Wie schon im Titel gelesen habe ich einen Brief von BKAG erhalten dort drinnen steht.(Komme aus Saarland)
Wiesbaden, 22.05.2024
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Sehr geehrte/r Empfänger/in,
dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer Information und erfordert
Ihrerseits keine weitere Veranlassung.
Dem Bundeskriminalamt wurde zumindest ein Hinweis auf eine mögliche Straftat vorgelegt. Im Rahmen unserer gesetzlichen Zentralstellenfunktion zur Unterstützung der Polizeien von Bund und Ländern ist es unsere Aufgabe, zunächst die örtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung des Sachverhaltes festzustellen.
Zu diesem Zweck hat das Bundeskriminalamt am 17.12.2020 mindestens eine IP-Adresse bei dem Telekommunikationsanbieter Vodafone GmbH angefragt und Ihre Bestandsdaten erhoben. Zu dieser/n Abfrage/n war das BKA gemäß §*10 Absatz 3 Satz 1 BKAG i.V.m. $ 174 Absatz 1 Satz 3 Telekommunikationsgesetz befugt. Ein Tatvorwurf gegen Sie ist hiermit nicht verbunden.
Das Bundeskriminalamt ist gemäß § 10 Absatz 5 BKAG dazu verpflichtet, Sie über diesen Vorgang zu informieren und kommt mit diesem Schreiben dieser Verpflichtung nach.
Der Hinweis als Ermittlungsansatz, einschließlich der oben genannten Auskunft/Auskünfte, wurde zuständigkeitshalber an das Landeskriminalamt
Saarland
(pp221-
Benachrichtigungspflicht@polizei.slpol.de) zur weiteren Bearbeitung übergeben. Alle weiteren Bewertungen des Sachverhaltes erfolgten von dort aus und liegen dem BKA nicht vor.
Folglich werden beim BKA im Zusammenhang mit diesem Vorgang keine Daten von Ihnen in polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert.
Ihre Rechte als Betroffene/r ergeben sich aus $$ 57 ff. Bundesdatenschutz-gesetz. Weitere Informationen finden sie auch auf der Internetseite des BKA (www.bka.de), dort unter „Kontakt aufnehmen", Unterpunkte: „Anfragen und Auskunftserteilung" oder „Kontaktinformationen".
Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt Wiesbaden