Heilpraktiker op am offenen Herzen?

10 Antworten

Du meinst kaum die OP am offenen Herzen. Eine Zulassung haben sie hierfür nicht. Bei der Zulassung wird ja auch geprüft, ob der Heilpraktiker erkennt, welche Patienten er an die Schulmedizin verweisen muss.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es hier Bereiche gibt, welche unter OP fallen und man dies mit Dokumentation und Einverständnis des Patienten abdecken kann.


Jujeja250 
Fragesteller
 03.10.2020, 22:08

Sollte nur ein Extrembeispiel sein. Hat mich nämlich schon sehr verblüfft, dass es Heilpraktikern nicht grundsätzlich verboten ist OP‘s durchführen zu dürfen.

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Der Witz ist, es gibt in Deutschland tatsächlich kein Gesetz, welches medizinischen Laien - und um solche handelt es sich genau genommen bei Heilpraktikern (kein Fachberuf) - verbietet, Operationen durchzuführen. Es gilt daher, dass erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Also darf nicht nur ein Heilpraktiker, sondern sogar jedermann eine Operation vornehmen - vorausgesetzt, man findet jemanden, der sich von einem Nicht-Arzt operieren ließe. Der einzige Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Nicht-Heilpraktiker ist, dass der Heilpraktiker die Heilkunde beruflich ausüben darf.

Praktisch scheitert eine Operation unter Vollnarkose jedoch immer daran, dass ein Arzt, in diesem Fall ein Anästhesist, nicht mit einem Heilpraktiker zusammenarbeiten darf. Es ist aber schon vorgekommen, dass Heilpraktiker operative Eingriffe unter Lokalanästhesie mit einem frei verkäuflichen Lokalanästhetikum durchgeführt haben. Vor einigen Jahren habe ich einen Zeitungsartikel gelesen, in dem berichtet wurde, wie eine von einem Heilpraktiker unter Lokalanästhesie durchgeführte Fettabsaugung furchtbar schief ging (Ich finde diesen Artikel leider nicht mehr).

Heilpraktiker dürfen so gut wie gar nichts, weil man um die Zusatzbezeichnung Heilpraktiker zu tragen bei weitem nicht mal annähernd die Leistung eines Medizinstudenten im ersten Semester erbringen muss.

Diverse Krankheiten dürfen von ihnen nicht mal behandelt werden

Sofern sie eine Approbation als Arzt haben und hierzu entsprechend die Ausbildung/Kenntnis für den Eingriff verfügen. Trifft auf Heilpraktiker gewöhnlich nicht zu - sonst würde sich betreffende Person vermutlich auch nicht als Heilpraktiker bezeichnen ;)

Das wäre absurd.

Niemals.

Heilpraktiker dürfen nicht mal verschreibungspflichtige Medikamente verschreiben.