Moin Moin. Das ist eine Wahlbenachrichtigung, keine Wahlberechtigung. Wählen kannst Du auch so im zugewiesenen Wahllokal (mit Ausweis, falls man Dich dort nicht kennt). Oder auch Briefwahl/einen Wahlschein beantragen.

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Flexibler (Freizeitplanung oder Unpässlichkeit), und mit dem Wahlschein kann ich immer noch vor Ort wählen, ohne dabei wie sonst auf das zugewiesen Wahllokal beschränkt zu ein.

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Hört sich nicht so an, als hätte die VermieterIn Ahnung davon. Gibt es jemanden, der da kompetent Auskunft geben könnte?

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Man IST ein typischer Tourist, wenn man im Sommerurlaub bei einer Städtebesichtigung... Die ganze Diskussion ist lächerlich über die Frage, wer weniger Tourist ist. Da kommt es auf die Farbe der Socken eher weniger an.

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Man nennt es auch Grüßen. Jenseits von größeren Städten eigentlich recht normal, je nach Situation.

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Weiß nicht

Finde ich problematisch, solange jemand nicht negativ auffällt. Das Thema Werte von Angestellten kirchlicher Träger ist ja ein Dauerbrenner.

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