hallo Leute, ich habe letztes Jahr von März 2023 bis Ende August 2023 Arbeitslosengeld 1 bekommen, bin danach wieder arbeiten gegangen. Mein Vertrag ist nicht wirklich befristet sondern abhängig von dritten (das zuständige Amt). Dementsprechend müsste ich in den Sommerferien vermutlich Arbeitslosengeld beantragen für 6 Wochen.
meine Frage ist jetzt ob das überhaupt möglich ist, da von September 2023 bis Juli 2024 keine vollen 12 Monate Arbeit sind.
ich hatte 2023 Recht auf Arbeitslosengeld bis Ende Oktober 23 aber bin 1 Monat früher fündig geworden und habe angefangen zu arbeiten. Zählt dieser 1 Monat der nicht in anspruchgenommen wurde mit?