Der Witz ist, es gibt in Deutschland tatsächlich kein Gesetz, welches medizinischen Laien - und um solche handelt es sich genau genommen bei Heilpraktikern (kein Fachberuf) - verbietet, Operationen durchzuführen. Es gilt daher, dass erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Also darf nicht nur ein Heilpraktiker, sondern sogar jedermann eine Operation vornehmen - vorausgesetzt, man findet jemanden, der sich von einem Nicht-Arzt operieren ließe. Der einzige Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Nicht-Heilpraktiker ist, dass der Heilpraktiker die Heilkunde beruflich ausüben darf.
Praktisch scheitert eine Operation unter Vollnarkose jedoch immer daran, dass ein Arzt, in diesem Fall ein Anästhesist, nicht mit einem Heilpraktiker zusammenarbeiten darf. Es ist aber schon vorgekommen, dass Heilpraktiker operative Eingriffe unter Lokalanästhesie mit einem frei verkäuflichen Lokalanästhetikum durchgeführt haben. Vor einigen Jahren habe ich einen Zeitungsartikel gelesen, in dem berichtet wurde, wie eine von einem Heilpraktiker unter Lokalanästhesie durchgeführte Fettabsaugung furchtbar schief ging (Ich finde diesen Artikel leider nicht mehr).