Habe ich an gewonnen?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Nein 87%
Ja 13%

10 Antworten

Geheime private Tonbandaufnahmen sind vor Gericht nicht zulässig. du könntest ja nicht mehr beweisen dass es sich bei den Aufnahmen tatsächlich um Aussagen des vermeintlichen Täters handelt.

Mit der heimlichen Aufnahme von Gesprächen - also ohne Zustimmung deines Gegenübers - machst du dich sogar strafbar.

Und wenn du die tatsächlich hättest und sie aussagen was du meinste dass sie aussagen... warum hast du sie nicht schon während der Verhandlung vorgebracht?

Ahja, weil sie nicht als Beweismittel zugelassen werden

Nein

Illegal erlangte Beweismittel können im Regelfall vom Gericht nicht berücksichtigt werden.

Man müsste im Voraus beantragen, dass dieses Beweismittel zugelassen wird.

Wenn das Gericht sein Urteil schon gesprochen hat, brauchst du damit erst recht nicht mehr zu kommen.

habe ich dann gewonnen

An Erfahrung :D

Überlasse solche James-Bond-Spiele der Polizei.

Nein
ich habe heimliche Tonaufnahmen die ich Undercover gemacht habe

Dann hast Du eine Straftat gemäß §201 StGB begangen.

Vor Gericht unterliegen Beweise immer der freien Würdigung des Richters, allerdings wird idR aus einem Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot abgeleitet.