Wie an das Kindergeld kommen?

Ich bin momentan noch in der stationären Jugendhilfe untergebracht, habe seit fast zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter, welche das Geld bekommt. Ich kann psychisch bedingt auch nicht noch einmal mit dieser Person in Kontakt treten, auf keine Art und Weise.

Sie hat mir von klein auf gedroht, dass ich das Geld nicht bekommen werde, sollte ich es mal wollen. Aktuell muss sie es ans Jugendamt zahlen, da die Jugendhilfe Anspruch darauf hat, wenn man im der stationären Unterbringung ist. Ich mache mein Abitur und bin im Sommer fertig. Ich habe vor über sechs Wochen einen Abzweigungsantrag gestellt, welcher bisher noch nicht bearbeitet wurde.

Wenn er früher bearbeitet werden sollte, würde ich das Geld ans Jugendamt überweisen. Jedoch ist das nur die Theorie, in der Praxis ist es ja noch gar nicht so weit.

In meiner Einrichtung kann mir keiner was sagen, außer dass es normal sei, dass es ewig dauert, bis diese Anträge bearbeitet werden und es so sein wird, dass ich erst weit nach meinem Auszug eine Rückmeldung erhalten werde.

Was könnte ich noch machen, um das zu klären? Meine Mutter wird mir definitiv nichts auszahlen werden und für mich ist jeglicher Kontakt unmöglich, vor den Baföganträgen fürchte ich mich jetzt ebenfalls schon. Das Geld wäre für den Zeitraum, in dem sie es bekommt, aber ich aus der Jugendhilfe raus bin, also verloren.

Keins meiner Elternteile wird mir Unterhalt zahlen, meine Mutter müsste das zumindest auch nicht, da sie nicht genug dafür verdient. Bei meinem Vater ist die berufliche Perspektive nicht geklärt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er aufgrund von Krankheit arbeitslos wird.

Studium, Schule, Geld, Ausbildung, BAföG, Kindergeld, abzweigungsantrag, Kindergeldanspruch, Kindergeldkasse
Kindergeld in Überbrückungszeitraum zwischen zwei Studiengängen?

Hallo zusammen,

seit Oktober 2022 studiere ich einen Maschinenbau Studiengang, der sehr viel Informatik beinhaltet, an der Hochschule.

Da sich dadurch das Interesse für die Informatik enorm gestärkt hat, habe ich mich parallel auf ein duales Studium in diesem Bereich beworben und wurde nun von einem Unternehmen angenommen. Dieses Studium beginnt jedoch erst im September 2024.

Aus meinem aktuellen Studium werde ich nun im März 2024 exmatrikuliert, da ich zum Fortführen einen Nachweis eines Pflichtpraktikums erbringen müsste, wofür ich jedoch keinen Sinn sehe, da ich ja die Zusage für das duale Studium bereits habe und von nun an am liebsten Vollzeit arbeiten würde, um vorerst etwas Geld zu verdienen (auch da habe ich bereits eine Zusage auf eine Stelle).

Dadurch würde ich mich dann von Ende März 2024 bis zum September 2024 in einem erneuten Überbrückungszeitraum befinden.

Weiß jemand von euch, wie das mit der Fortführung der Zahlung des Kindergeldes aussieht?

So wie ich das gelesen habe dürfen es maximal 4 Monate Überbrückungszeitraum sein, die in diesem Fall ja bereits überschritten wären und als arbeitssuchend kann ich mich ja auch schlecht melden, wenn ich in dem Zeitraum in Vollzeit arbeiten würde.

Hat jemand von euch diesbezüglich Tipps oder eigene Erfahrung? Oder würdet ihr mir doch empfehlen das Pflichtpraktikum abzulegen, sodass ich bis September 2024 in dem aktuellen Studiengang eingeschrieben bleibe und von der Hochschule dann automatisch in den neuen umgeschrieben werde?

Vorweg schonmal vielen Dank für eure Unterstützung.

Finanzen, Studium, Familienkasse, Kindergeld, Kindergeldanspruch, Kindergeldkasse, Studiumwechsel, Familienkasse Kindergeld
Kindergeld Rückforderung, eigentlich unberechtigt - Konto Pfändung?

Hallo zusammen.

ich habe eine Tochter die seit knapp 2 Jahren nicht mehr bei mir lebt. Daher habe ich seitdem das Kindergeld erhalten und an das Jugendamt überweisen, darüber habe ich natürlich auch Belege.

Nun ist es so, dass die Kindergeldkasse im Juli schrieb und Geld zurück forderte, allerdings war ich im März umgezogen und habe diese Briefe nicht erhalten. Ich habe vergessen, mich dort umzumelden und meine Mum wohnt noch in diesem Haus, sodass ich dachte, sie würde Bescheid geben sollte Post kommen. Das tat sie aber nicht. Sie nahm 4 Briefe von der kindergeldkasse entgegen ohne mir etwas zu sagen und diese beinhalteten natürlich Mahnungen. Nun ist es soweit gekommen, dass mein Konto gepfändet wurde. Ich werde mir jetzt ein P Konto einrichten, aber das Problem der Rückzahlung bleibt. Ich habe mehrfach mit der Familienkasse und dem Inkasso gesprochen, ein hin und her bis ich dann heute die Aussage der Familienkasse erhielt: sie haben nicht innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt, also müssen sie das bezahlen - egal ob sie das Geld erhalten haben oder das Jugendamt.

ich weiß ich bin selbst schuld - aber ist deren Aussage überhaupt wahr? Dürfen die das wirklich? Ich denke nicht dass das Jugendamt mir bereitwillig das Geld zurück gibt. Es geht dabei um 3 Monate Kindergeld. Ich habe Beweise dass das Jugendamt das Geld von mir erhalten hat, aber was kann und sollte ich tun?

Danke schonmal!

Recht, Kindergeldkasse, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Fragen zum Thema Kindergeldkasse