Auch als minderjährige Person darfst Du mit Zustimmung Deiner erziehungsberechtigten Personen größere Käufe aus Deinem selbst angesparten Vermögen bestreiten .

Zu differenzieren wäre da dann nur die Frage der Herkunft der Kaufsumme in der Frage , ob es angespartes Geld aus regulärem Taschengeld und ggf. eigenem Arbeitsentgelt ( Ferienjobs / Schülerjobs / Minijobs ) wäre , oder ob das Fahrzeug in der Finanzierung zu großen Teilen / komplett von den Eltern als Schenkung / Mitnutzung im Besitzverhältnis untereinander deklariert wurde zwischen Kind und Eltern .

Das ( verbriefte ) Eigentum an einem Fahrzeug ist unabhängig der Anmeldung / Bezahlung der KFZ-Haftpflicht oder Halter- / Steueranmeldung ( je nach Fahrzeugklasse ) .

Auf einen etwaigen Eigentumsvorbehalt an der Sache müßten sich je nach Sachlage dann Verkäufer ( nur bei Ratenzahlung ) , im mindesten Fall familienintern Eltern und Kind vertraglich einigen .

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