Strafmündigkeit (und andere Mündigkeiten) ab 12 Jahren anstatt ab 14 Jahren?

Seit ihr dafür oder dagegen, dass man ab 12 Jahren Strafmündig ist, aber auch andere Mündigkeiten hat, wie zum Beispiel Religionsmündig oder Sexualmündig?

Wenn ein 12 Jähriger eine Straftat begeht, dann soll ein Gutachter feststellen, ob der 12 Jähriger nicht zu diese Straftat gezwungen wurde (welcher Mensch verleitet sich zu eine Straftat? Menschen die es nicht verstehen … ) oder ob der 12 Jähriger genau wusste, dass sein handeln Illegal war um somit ein Schuldbewusstsein zu prüfen.

Dass manche 12 Jährigen nicht Mündig zu irgendetwas sind, ist verständlich und deshalb sollte auch die Reife geprüft werden, wenn zum Beispiel ein 12 Jähriger nicht mehr Christ sein möchte, sondern ein Atheist. Die Entscheidung kann jeder Zeit widerrufen werden.

Anders würde es mit der Sexualmündigkeit aussehen, es ist unmöglich vor dem Sexualkontakt zu prüfen, ob man sexualmündig ist, dies sollte wenn dann im Gericht von Gutachtern festgestellt werden, ob der 12 Jähriger (oder älter) sexualmündig ist und auch den sexuellen Vorgang versteht. Dass verfällt am 18. Geburtstag, denn ab dem 18. Geburtstag ist man kein Jugendlicher mehr, sondern ein Erwachsener.

Kinder, die die Pubertät nicht erreicht haben, können rechtlich keine Einwilligung geben, denn die verstehen den sexuellen Vorgang nicht, es sei denn, sie haben sexuellen Kontakt mit anderen Kindern (Doktorspiele, gegenseitig anfassen usw.) Die jetzige Gesetzeslage sieht es bei 14-15 Jährigen vor, die Sex mit Erwachsenen (ab 21 Jahren) haben, die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht ausgenutzt zu werden. So könnte ich mir es vorstellen, dass 12-15 Jährige, die mit Erwachsene Sex haben, genauso überprüft werden, ob die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt worden ist.

Fortan werden 12-13 Jährige als Jugendliche bezeichnet, auch vor dem Jugendschutz.

Welche Vor und Nachteile sieht ihr in mein Vorschlag?

Politik, Jugendsexualitaet, Religionswechsel

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