deiner Fahrt zu übernehmen und Dich persönlich zu kümmern, wenn Du schon meinst, dass "es ist nicht schön ist das immer wieder zu sehen" und dass das Tier "einen besseren Ort verdient"?

Du hast es doch verursacht, warum beerdigst Du ihn dann nicht?

Klar, da kümmert sich irgendwann die Straßenmeisterei drum (in diesem Fall, wo es keinen Grund gibt ihn nachzusuchen und zu erlösen wie z.B. bei einem angefahrenen Reh oder Wildschwein das noch flüchten konnte). Aber die machen das halt, wenn sie irgendwann mal Zeit haben. 🤷‍♂️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Zuständig ist in der Regel der örtliche Förster. Ihr könnte ja mal versuchen, mit dem Kontakt aufzunehmen, vielleicht ist bei der Informationsweitergabe etwas schief gegangen.


Waldmensch70  20.05.2024, 22:36
Zuständig ist in der Regel der örtliche Förster.

Nein, nicht wirklich.

Für das Wild ist immer nur der dort in dem Revier jagdausübungsberechtigte Jäger zuständig. Der Förster ist es nur dann, wenn er zufällig gleichzeitig dort auch der zuständige Jäger ist und dann aufgrund der Tatsache Jäger zu sein, denn "Förster sein" hat erstmal mit dem Wild nichts zu tun.

Und der Jäger muss sich das Wild nicht aneignen, das ist nicht seine Pflicht. Schliesslich kann er damit nichts mehr anfangen und es kann ja nicht von ihm erwartet werden, das er aus seinem privaten Geldbeutel die Kosten für die Tierkörperbeseitigung übernimmt von einem Tier, dass ein Anderer zuschanden gefahren hat.

Im Zweifel ist das dann (wenn er auf das Aneignungsrecht verzichtet) das Problem der Straßenmeisterei, also der Gemeinde. Die beseitigen das dann (irgendwann).

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Normalerweise holt der zuständige Förster das Tier ab,

evtl. Nochmal die Polizei anschreiben, oder gleich beim örtlichen Förster versuchen…


Waldmensch70  20.05.2024, 22:37

Für das Wild ist immer nur der dort in dem Revier jagdausübungsberechtigte Jäger zuständig. Der Förster ist es nur dann, wenn er zufällig gleichzeitig dort auch der zuständige Jäger ist und dann aufgrund der Tatsache Jäger zu sein, denn "Förster sein" hat erstmal mit dem Wild nichts zu tun.

Und der Jäger muss sich das Wild nicht aneignen, das ist nicht seine Pflicht. Schliesslich kann er damit nichts mehr anfangen und es kann ja nicht von ihm erwartet werden, das er aus seinem privaten Geldbeutel die Kosten für die Tierkörperbeseitigung übernimmt von einem Tier, dass ein Anderer zuschanden gefahren hat. 

Im Zweifel ist das dann (wenn er auf das Aneignungsrecht verzichtet) das Problem der Straßenmeisterei, also der Gemeinde. Die beseitigen das dann (irgendwann).

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Normalerweise müsste die Abdeckerei kommen und das Tier mitnehmen.