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Vermieter beseitigt trotz mehrmaliger Aufforderung Mängel nicht - kann ich bei neuer Wohnung fristlos kündigen?

Ich habe immer noch das Problem, das ich hinter meinen nicht gemachten Mängeln in der Wohnung hinterher laufe. Das ist gleich eine ganze Reihe von Mängeln und die Wohnung kann ich so nicht mehr richtig nutzen. Ich habe selbst mit den zuständigen Mitarbeiter gesprochen am Telefon und er hat mir dauernd gesagt, das wir uns drum kümmern.

Lediglich kam einmal unangemeldet der Klempner wegen mein Clo vorbei, und hat nur gemeint, das es erneuert werden muss, weil das auch nicht mehr richtig abfließt. Ich muss schon daneben stehen, damit es zu keiner Überschwemmung kommt. Der Ofen vom Einbauherd ist auch nicht richtig in Ordnung und ich kann ihn auch nicht richtig nutzen und die Therme sollte auch ausgetauscht werden, es wurde im Winter auch nicht richtig warm (wohne zudem noch EG) und selbst meinen Gästen war die ganze Zeit kalt, obwohl die Heizkörper hoch gestellt waren. (Heizkostenverbrauch wird hier wohl enorm sein...)

Nun hab ich aber eine neue Wohnung in Aussicht und würde aber wissen, wenn mein Vermieter trotz schriftlicher und mehrmaliger Aufforderung mit Fristsetzung nicht seinen Pflichten nachkommt, die Mängel zeitnah zu beseitigen, ob ich dann das Recht auf eine fristlose Kündigung habe. Denn ich sehe dann auch nicht ein, das ich mich noch an die 3 Monatige Kündigungsfrist halten werde. Kann ich irgendwelche Ansprüche stellen, da ich diese Wohnung ja nicht mehr richtig nutzen kann und ja mir auch neue Kosten durch den neuen Umzug entstehen werden. Ein Anwalt könnte ich hinzuziehen, aber ich kenn mich selbst ein wenig beruflich in der Branche aus und wollte daher auch erstmal ohne Anwalt versuchen ,aber auf die Mängelbeseitigung wird null reagiert. Ich habe sogar eine Mietminderung angekündigt, macht nur wenig Sinn, wenn ich eh jetzt demnächst ausziehen werde...

Miete, Recht, Mängelbeseitigung

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