Maßnahme vom jobcenter ablehnen?

7 Antworten

Du schreibst nicht, wie alt das Schulkind ist. Unter 12 Jahre würde ich versuchen mit dem JC zu reden- aufzeigen welche Möglichkeiten man an Betreuung bereits erfolglos angefragt hat.

Die Hoffnung, dass die Schule hier unterstützt- würde ich bei unter 10% sehen - zumindest bezogen auf meine Erfahrungen mit Homeschooling. Vielleicht kann sie es bei der Gemeinde versuchen- dort werden zumindest bei uns mögliche Hilfsangebote gesammelt.

Ist das Schulkind bereits älter- kann man das Kind auch stundenweise alleine lassen.


Marshall2017 
Fragesteller
 02.05.2021, 10:58

Ihr Kind ist 7 Jahre braucht Unterstützung bei dem Aufgaben zuhause. Das übernimmt sie im Moment was kein Problem da stellt.

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kabbes69  02.05.2021, 11:09
@Marshall2017

Dann denke ich auch, dass die Aufsichtspflicht hier vorgeht. Evtl noch eine Bescheinigung von der Schule anfordern- wie das Homeschooling organisiert ist- ist ja in jeder Schule anders.

Alternativ erkundigen inwieweit die Maßnahme des JC als Webinar angeboten wird.

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wushelse  02.05.2021, 19:27
@Marshall2017

das kann sie auch nach der arbeit machen oder das übernimmt die schule für sie.

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Ab der Vollendung des 3 Lebensjahres eines Kindes muss man im Regelfall der Vermittlung in Arbeit wieder zur Verfügung stehen, es sei denn, die Betreuung des / der Kinder könnte nicht sichergestellt werden und das muss Sie dann belegen bzw. dem Jobcenter glaubhaft machen.

Eine Anlaufstelle wäre zunächst das zuständige Jugendamt !

Falls die Frau keine Leistungen vom JC bezieht (da von "arbeitssuchend" die Rede ist), kann sie die Maßnahme m.M.n. ablehnen.

Andernfalls muß sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem Kind nachkommen, die m.M.n. höherwertig ist als ihre Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter.

Sie sollte allerdings versuchen, eine Betreuung für ihr schulpflichtiges Kind zu bekommen und versuchsweise die Kostenerstattung für die Kinderbetreuung beim Jobcenter beantragen.


Marshall2017 
Fragesteller
 02.05.2021, 10:17

Welche Stellen gäbe es da? Denn privat hat sie es schon versucht ohne Erfolg

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Agamemnon712  02.05.2021, 10:20
@Marshall2017

Einfach mal nach "Kinderbetreuung" oder nach "Hausaufgabenbetreuung" googeln :)

Ggf. auch mal bei gemeinnützigen Organisationen, wie z.B. Familienberatungsstellen, der Caritas usw. anrufen und nachfragen ob man dort einen Tipp hat.

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Sie soll mit ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter reden. Ggf. auch mit dem Maßnahmeleiter falls der schon bekannt ist.

Man kann bei trifftigen Gründen Maßnahmen ablehnen. Sie sollte mit der Sachbearbeiterin sprechen und die Situation erklären. Telefonisch ist das ohne Probleme auch jetzt möglich. Weiterhin kann die Maßnahme verschoben werden, also nicht abgelehnt.


Marshall2017 
Fragesteller
 02.05.2021, 10:16

Da es das Problem durch corona gibt mit der Schule. Lasst es sich leider nicht vorher sagen wie lange sie ihrem Kind zuhause im homeschooling helfen muss.

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schorle22  02.05.2021, 10:16
@Marshall2017

Das ist dem JC auch klar. Aber regeln kann man alles, wenn man kommuniziert.

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Marshall2017 
Fragesteller
 02.05.2021, 10:18
@schorle22

Würde das als Grund durch gehen? Denn sie hat Angst das es Folgen hat.

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schorle22  02.05.2021, 10:21
@Marshall2017

Keine Ahnung. Als ich arbeitslos war, hatte ich ein anderes Problem angesprochen und der Sachbearbeiter hatte Verständnis und wir konnten es lösen. Daher der Rat einfach telefonisch das Gespräch suchen. Solange sie nicht einfach so ablehnt, kommt es zu keinen Sanktionen. Weiterhin sind die dort Beschäftigten sich bewußt, dass wir aktuell eine "unnormale" Zeit haben und daher offener für die Probleme der Arbeitssuchenden - wenn diese berechtigt sind.

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Marshall2017 
Fragesteller
 02.05.2021, 10:22
@schorle22

Grund wäre ja das ein Kind daheim ist und betreut werden muss wegen homeschooling

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wushelse  02.05.2021, 10:54
@Marshall2017

dann wird es in der grundschule auf antrag betreut. die km kann sich hier ans jc wenden und bekommt von dort hilfe bei der organisation der betreuung.

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Agamemnon712  02.05.2021, 10:16

Telefonische Absprachen sind rechtlich nichts wert. Ein ganz schlechter Tipp.

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schorle22  02.05.2021, 10:18
@Agamemnon712

Quatsch. Wir sind in einer Pandemie! Und nebenbei: man erhält anschließend eine schrifltiche Bestätigung und kann selbst eine Art Gesprächsprotokoll erstellen. Aber natürlich nur Leute, die in der Realität leben und selbstständig denken können!

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Agamemnon712  02.05.2021, 10:26
@schorle22

Das, was Du schreibst, ist Quatsch.

Telefonische Absprachen waren, sind und bleiben nichts wert.

Wenn man daraufhin eine schriftliche Bestägigung bekommst, ist es natürlich etwas anders. Es gibt jedoch keine Garantie darauf, daß das klappt, da Jobcenter nicht unbedingt als verläßlich und als kundenfreundlich gelten.

Zudem sind persönliche Termine durchaus möglich. Und alles andere sollte man ausschließlich papierschriftlich machen, da rechtssicherer.

Komm' Du erstmal in der Realität an ... scheint schon ein langer Weg zu sein ...

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