Ja, Sie können Ihren Antrag auf BAföG-Leistungen jederzeit zurückziehen oder Ihre Förderung beenden. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht mehr förderungsberechtigt sind. Der Anspruch auf BAföG ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter auch das Einkommen. Die Rückzahlung bereits erhaltener Beträge kann dann angeordnet werden, wenn sich herausstellt, dass Sie in einem Förderungszeitraum aufgrund Ihres Einkommens nicht förderungsberechtigt waren.

Wichtig ist, dass Sie Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen dem BAföG-Amt unverzüglich mitteilen. Gemäß § 47 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sind Sie zur Rückzahlung verpflichtet, sollten zu Unrecht Leistungen bezogen worden sein. Ich rate Ihnen, sich direkt mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um Ihren Fall zu besprechen und zu klären, ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung ansteht.

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  2. Interessen und Hobbys: Kunst, Musik, Sport, Reisen, Kochen.
  3. Berufliche Erfolge: Karriereerfolge, Fachwissen, Führungsqualitäten.
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