Kommt drauf an. Manche Läden geben dir das Geld zurück, manche geben dir wieder einen Gutschein bzw. schreiben das Geld auf der vorhandenen Gutschein-Karte gut. Frag doch Freunde/Familie, ob sie einen Gutschein von ZARA wollen. Vielleicht ergibt sich ja etwas.

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Einfach in einen Apple Store gehen, auf unschuldig machen und hoffen, der Schaden wird von der Garantie abgedeckt, klappt in der Regel nicht. Alle iPhone-Generationen verfügen über einen Flüssigkeitssensor (LCI), der bei Berührung mit Wasser, aber auch anderen Flüssigkeiten wie Kaffee oder Limonade seine Farbe ändert und rot wird. Die Verfärbung kann man von außen sehen, allerdings sitzt der Sensor bei jedem Modell an einer anderen Stelle.

Lege das Gerät zum Trockenen auf die Heizung oder einen anderen warmen, gut belüfteten Ort. Entnehme die SIM-Karte und eigentlich ist es eine gute Idee auch die Batterie herauszunehmen, was allerdings beim iPhone und iPad aufgrund der Bauweise nicht geht. Das Gerät komplett auseinander zu nehmen ist keine gute Idee, denn damit ist die Garantie hinfällig. Außerdem kann man als Laie einiges kaputt machen – da sollten eher die Profis ran. Es empfiehlt sich zudem, der Versuchung zu widerstehen, hektisch auf den Knöpfen und dem Touchscreen herumzudrücken. Im schlimmsten Falle bewirkt man so, dass die Flüssigkeit weiter in das Gerät eindringt.

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Handy, Fernseher, Computer. Das kann alles deine Sehfähigkeit beeinträchtigen bzw. verschlechtern. Solange Du nicht nicht 24/7 auf dein Handy guckst, wirst Du auch nicht gleich eine Brille tragen müssen.

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In seiner Entscheidung vom 7.4.03 (BB 03, 1081) hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob ein GbR-Gesellschafter auch für solche Verbindlichkeiten haftet, die vor seinem Eintritt in die Gesellschaft begründet wurden. Das Gericht hat diese Frage bejaht und seine Entscheidung vor allem mit dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes begründet. Da die GbR anders als Kapitalgesellschaften nicht über ein zu Gunsten der Gläubiger gebundenes garantiertes Kapital verfügt und ihr Vermögen daher dem jederzeitigen und uneingeschränkten Zugriff der Gesellschafter sanktionslos offen steht, sei es unter dem Aspekt der zu schützenden Gläubigerinteressen notwendig, eine weitgehende Haftung der Gesellschafter herzustellen. Da auch der neu eintretende Gesellschafter in der Lage ist, auf das Gesellschaftsvermögen zuzugreifen, ist es nach Auffassung des BGH gerechtfertigt, ihn haftungsmäßig dem Altgesellschafter gleichzustellen. Weiterhin wird zur Begründung ausgeführt, dass der Neugesellschafter auch am Wert der Gesellschaft teilhabe und es daher nicht unangemessen sei, ihn im Gegenzug auch mit den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu belasten.

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Guck doch mal auf Ebay. Die Supermärkte bekommen den Kühlschrank aufgrund von Werbezwecken von Monster Energy zur Verfügung gestellt und wenn man den dann abkaufen möchtest, müsstest du die Firma kontaktieren, aber ob sie dir den verkaufen bleibt fraglich. Geht ja dann auch ziemlich ins Geld.

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Wie genau willst Du die Themen Musik und Religion verbinden? Willst du die verschiedene Songs im christlichen, jüdischen und muslimischen vergleichen oder willst du eine Person wie z.B. Bob Marley und dazu seine Religion Rastafari thematisieren?

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Mit 13 darfst du nur kleine Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachbarn im Garten helfen. Beim Zeitungen austragen kannst du innerhalb 3 Monate ca. 200€ bis 300€ verdienen. Die anderen Tätigkeiten bringen dir vielleicht noch 50€ bis 100€. Also könntest Du höchstens 400€ verdienen, wenn überhaupt.

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alle 99 namen kommen im koran vor und sind lediglich andere namen für allah. jeder dieser namen steht für eine eigenschaft gottes. zählt man aber im koran nach sind es deutlich über 99 namen aber nach islamischer auffassung ist der 100. name allahs unaussprechbar und uns menschen nicht bekannt. die 99 namen dienen zur verehrung allahs und das bekenntnis zu ihm ist eine der 5 Säulen im Islam.

Wahrlich, Gott hat neunundneunzig Namen, einen weniger als hundert. Wer sie aufzählt, geht ins Paradies.

– Saḥīḥ des Buḫārī, Band 3, Buch 50, Nr. 894

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