Kann ich meine Bafög Förderung auflösen?


12.05.2024, 13:13

die frage ist ob es ab jetzt gilt oder auch rückwirkend für die bisherigen zahlungen

3 Antworten

kann ich einfach sagen ab jetzt keine Förderung mehr

Hast Du doch wohl schon :)

Hab schon alles ans Amt geschickt aber noch keine Rückmeldung

Dann warte einfach ab :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Stelle einen Aktualisierungsantrag und leg das Bafög-Geld auf die Seite. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

YaCurry 
Fragesteller
 10.05.2024, 21:44

Wie meinst du aktualisierungsantrag, muss ich für die vergangenen Monate das Geld zurückzahlen. Bei meiner anderen Frage meinte die Person nein nur für die Monate in denen ich Einkommen bekomme ? Hab schon alles ans Amt geschickt aber noch keine Rückmeldung

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Kristall08  10.05.2024, 21:46
@YaCurry

Alles gut!

Wenn du das sogar schon geschickt hast, bist du deiner Mitteilungspflicht nachgekommen.

Es kann auch sein, dass das mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet wird.

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YaCurry 
Fragesteller
 10.05.2024, 21:50
@Kristall08

Aber wie ist das jetzt mit den Rückforderungen muss ich jetzt 4 Ted. Zurückzahlen ?

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Kristall08  10.05.2024, 21:59
@YaCurry

Wenn, dann nur für die Zeit, wo du das hohe Einkommen hattest.

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Kristall08  10.05.2024, 23:28
@YaCurry

Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht.

Du fängst doch jetzt erst an, mehr zu verdienen.

Es gibt einen Jahresfreibetrag, der nicht überschritten werden darf. Da du bisher weniger verdient hast, kannst du den ja kaum erreicht haben, oder?

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YaCurry 
Fragesteller
 11.05.2024, 22:16
@Kristall08

Sorry für die späte Antwort, war bis jetzt gesperrt. Für Pflichtpraktika gibt es doch gar keinen Freibetrag ?

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Kristall08  11.05.2024, 22:20
@YaCurry

Du darfst im Jahr 5400 € verdienen, ohne dass es Einfluss auf deinen Bafög-Anspruch hat.

Hast du das schon erreicht?

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YaCurry 
Fragesteller
 11.05.2024, 22:35
@Kristall08

Nein aber werde ich in den kommenden Monaten, aber das gilt nur bei neben Jobs oder freiwilligen Praktika soweit ich weiß. Pflicht Praktika werden voll angerechnet, die Frage ist ob das rückwirkend geht, dass ich ab jetzt auf jeden Fall keine mehr bis zum Ende des BwZ bekomme ist relativ sicher, aber die Frage ist ob ich rückwirkend zahlen muss… wäre halt dumm, dann würde es sich fast mehr lohnen kostenlos zu arbeiten

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Kristall08  11.05.2024, 22:37
@YaCurry
Du darfst im Jahr 5400 € verdienen, ohne dass es Einfluss auf deinen Bafög-Anspruch hat.

Egal womit.

Hast du die schon erreicht?

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YaCurry 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:54
@Kristall08

Nein aber ich glaube die Zahl ist falsch woher hast du die ?

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YaCurry 
Fragesteller
 12.05.2024, 12:50
@Kristall08

aber das gilt für freiwllige Praktika, ich mache ja Pflichtpraktikum

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Kristall08  12.05.2024, 12:51
@YaCurry

Ich glaube nicht, dass da ein Unterschied gemacht wird. Gehalt ist Gehalt, ob Pflicht oder nicht.

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Kristall08  12.05.2024, 12:58
@Kristall08

Aber, wie schon oben geschrieben, gib das Bafög-Geld, das du jetzt noch bekommst, nicht aus, sondern leg es, wenn möglich, zur Seite.

Da die Ämter alle überlastet sind, kann es dauern, bis deine Änderung bearbeitet wird. ;)

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Kristall08  12.05.2024, 13:19
@YaCurry

Ich denke trotzdem, dass es ab jetzt gilt.
Wenn du mit dem Studium fertig wärst und anfangen würdest du arbeiten, wird ja auch nicht sofort alles Bafög aus dem Jahr zurück gefordert.
Das Beispiel hinkt etwas, aber vielleicht siehst du, worauf ich hinaus will.

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YaCurry 
Fragesteller
 12.05.2024, 13:21
@Kristall08

ja eben so habe ich auch gedacht, jetzt habe ich Angst, dass es doch nicht so ist, dann müsste ich erstmal 3/4 Tsd. adhoc zurückzahlen müssen, naja ich muss halt warten, eventuell kann ich das schlau machen und nur einen kleinen Zeitraum als Pflicht machen und den Rest als freiwilliges Praktikum dann bekäme ich ja den Freibetrag wieder.

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YaCurry 
Fragesteller
 12.05.2024, 14:23
@Kristall08

mal schauen ich gebe dir bescheid wenn sich das Amt meldet, erstmal insolvent gehen

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Ja, Sie können Ihren Antrag auf BAföG-Leistungen jederzeit zurückziehen oder Ihre Förderung beenden. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht mehr förderungsberechtigt sind. Der Anspruch auf BAföG ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter auch das Einkommen. Die Rückzahlung bereits erhaltener Beträge kann dann angeordnet werden, wenn sich herausstellt, dass Sie in einem Förderungszeitraum aufgrund Ihres Einkommens nicht förderungsberechtigt waren.

Wichtig ist, dass Sie Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen dem BAföG-Amt unverzüglich mitteilen. Gemäß § 47 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sind Sie zur Rückzahlung verpflichtet, sollten zu Unrecht Leistungen bezogen worden sein. Ich rate Ihnen, sich direkt mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um Ihren Fall zu besprechen und zu klären, ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung ansteht.


Kristall08  11.05.2024, 16:26

Na, wieder mein Profil gestalkt?

Deine ChatGPT-Antworten kannst du dir aber sparen. Sowas braucht kein Mensch.

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