Schon seit Jahren wird darüber diskutiert, ob die ADD ein Verbandsklagerecht erhalten soll.
Damit könnte die ADD zum Schutz der Opfer beitragen in dem sie stellvertretend für die Opfer klagt. Dann haben die Opfer keine finanziellen Nachteile.
Auch die Chefin der ADD , Ferda Ataman, setzt sich seit Jahren dafür ein - wie ich im Übrigen.
Das Verbandsklagerecht bietet zahlreiche Vorteile für die Antidiskriminierungsarbeit.
Es stärkt die Rechte der Betroffenen, ermöglicht eine effektivere Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, sensibilisiert die Öffentlichkeit und trägt zur Prävention von Diskriminierung bei. Organisationen können systematische Probleme besser adressieren und so einen größeren gesellschaftlichen Wandel bewirken.
Sollte die Antidiskriminierungsstelle ein Verbandsklagerecht erhalten?