BVG Zahlungsaufforderung?

Hallo Leute,

ich wurde gestern im Bus an der vorletzten Station der Fahrt kontrolliert. An meiner Hochschule gilt das Semesterticket nicht mehr als Fahrkarte, sondern es gibt jetzt ein digitales Ticket, das man abrufen kann. Ich hatte jedoch keine Zeit, das Ticket auf dem Handy zu zeigen, da wir schon bei der letzten Station waren. Der Kontrolleur hat mir trotzdem eine Rechnung ausgestellt (mit meinen Daten aus dem Ausweis). Als ich ihn fragte, warum ich zahlen muss, obwohl ich das Ticket gleich auf dem Handy aufrufen konnte, meinte er, dass ich nicht zahlen muss, sondern einfach auf der BVG-Webseite die EBE-Nummer eintragen und mein Fahrkarte hochladen soll.

Das stimmt aber nicht, da man immer bezahlen muss, wenn man nachträglich beweist, dass man eine gültige Fahrkarte hat.

Meine Frage wäre, ob ich jetzt auf "Nachträgliche Vorlage" gehe oder die "EBE reklamiere". (Bild Dazu im Anhang)

Wenn ich die erste Option wähle, dann würde ich auf jeden Fall die 7 Euro Grbühr zahlen müssen.

Was würde passieren, bzw. welche Auswirkungen könnte es geben, wenn ich die EBE reklamiere? Weil ich nur 7 Tage Zeit habe mein Ticket hochzuladen und nachzuweisen mit der ersten Option und falls (es wird auf jeden Fall geben) ich eine späte Antowrt bekomme, wäre das Zeitfenster vorbei und ich muss dann doch die 60 Euro bezahlen.


Was soll ich machen???

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Gebühren, BVG, Hochschule, Reklamation, Universität

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